Die Naturschutzfachkartierung (NFK) ist eine Auftragskartierung des LfU mit meist zweijähriger Laufzeit. Standardmäßig werden in ausgewählten Landkreisen und kreisfreien Städten die Artengruppen Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter, Heuschrecken und Widderchen (eine Gruppe der Kleinschmetterlinge) untersucht. Hierzu werden gezielt Arten und ihre Lebensräume ausgewählt. Die Untersuchungsergebnisse werden aufbereitet und im Anschluss an die Geländearbeiten in der Karla.Natur-Datenbank als flächige Lebensräume oder als punktuelle Artnachweise dargestellt. Gemeinsam mit der Biotopkartierung aktualisiert die Naturschutzfachkartierung damit wichtige Grundlagendaten und verbessert die Kenntnisse über wertvolle Lebensräume und bemerkenswerte Arten im jeweiligen Untersuchungsraum.

Blauflügelige Ödlandschrecke im Flug von oben fotografiert, deutlich sichtbare blauen Hinterflügel Oedipoda caerulescens, die Blauflügelige Ödlandschrecke, bewohnt neben Magerrasenstandorten vorwiegend Sandabbauflächen, Steinbrüche und Kiesgruben. Ihre namensgebenden, blauen Hinterflügel werden erst sichtbar, wenn sie auffliegt; Foto: Andreas Niedling

Binsenjungfer mit ausgebreiteten Flügeln sitz an einem aufrechten Halm Zu den nachgewiesenen Arten zählt auch die Gemeine Binsenjungfer (Lestes sponsa). Sie besiedelt stehende Gewässer aller Art; Foto: Jürgen Thein

Entsprechend dem Bayerischen Naturschutzgesetz kommt das LfU mit der Durchführung von Biotop- und Naturschutzfachkartierung seiner gesetzlichen Verpflichtung nach, „erhaltenswerte Biotope sowie Arten und deren Lebensräume zu erfassen und zu bewerten“ (Art. 46 BayNatSchG). Die Arbeit der Naturschutzbehörden wird damit durch aktuelle, flächenbezogene Daten zu schützenswerten Tier- und Pflanzenarten unterstützt. Kommunen, Planungsbüros und wissenschaftliche Einrichtungen nutzen die Ergebnisse der Kartierungen, zum Beispiel zur Erarbeitung von Landschafts- und Grünordnungsplänen, zur Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie oder zur Vorbereitung von Vereinbarungen im Vertragsnaturschutz. Auch für eine Aktualisierung des Arten- und Biotopschutzprogramms (ABSP) liefern aktuelle Daten der Naturschutzfach- und Biotopkartierung optimale Beurteilungsgrundlagen.