Windenergie und Artenschutz

Die Energiewende hat in Deutschland sowie in Bayern einen Boom bezüglich des Baus von Anlagen für die Erzeugung von regenerativen Energien ausgelöst. Mit Stand Dezember 2015 gibt es in Bayern etwa 800 Windenergieanlagen mit rund 1.500 MW installierter Leistung. Ihr Anteil an der Stromerzeugung beträgt etwa ein Prozent.

Durch den Neu- oder Umbau der Anlagen können Konflikte mit dem Vogel- und Fledermausschutz entstehen, vor allem indem es zu Kollisionen mit den Rotoren oder nachhaltigen Störungen von Brutvorkommen kommt.

Der Ende 2011 erstmals erlassene und im Juli 2016 erneuerte Windenergie-Erlass bildet den Rahmen für die möglichst konfliktarme Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Bayern. Der Erlass geht auch auf methodische und technische Details von Messverfahren und Erhebungen für Vögel und Fledermäuse ein.

Das LfU hat hierzu mehrere Arbeitshilfen erstellt und hinsichtlich der Vogelwelt verschiedene Grundlagenuntersuchungen durchführen lassen. Die Arbeitshilfen sollen die Bewertung der Auswirkungen von geplanten Windenergieanlagen erleichtern und als Entscheidungshilfe für Behörden und Planungsträger dienen. Sie finden die Arbeitshilfen und die Untersuchungen unter nachfolgenden Links.

Ansprechpartner

Ansprechpartner am LfU sind:
E-Mail: Stefan Kluth,
Telefon: 08821 94301-16
E-Mail: Bernd-Ulrich Rudolph,
Telefon: 0821 9071-5235

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