Strahlung – auf die Dosis kommt es an

Aktuelles

Online Assistent für Meldungen in Genehmigungsverfahren

Anwender aus dem medizinischen Bereich sowie in Industrie, Gewerbe und Forschung können die Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten (SSB) und die Beantragung der Fachkundebescheinigungen jetzt auch online durchführen.

Pflichten im Radon-Vorsorgegebiet

Das natürlich vorhandene radioaktive Gas Radon kommt überall vor. Deshalb gibt es überall Pflichten zum Schutz vor Radon.
Zusätzliche Pflichten wurden in Radon-Vorsorgegebieten festgelegt, weil hier die Wahrscheinlichkeit für erhöhte Radonwerte in Gebäuden größer ist.
Welcher Landkreis ist Radon-Vorsorgegebiet und welche Pflichten gelten beim Radonschutz?

Radon kurz erklärt

Radonia, unsere Radon-Superheldin, erklärt in zwei Minuten die Grundlagen zu Radon in Gebäuden und gibt Tipps, wie man sich vor Radon schützen kann.
Marie ist Arbeitgeberin in einem Radon-Vorsorgegebiet. Sie zeigt Arbeitgebern und allen, die für einen Arbeitsplatz verantwortlich sind, welche Pflichten sie im Radon-Vorsorgegebiet haben.

Jeder Mensch ist einer gewissen Strahlung ausgesetzt. Ein Teil geht auf natürliche Quellen – Weltall und Erdkruste – zurück. Hinzu kommen künstliche Strahlungsquellen, die in der heutigen Welt nicht mehr wegzudenken sind, zum Beispiel Röntgenuntersuchungen, Nutzung radioaktiver Stoffe in Medizin und Technik, Mobilfunk, Rundfunk und Stromleitungen.
Das LfU überwacht zum Schutz der Bevölkerung unterschiedliche Strahlungsquellen und Strahlungsarten. In den Publikationen des LfU werden Messdaten und die daraus gewonnenen Erkenntnisse veröffentlicht. Darüber hinaus erhalten Sie Hinweise, wie Sie vorsorglich zuhause, im Freien oder auch im Beruf mögliche Risiken durch Strahlung verringern können.

Natürliche Radioaktivität

Radon

Radon kommt überall natürlich vor. Auch in Innenräumen kann es zum Thema werden – sowohl zu Hause als auch am Arbeitsplatz. Radonschutz erfolgt in drei Schritten: informieren – messen – handeln.

Arbeitsplätze mit natürlich vorkommenden Radionukliden

Für bestimmte Tätigkeitsfelder, zum Beispiel Arbeiten mit uran- und thoriumhaltigen Materialien, enthalten das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung Vorschriften für den Schutz von Beschäftigten. Auch die Entsorgung von Rückständen unterliegt für definierte Rückstandsarten den Vorschriften von Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung.

Forschungsvorhaben zu natürlicher Radioaktivität

Verschiedene Aspekte aus den Bereichen "Radon" und "natürlich vorkommende Radionuklide" werden vom LfU in Forschungsvorhaben untersucht.

Radioaktivitätsmonitoring

Automatische Messnetze

Das LfU betreibt zwei radiologische Messnetze. Mit dem "Kernreaktor-Fernüberwachungssystem" (KFÜ) werden die Kernkraftwerke in Bayern kontinuierlich überwacht. Das "Immissionsmessnetz für Radioaktivität" misst die Strahlung an verschiedenen Standorten in ganz Bayern.

Untersuchung von Umweltproben

Zusätzlich zu den radiologischen Messnetzen untersucht das LfU in ganz Bayern Wasser, Boden und insbesondere Lebensmittel auf Radioaktivität.

Radiologischer Notfallschutz

Ein radiologischer Notfall in Bayern wird vom radiologischen Stab Bayern bearbeitet. Dieser setzt sich aus Fachpersonal des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und des LfU zusammen.

Strahlenschutz in kerntechnischen Anlagen

Strahlenschutz in Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren

Die Strahlenschutzmaßnahmen innerhalb der kerntechnischen Anlagen werden vom LfU intensiv überwacht.

Tätigkeiten in fremden Anlagen

Firmen, die Personal in fremden Kontrollbereichen einsetzen, benötigen eine Genehmigung nach §25 StrlSchG. Das LfU ist auch die Registrierungsbehörde für Strahlenpässe.

Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung

Medizin, Gewerbe, Forschung und Transport

Das LfU genehmigt und überwacht den Umgang mit radioaktiven Stoffen und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung nach Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung im medizinischen Bereich sowie in Industrie, Gewerbe und Forschung. Der Transport unterliegt strahlen- und gefahrgutrechtlichen Vorschriften.

Strahlenschutzlabore und mobile Messungen

Strahlenschutzlabore und mobile Messungen

Das LfU betreibt sowohl am Hauptsitz in Augsburg als auch an der Dienststelle Kulmbach Strahlenschutzlabore und Messfahrzeuge, um an unterschiedlichsten Umweltmedien und behördlichen Kontrollproben nuklidspezifische Messungen durchzuführen.

Nichtionisierende Strahlung

Elektromagnetische Felder - Allgemeines

Ob durch Radiowellen, Mobilfunk oder Hochspannungsleitungen – wir alle sind beständig elektromagnetischen Feldern ausgesetzt. Das LfU misst und bewertet sie und gibt Empfehlungen, wie Schädigungen verhindert werden können.

Hochfrequente elektromagnetische Felder

Der hochfrequente elektromagnetische Bereich reicht von etwa 10 Kilohertz (kHz) bis 300 Gigahertz (GHz). Hochfrequente elektromagnetische Felder werden zum Beispiel beim Radio und Fernsehen, Mobil- und Betriebsfunk oder funkbasierten Diebstahlsicherungen genutzt.

Niederfrequente elektromagnetische Felder

Niederfrequente elektrische und magnetische Felder treten im Alltag zum Beispiel bei Elektrogeräten im Haushalt, an Anlagen der Energieerzeugung und -übertragung und an Stromanlagen der Bahn auf.

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