Das Landesamt für Umwelt (LfU) ist die zentrale Umweltfachbehörde in Bayern. Unsere wesentlichen Ziele sind der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Schutz der Menschen vor Natur- und Umweltgefahren.
Bei uns arbeiten rund 1.100 Fachkräfte aus den Bereichen Wissenschaft, Ingenieurswesen, Technik, Labor und Verwaltung interdisziplinär und teamorientiert zusammen.
Wir beobachten und bewerten die Umwelt und stellen für Behörden, Kommunen sowie für Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit vielfältige Informationen zur Verfügung. Darüber hinaus organisieren wir Fachtagungen und einige Beschäftigte sind in nationalen und internationalen Gremien tätig.
Unsere Aufgaben
Das Gesetz (LfUG) und die Verordnung (LfUV) über das Bayerische Landesamt für Umwelt regeln die Zuständigkeiten des LfU. Auf dieser Grundlage erfüllen wir landesweit Fach- und Vollzugsaufgaben insbesondere in den Bereichen:
- Naturschutz und Landschaftspflege,
- Klimaschutz (insbesondere bezüglich Ausgleichsmaßnahmen für Treibhausgasmissionen),
- Abfallentsorgung,
- Immissionsschutz (insbesondere Schutz der Allgemeinheit vor Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Gefahren der Kernenergie sowie ionisierender und nicht ionisierender Strahlung),
- Wasserversorgung, Gewässerschutz und Gewässerkunde einschließlich Hochwassernachrichten- und Lawinenwarndienst,
- Geologie, Geophysik, Geochemie und Bodenkunde,
- Energiewende.
Als Fachbehörde gehören wir zum Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und sind diesem unmittelbar nachgeordnet. Im Bereich Energiewende unterstehen wir der Fachaufsicht des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Standorte – über Bayern verteilt
Das LfU hat derzeit 13 Dienstgebäude in 10 Kommunen.
Der Hauptsitz ist in Augsburg.
Weiterführende Informationen
Links
- Organisation des LfU
- Kontakt - Informationen zu den einzelnen LfU-Standorten (Adressen, Anreise, Telefon)
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Gesetz über das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfUG)
- Verordnung über das Landesamt für Umwelt (LfUV)