Natur – Vielfalt statt Einfalt

Aktuelles

Genetischer Bären-Nachweis bei toten Schafen vom 15. Mai 2023

 Am 15.05.2023 wurde dem LfU aus dem Berchtesgadener Land der Verdacht eines Wolfsrisses mit zwei toten Schafen gemeldet. Experten des LfU haben daraufhin den Fundort und die toten Schafe untersucht. Da ein großer Beutegreifer als Verursacher in Frage kam, wurden genetische Spuren gesichert. Die inzwischen vorliegenden Untersuchungsergebnisse weisen die DNA eines Braunbären nach.

Biodiversitätszentrum Rhön und AELF Bamberg: Tag der biologischen Vielfalt im Mittelwald von Kirchehrenbach

Der Mittelwald der Gemeinde Kirchehrenbach war am Wochenende vom 21. und 22. Mai Anlaufpunkt für zahlreiche Expertinnen und Experten. Auf Einladung des Biodiversitätszentrum Rhön im Bayerischen Landesamt für Umwelt und des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Bamberg erfassten sie verschiedenste Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Insgesamt konnten sie an den beiden Tagen über 390 Arten nachweisen.

Erstmals liegt eine Rote Liste für Armleuchteralgen vor

Rote Listen zeigen auf, welche Arten in Bayern gefährdet sind. Im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt wurden erstmals Armleuchteralgen untersucht. Von den 25 bayerischen Arten werden zwölf mit einer Gefährdung eingestuft (Rote Liste-Kategorie 0, 1, 2, 3, G). In Nordbayern sind 67% der Arten mehr oder weniger stark gefährdet, im Alpenvorland nur 26%.

Rote Liste und Gesamtartenliste der Köcherfliegen Bayerns ist erschienen

Die Rote Liste und Gesamtartenliste der Köcherfliegen (Trichoptera) Bayerns wurde überarbeitet. Köcherfliegen spielen als Indikatoren für die Gewässerreinhaltung eine wichtige Rolle. Die aktuelle RL Köcherfliegen weist 118 Arten (41,5%) dieser Wasserinsekten als gefährdet aus.

Veröffentlichung „Wasserlebende Wirbellose der Hoch- und Übergangsmoore“

Im Zeitraum 2013 bis 2017 wurden Daten zu 158 Gewässern aus 25 Mooren im Alpenvorland, den Alpen, sowie aus vier Mooren im Bayerischen Wald erhoben und ausgewertet. Die Ergebnisse – zoozönotische Typisierung der Moorgewässer, naturschutzfachliche Bewertung der Untersuchungsgewässer und eine Beurteilung von Renaturierungsmaßnahmen für die Gewässerfauna – liegen vor.

Landesweite Schutzgutkarte Klima/Luft

Die Schutzgutkarte Klima/Luft hat die klimawandelbedingte Hitzebelastung des Menschen erstmals für ganz Bayern untersucht. Sie liegt nun auch als georefernezierte TIF-Datei sowie als Shape-Datei vor.

Pflanzen, Pilze, Tiere, Landschaften – von großer Vielfalt und von teils faszinierender Schönheit ermöglichen sie unser Leben und schenken uns Lebensqualität. Dadurch, dass wir aus der Natur leben und sie nutzen, gefährden wir sie jedoch – auch in Bayern.
Das LfU sammelt Daten und entwickelt Konzepte für eine vorausschauende, umweltverträgliche Nutzung von Natur und Landschaft.

Artenschutzzentrum

Bayerisches Artenschutzzentrum

Das Bayerische Artenschutzzentrum (BayAZ) bringt die praxisorientierte Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen bayernweit voran und begleitet diese durch qualitätsgesicherte und wirksame Handlungskonzepte und Modellprojekte mit unterschiedlichen Partnern. Eine Ausweitung der Artenhilfsprogramme soll bedrohten Arten helfen.

Biodiversitätszentrum

Biodiversitätszentrum Rhön

Das Biodiversitätszentrum Rhön wurde 2019 gegründet. Es ist eine Außenstelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt am Standort Bischofsheim in der Rhön. Die Dienstelle befindet sich direkt im Zentrum der Stadt am Marktplatz. Das Zentrum verbindet die Wissenschaft mit der Praxis. Modellhaft werden Projekte zur Steigerung der Biodiversität in den Bayerischen Mittelgebirgen entwickelt und wissenschaftlich begleitet.

Biologische Vielfalt

Biologische Vielfalt

Die Biologische Vielfalt umfasst die gesamte Diversität des Lebens auf unserer Erde. Sie schließt die Variabilität aller Organismen und Lebensräume als auch die vielfältigen Wechselbeziehungen ein. Sie zu erhalten ist ein zentrales Anliegen.

Schutz von Lebensräumen

Um die biologische Vielfalt zu erhalten, müssen auch die Lebensräume von Pflanzen und Tieren geschützt werden. Biotope zu erhalten, zu gestalten und neu zu schaffen, sind daher zentrale Ziele des Lebensraumschutzes.

Pflanzen – Flora

Artenhilfsprogramm Botanik

Das Artenhilfsprogramm Botanik erfasst stark gefährdete oder sehr seltene Pflanzenarten in Bayern. Auf der Grundlage der Bestandsgrößen und Gefährdungsursachen werden Schutzkonzepte entwickelt und umgesetzt. Begleitend sichert eine Samenbank die genetische Vielfalt sehr seltener und gefährdeter Wildpflanzenarten langfristig.

Tiere – Fauna

Artenhilfsprogramm Zoologie

Artenhilfsprogramme fassen verschiedene Aktivitäten zusammen, um bedrohte und stark gefährdete Tierarten vor dem Aussterben zu bewahren. Hier werden beispielhaft Maßnahmen für Feldhamster, Fledermäuse, Amphibien, Kreuzotter, Schmetterlinge und Muscheln vorgestellt.

Vogelschutz in Bayern

Die Staatliche Vogelschutzwarte in Garmisch-Partenkirchen ist die bayerische Fachbehörde für Vogelschutz. Sie koordiniert unter anderem die Artenhilfsprogramme und die häufig ehrenamtlichen Zählungen verschiedener Vogelarten.

Wildtiermanagement große Beutegreifer

Ein wesentliches Ziel des Wildtiermanagements ist ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Wildtier zu erreichen. Daher erarbeitet das LfU im Dialog mit den Betroffenen tragfähige Lösungen unter anderem für Wolf, Luchs und Braunbär.

Gewässerökologie – Fische, Muscheln, Krebse

Kleinsäuger – Nachweismethoden und ausgewählte Arten

Kleinsäuger sind eine wichtige, allerdings verkannte Gruppe an Tieren mit unterschiedlichsten Lebensweisen und Lebensraumansprüchen. Am LfU erfolgen Grundlagenuntersuchungen zur Entwicklung effektiver Methoden zum Nachweis von Kleinsäugern. Diese Untersuchungen sind die Voraussetzung für das Management der Lebensräume, die zum Erhalt bedrohter Arten erforderlich sind.

Geschützte Flächen

NATURA 2000 - der europäische Biotopverbund

Es ist ein europaweites Ziel, Arten und Lebensräume zu schützen. Über Ländergrenzen hinweg entsteht durch NATURA 2000 ein Biotopverbundnetz, das hilft, die biologische Vielfalt Europas dauerhaft zu sichern.

Schutzgebiete

Durch das Naturschutzgesetz geschützte Flächen haben das Ziel, Lebensräume für gefährdete Tiere und Pflanzen zu sichern, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und die landschaftliche Schönheit zu erhalten sowie einen Beitrag für die naturverträgliche Erholung zu leisten. Je nach Zielsetzung gibt es verschiedene Schutzgebietskategorien.

Landschaft als Schutzgut

Landschaft gestalten

Kulturlandschaften unterliegen einem ständigen Wandel. Diesen Prozess nachhaltig zu gestalten ist Aufgabe der Landschaftsentwicklung. Eine wichtige Stütze ist eine vorausschauende Landschaftsplanung. Diese bringt mit planerischen Instrumenten den nachhaltigen Umgang mit begrenzten Ressourcen und die Nutzungsanforderungen an Natur und Landschaft in Einklang.

Schutzgutkarten der Landschaftsrahmenplanung

Für die Landschaftsrahmenplanung, die regionale Ebene der Landschaftsplanung, werden landesweite Schutzgutkarten erstellt. Diese Bestandsanalysen liegen für die Schutzgüter Klima/Luft, Arten und Lebensräume, Landschaftsbild/Landschaftserleben/Erholung und Kulturlandschaft vor.

Kulturlandschaft erhalten

Die traditionelle Vielfalt der bayerischen Kulturlandschaften ist gefährdet. Mit dem Entwurf einer kulturlandschaftlichen Gliederung Bayerns wird die Grundlage gelegt dieses Kulturlandschaftserbe in Planungen stärker berücksichtigen zu können. Die Bearbeitung fußt auf den historisch gewachsenen Kulturlandschaften, die Zeugnis vom Leben und Arbeiten der Menschen in früheren Zeiten ablegen. Sie machen Regionen unverwechselbar und vermitteln Heimatgefühl.

Ökosystemleistungen

Mit dem Konzept der Ökosystemleistungen wird versucht, den Wert und die Leistungen der Natur für den Menschen aufzuzeigen. Man unterscheidet dabei zwischen Versorgungsleistungen, Regulierungsleistungen und kulturellen Leistungen. So soll ein schonender Umgang mit Ökosystemen gefördert werden.

Landschaftszerschneidung und Wildtierkorridore

Zusammenhängende Landschaftsräume ohne größere Straßen, Schienenwege und Siedlungen sind selten geworden. Diese zu sichern und zu entwickeln ist eine wichtige Aufgabe. Nicht zuletzt große Wildtiere benötigen funktionsfähige, durchgängige Korridore.

Fachgrundlagen

Fachinformationssystem Natur

Der Karten- und Informationsdienst FIS-Natur führt Geobasis- und Naturschutzdaten zusammen. Öffentlich zugänglich sind beispielsweise Biotope und Schutzgebiete, so dass sich jeder schnell über die Naturausstattung eines Gebiets oder einer Fläche in Bayern informieren kann.

Artendaten

Verschiedene Nachweise der Flora und Fauna Bayerns werden in der Artendatenbank dokumentiert. Kernstück dieser Datenbank ist die Artenschutzkartierung (ASK), die mit dem Programm Karla.Natur durch Auftragskartierende und Ehrenamtliche weiter gepflegt wird. Parallel wird eine umfassende taxonomische Referenzliste für die vorkommenden Arten in Bayern erarbeitet und aktuell gehalten.

Biotopkartierung

Die Biotopkartierung (BK) erfasst und beschreibt nach einem bayernweit einheitlichen Schema wertvolle Lebensräume wie die gesetzlich geschützten Biotope oder die NATURA 2000-Lebensraumtypen. Die Ergebnisse können hier heruntergeladen werden.

Naturschutzfachkartierung

Die Naturschutzfachkartierung (NFK) bearbeitet meist im Nachgang zur Biotopkartierung ganze Landkreise und Städte Bayerns und erhebt nach standardisiertem Vorgehen Daten zu verschiedenen, naturschutzfachlich relevanten Tiergruppen (Wirbeltiere und Insekten).

Naturräume Bayerns und potentielle natürliche Vegetation

Die naturräumliche Gliederung teilt die Landschaft anhand von Geologie, Landschaft, Hydrologie, Klima und Nutzung in ökologisch ähnliche Einheiten ein. Mit Hilfe der potentiellen natürlichen Vegetation, also der Vegetation, die sich ohne weitere Eingriffe des Menschen einstellen würde, kann der menschliche Einfluss abgeschätzt und die Pflege von Biotopen geplant werden.

Gutachten der Naturschutzverwaltung

Mittels Fachgutachten erarbeitet die bayerische Naturschutzverwaltung Grundlagen für einen effizienten Naturschutz. Kartierungen, ökologische Untersuchungen und Schutzkonzepte ermöglichen konkrete Handlungskonzepte, wie Lebensraum- und Artenschutz umgesetzt werden kann. Zusammenfassungen ausgewählter Gutachten der Bayerischen Naturschutzverwaltung finden Sie hier.

Planungsgrundlagen

Kompensation für Eingriffe in Natur und Landschaft

Erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft müssen ausgeglichen oder ersetzt (kompensiert) werden. Die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) konkretisiert die naturschutzrechtlichen Vorschriften. Vollzugshinweise und Arbeitshilfen stellen eine einheitliche Umsetzung sicher.

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

In der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) werden die Auswirkungen von Eingriffen auf geschützte Arten geprüft. Die Online-Arbeitshilfe mit ergänzenden Arteninformationen erleichtert die Prüfung.

Ökoflächenkataster und Ökokonto

Die Datenbank des Ökoflächenkatasters verwaltet die ökologisch bedeutsamen Flächen, die in keinem anderen Verzeichnis geführt werden. Dazu gehören auch Ökokonto-Flächen. Das Kataster unterstützt die Naturschutzbehörden beim Vollzug der Eingriffsregelung.

Naturschutz – gemeinsam vor Ort

Ausbreitungsstarke Arten – Problematik und Management

Pflanzen und Tiere, die seit der Entdeckung Amerikas im Jahr 1492 bei uns Fuß fassen konnten, werden als Neophyten und Neozoen bezeichnet. Viele dieser Arten sind unauffällige Bestandteile unserer Natur; doch manche – auch einheimische – Arten können in Ausnahmefällen große Probleme bereiten und die Artenvielfalt bedrohen.

Landschaftspflege und Vertragsnaturschutz

Das LfU überprüft die Effizienz der Förderprogramme des Naturschutzes. Dazu zählen Programme nach der Landschaftspflegerichtlinie und im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms. Darüber hinaus gibt das LfU konkrete Vorschläge zur Optimierung und Weiterentwicklung der Förderprogramme.

Landschaftspflege Kostendatei

Eine transparente und nachvollziehbare Kalkulation ist eine grundlegende Voraussetzung um landschaftspflegerischer Arbeiten und Projekte zu planen. Die vorliegende "Kostendatei für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege" unterstützt dabei.

Anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

Anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen haben die Möglichkeit sich an bestimmten Verfahren zu beteiligen und gegen Umweltrechtsverstöße vorzugehen. Grundlage dafür sind das Umweltrechtsbehelfsgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz.

Außenanlagen des LfU

Die LfU-Außenanlagen vereinen Nachhaltigkeit und Naturschutz in der Freiflächengestaltung mit ästhetischen Anforderungen und Erlebbarkeit im jahreszeitlichen Wechsel. Die Flächen sind weitgehend frei zugänglich.

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