Strahlung – auf die Dosis kommt es an
Jeder Mensch ist einer gewissen Strahlung ausgesetzt. Ein Teil geht auf natürliche Quellen – Weltall und Erdkruste – zurück. Hinzu kommen künstliche Strahlungsquellen, die in der heutigen Welt nicht mehr wegzudenken sind, zum Beispiel Röntgenuntersuchungen, Nutzung radioaktiver Stoffe in Medizin und Technik, Mobilfunk, Rundfunk und Stromleitungen.
Das LfU überwacht zum Schutz der Bevölkerung unterschiedliche Strahlungsquellen und Strahlungsarten. In den Publikationen des LfU werden Messdaten und die daraus gewonnenen Erkenntnisse veröffentlicht. Darüber hinaus erhalten Sie Hinweise, wie Sie vorsorglich zuhause, im Freien oder auch im Beruf mögliche Risiken durch Strahlung verringern können.
Aktuelles
Pflichten im Radon-Vorsorgegebiet
Das natürlich vorhandene radioaktive Gas Radon kommt überall vor. Deshalb gibt es überall Pflichten zum Schutz vor Radon.
Zusätzliche Pflichten wurden in Radon-Vorsorgegebieten festgelegt, weil hier die Wahrscheinlichkeit für erhöhte Radonwerte in Gebäuden größer ist.
Welcher Landkreis ist Radon-Vorsorgegebiet und welche Pflichten gelten beim Radonschutz?
Radon-Vorsorgegebiete
Radonschutz an Arbeitsplätzen – Marie erklärt die Pflichten
Marie ist Arbeitgeberin in einem Radon-Vorsorgegebiet. Wie an allen Arbeitsplätzen gilt hier der gesetzliche Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft. In Radon-Vorsorgegebieten gelten jedoch zusätzliche Pflichten. Welche Pflichten Arbeitgeber im Radon-Vorsorgegebiet beachten müssen, erklärt Marie in ihrem Erklärfilm.
Radon-Vorsorgegebiete
Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen
Die Radon-Superheldin des LfU ist da
Das radioaktive Edelgas Radon kommt überall natürlich vor und geht daher alle etwas an. In ihrem Erklärfilm geht Radonia verständlich auf das Thema ein. Vor allem mit Tipps zeigt die Radon-Superheldin, wie man sich mit einfachen Schritten vor Radon in Gebäuden schützen kann.
Radon: informieren – messen – handeln
Natürliche Radioaktivität
Radon
Radon kommt überall natürlich vor. Auch in Innenräumen kann es zum Thema werden – sowohl zu Hause als auch am Arbeitsplatz. Radonschutz erfolgt in drei Schritten: informieren – messen – handeln.
Arbeitsplätze mit natürlich vorkommenden Radionukliden
Für bestimmte Tätigkeitsfelder, zum Beispiel Arbeiten mit uran- und thoriumhaltigen Materialien, enthalten das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung Vorschriften für den Schutz von Beschäftigten. Auch die Entsorgung von Rückständen unterliegt für definierte Rückstandsarten den Vorschriften von Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung.
Forschungsvorhaben zu natürlicher Radioaktivität
Verschiedene Aspekte aus den Bereichen "Radon" und "natürlich vorkommende Radionuklide" werden vom LfU in Forschungsvorhaben untersucht.
Radioaktivitätsmonitoring
Automatische Messnetze
Das LfU betreibt zwei radiologische Messnetze. Mit dem "Kernreaktor-Fernüberwachungssystem" (KFÜ) werden die Kernkraftwerke in Bayern kontinuierlich überwacht. Das "Immissionsmessnetz für Radioaktivität" misst die Strahlung an verschiedenen Standorten in ganz Bayern.
Untersuchung von Umweltproben
Zusätzlich zu den radiologischen Messnetzen untersucht das LfU in ganz Bayern Wasser, Boden und insbesondere Lebensmittel auf Radioaktivität.
Radiologischer Notfallschutz
Ein radiologischer Notfall in Bayern wird vom radiologischen Stab Bayern bearbeitet. Dieser setzt sich aus Fachpersonal des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und des LfU zusammen.
Strahlenschutz in kerntechnischen Anlagen
Strahlenschutz in Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren
Die Strahlenschutzmaßnahmen innerhalb der kerntechnischen Anlagen werden vom LfU intensiv überwacht.
Tätigkeiten in fremden Anlagen
Firmen, die Personal in fremden Kontrollbereichen einsetzen, benötigen eine Genehmigung nach §25
StrlSchG. Das LfU ist auch die Registrierungsbehörde für Strahlenpässe
Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung
Medizin, Gewerbe, Forschung und Transport
Das LfU genehmigt und überwacht den Umgang mit radioaktiven Stoffen und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung nach Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung im medizinischen Bereich sowie in Industrie, Gewerbe und Forschung. Der Transport unterliegt strahlen- und gefahrgutrechtlichen Vorschriften.
Strahlenschutzlabore und mobile Messungen
Strahlenschutzlabore und mobile Messungen
Das LfU betreibt sowohl am Hauptsitz in Augsburg als auch an der Dienststelle Kulmbach Strahlenschutzlabore und Messfahrzeuge, um an unterschiedlichsten Umweltmedien und behördlichen Kontrollproben nuklidspezifische Messungen durchzuführen.
Nichtionisierende Strahlung
Elektromagnetische Felder - Allgemeines
Ob durch Radiowellen, Mobilfunk oder Hochspannungsleitungen – wir alle sind beständig elektromagnetischen Feldern ausgesetzt. Das LfU misst und bewertet sie und gibt Empfehlungen, wie Schädigungen verhindert werden können.
Hochfrequente elektromagnetische Felder
Der hochfrequente elektromagnetische Bereich reicht von etwa 10 Kilohertz (kHz) bis 300 Gigahertz (GHz). Hochfrequente elektromagnetische Felder werden zum Beispiel beim Radio und Fernsehen, Mobil- und Betriebsfunk oder funkbasierten Diebstahlsicherungen genutzt.
Niederfrequente elektromagnetische Felder
Niederfrequente elektrische und magnetische Felder treten im Alltag zum Beispiel bei Elektrogeräten im Haushalt, an Anlagen der Energieerzeugung und -übertragung und an Stromanlagen der Bahn auf.