Pflanzen, Pilze, Tiere, Landschaften – von großer Vielfalt und von teils faszinierender Schönheit ermöglichen sie unser Leben und schenken uns Lebensqualität. Dadurch, dass wir aus der Natur leben und sie nutzen, gefährden wir sie jedoch – auch in Bayern.
Das LfU sammelt Daten und entwickelt Konzepte für eine vorausschauende, umweltverträgliche Nutzung von Natur und Landschaft.
Artenschutzzentrum
Bayerisches Artenschutzzentrum
Das Bayerische Artenschutzzentrum (BayAZ) bringt die praxisorientierte Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen bayernweit voran und begleitet diese durch qualitätsgesicherte und wirksame Handlungskonzepte und Modellprojekte mit unterschiedlichen Partnern. Eine Ausweitung der Artenhilfsprogramme soll bedrohten Arten helfen.
Biodiversitätszentrum
Biodiversitätszentrum Rhön
Das Biodiversitätszentrum Rhön wurde 2019 gegründet. Es ist eine Außenstelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt am Standort Bischofsheim in der Rhön. Die Dienstelle befindet sich direkt im Zentrum der Stadt am Marktplatz. Das Zentrum verbindet die Wissenschaft mit der Praxis. Modellhaft werden Projekte zur Steigerung der Biodiversität in den Bayerischen Mittelgebirgen entwickelt und wissenschaftlich begleitet.
Biologische Vielfalt
Biologische Vielfalt
Die Biologische Vielfalt umfasst die gesamte Diversität des Lebens auf unserer Erde. Sie schließt die Variabilität aller Organismen und Lebensräume als auch die vielfältigen Wechselbeziehungen ein. Sie zu erhalten ist ein zentrales Anliegen.
Schutz von Lebensräumen
Um die biologische Vielfalt zu erhalten, müssen auch die Lebensräume von Pflanzen und Tieren geschützt werden. Biotope zu erhalten, zu gestalten und neu zu schaffen, sind daher zentrale Ziele des Lebensraumschutzes.
Gefährdete Vielfalt – Rote Listen
Pflanzen – Flora
Artenhilfsprogramm Botanik
Das Artenhilfsprogramm Botanik erfasst stark gefährdete oder sehr seltene Pflanzenarten in Bayern. Auf der Grundlage der Bestandsgrößen und Gefährdungsursachen werden Schutzkonzepte entwickelt und umgesetzt. Begleitend sichert eine Samenbank die genetische Vielfalt sehr seltener und gefährdeter Wildpflanzenarten langfristig.
Tiere – Fauna
Artenhilfsprogramm Zoologie
Artenhilfsprogramme fassen verschiedene Aktivitäten zusammen, um bedrohte und stark gefährdete Tierarten vor dem Aussterben zu bewahren. Hier werden beispielhaft Maßnahmen für Feldhamster, Fledermäuse, Amphibien, Kreuzotter, Schmetterlinge und Muscheln vorgestellt.
Vogelschutz in Bayern
Die Staatliche Vogelschutzwarte in Garmisch-Partenkirchen ist die bayerische Fachbehörde für Vogelschutz. Sie koordiniert unter anderem die Artenhilfsprogramme und die häufig ehrenamtlichen Zählungen verschiedener Vogelarten.
Wildtiermanagement große Beutegreifer
Ein wesentliches Ziel des Wildtiermanagements ist ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Wildtier zu erreichen. Daher erarbeitet das LfU im Dialog mit den Betroffenen tragfähige Lösungen unter anderem für Wolf, Luchs und Braunbär.
Gewässerökologie – Fische, Muscheln, Krebse
Kleinsäuger – Nachweismethoden und ausgewählte Arten
Kleinsäuger sind eine wichtige, allerdings verkannte Gruppe an Tieren mit unterschiedlichsten Lebensweisen und Lebensraumansprüchen. Am LfU erfolgen Grundlagenuntersuchungen zur Entwicklung effektiver Methoden zum Nachweis von Kleinsäugern. Diese Untersuchungen sind die Voraussetzung für das Management der Lebensräume, die zum Erhalt bedrohter Arten erforderlich sind.
Geschützte Flächen
NATURA 2000 - der europäische Biotopverbund
Es ist ein europaweites Ziel, Arten und Lebensräume zu schützen. Über Ländergrenzen hinweg entsteht durch NATURA 2000 ein Biotopverbundnetz, das hilft, die biologische Vielfalt Europas dauerhaft zu sichern.
Schutzgebiete
Durch das Naturschutzgesetz geschützte Flächen haben das Ziel, Lebensräume für gefährdete Tiere und Pflanzen zu sichern, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und die landschaftliche Schönheit zu erhalten sowie einen Beitrag für die naturverträgliche Erholung zu leisten. Je nach Zielsetzung gibt es verschiedene Schutzgebietskategorien.
Landschaft als Schutzgut
Landschaft gestalten
Kulturlandschaften unterliegen einem ständigen Wandel. Diesen Prozess nachhaltig zu gestalten ist Aufgabe der Landschaftsentwicklung. Eine wichtige Stütze ist eine vorausschauende Landschaftsplanung. Diese bringt mit planerischen Instrumenten den nachhaltigen Umgang mit begrenzten Ressourcen und die Nutzungsanforderungen an Natur und Landschaft in Einklang.
Schutzgutkarten der Landschaftsrahmenplanung
Für die Landschaftsrahmenplanung, die regionale Ebene der Landschaftsplanung, werden landesweite Schutzgutkarten erstellt. Diese Bestandsanalysen liegen für die Schutzgüter Klima/Luft, Arten und Lebensräume, Landschaftsbild/Landschaftserleben/Erholung und Kulturlandschaft vor.
Kulturlandschaft erhalten
Die traditionelle Vielfalt der bayerischen Kulturlandschaften ist gefährdet. Mit dem Entwurf einer kulturlandschaftlichen Gliederung Bayerns wird die Grundlage gelegt dieses Kulturlandschaftserbe in Planungen stärker berücksichtigen zu können. Die Bearbeitung fußt auf den historisch gewachsenen Kulturlandschaften, die Zeugnis vom Leben und Arbeiten der Menschen in früheren Zeiten ablegen. Sie machen Regionen unverwechselbar und vermitteln Heimatgefühl.
Ökosystemleistungen
Mit dem Konzept der Ökosystemleistungen wird versucht, den Wert und die Leistungen der Natur für den Menschen aufzuzeigen. Man unterscheidet dabei zwischen Versorgungsleistungen, Regulierungsleistungen und kulturellen Leistungen. So soll ein schonender Umgang mit Ökosystemen gefördert werden.
Landschaftszerschneidung und Wildtierkorridore
Zusammenhängende Landschaftsräume ohne größere Straßen, Schienenwege und Siedlungen sind selten geworden. Diese zu sichern und zu entwickeln ist eine wichtige Aufgabe. Nicht zuletzt große Wildtiere benötigen funktionsfähige, durchgängige Korridore.
Fachgrundlagen
Fachinformationssystem Natur
Der Karten- und Informationsdienst FIS-Natur führt Geobasis- und Naturschutzdaten zusammen. Öffentlich zugänglich sind beispielsweise Biotope und Schutzgebiete, so dass sich jeder schnell über die Naturausstattung eines Gebiets oder einer Fläche in Bayern informieren kann.
Artendaten
Verschiedene Nachweise der Flora und Fauna Bayerns werden in der Artendatenbank dokumentiert. Kernstück dieser Datenbank ist die Artenschutzkartierung (ASK), die mit dem Programm Karla.Natur durch Auftragskartierende und Ehrenamtliche weiter gepflegt wird. Parallel wird eine umfassende taxonomische Referenzliste für die vorkommenden Arten in Bayern erarbeitet und aktuell gehalten.
Biotopkartierung
Die Biotopkartierung (BK) erfasst und beschreibt nach einem bayernweit einheitlichen Schema wertvolle Lebensräume wie die gesetzlich geschützten Biotope oder die NATURA 2000-Lebensraumtypen. Die Ergebnisse können hier heruntergeladen werden.
Naturschutzfachkartierung
Die Naturschutzfachkartierung (NFK) bearbeitet meist im Nachgang zur Biotopkartierung ganze Landkreise und Städte Bayerns und erhebt nach standardisiertem Vorgehen Daten zu verschiedenen, naturschutzfachlich relevanten Tiergruppen (Wirbeltiere und Insekten).
Naturräume Bayerns und potentielle natürliche Vegetation
Die naturräumliche Gliederung teilt die Landschaft anhand von Geologie, Landschaft, Hydrologie, Klima und Nutzung in ökologisch ähnliche Einheiten ein. Mit Hilfe der potentiellen natürlichen Vegetation, also der Vegetation, die sich ohne weitere Eingriffe des Menschen einstellen würde, kann der menschliche Einfluss abgeschätzt und die Pflege von Biotopen geplant werden.
Gutachten der Naturschutzverwaltung
Mittels Fachgutachten erarbeitet die bayerische Naturschutzverwaltung Grundlagen für einen effizienten Naturschutz. Kartierungen, ökologische Untersuchungen und Schutzkonzepte ermöglichen konkrete Handlungskonzepte, wie Lebensraum- und Artenschutz umgesetzt werden kann. Zusammenfassungen ausgewählter Gutachten der Bayerischen Naturschutzverwaltung finden Sie hier.
Planungsgrundlagen
Kompensation für Eingriffe in Natur und Landschaft
Erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft müssen ausgeglichen oder ersetzt (kompensiert) werden. Die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) konkretisiert die naturschutzrechtlichen Vorschriften. Vollzugshinweise und Arbeitshilfen stellen eine einheitliche Umsetzung sicher.
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
In der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) werden die Auswirkungen von Eingriffen auf geschützte Arten geprüft. Die Online-Arbeitshilfe mit ergänzenden Arteninformationen erleichtert die Prüfung.
Ökoflächenkataster und Ökokonto
Die Datenbank des Ökoflächenkatasters verwaltet die ökologisch bedeutsamen Flächen, die in keinem anderen Verzeichnis geführt werden. Dazu gehören auch Ökokonto-Flächen. Das Kataster unterstützt die Naturschutzbehörden beim Vollzug der Eingriffsregelung.
Naturschutz – gemeinsam vor Ort
Ausbreitungsstarke Arten – Problematik und Management
Pflanzen und Tiere, die seit der Entdeckung Amerikas im Jahr 1492 bei uns Fuß fassen konnten, werden als Neophyten und Neozoen bezeichnet. Viele dieser Arten sind unauffällige Bestandteile unserer Natur; doch manche – auch einheimische – Arten können in Ausnahmefällen große Probleme bereiten und die Artenvielfalt bedrohen.
Landschaftspflege und Vertragsnaturschutz
Das LfU überprüft die Effizienz der Förderprogramme des Naturschutzes. Dazu zählen Programme nach der Landschaftspflegerichtlinie und im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms. Darüber hinaus gibt das LfU konkrete Vorschläge zur Optimierung und Weiterentwicklung der Förderprogramme.
Landschaftspflege Kostendatei
Eine transparente und nachvollziehbare Kalkulation ist eine grundlegende Voraussetzung um landschaftspflegerischer Arbeiten und Projekte zu planen. Die vorliegende "Kostendatei für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege" unterstützt dabei.
Anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen
Anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen haben die Möglichkeit sich an bestimmten Verfahren zu beteiligen und gegen Umweltrechtsverstöße vorzugehen. Grundlage dafür sind das Umweltrechtsbehelfsgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz.
Außenanlagen des LfU
Die LfU-Außenanlagen vereinen Nachhaltigkeit und Naturschutz in der Freiflächengestaltung mit ästhetischen Anforderungen und Erlebbarkeit im jahreszeitlichen Wechsel. Die Flächen sind weitgehend frei zugänglich.