Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

Bei der Zulassung und Ausführung von Vorhaben sind die Auswirkungen auf europarechtlich geschützte und auf national gleichgestellte Arten zu prüfen.
In Bayern wird die Prüfung, ob einem Vorhaben die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 BNatSchG entgegenstehen, als spezielle artenschutzrechtliche Prüfung- saP –bezeichnet.

Standardisiertes Vorgehen

Das systematische Vorgehen gliedert sich in 5 Prüfschritte:

  1. Relevanzprüfung
  2. Bestandserfassung am Eingriffsort
  3. Prüfung der Verbotstatbestände
  4. Prüfung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
  5. Ausnahmeprüfung

Die Arbeitshilfe "Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung – Prüfablauf" beschreibt diese Prüfschritte im Detail. Außerdem gibt sie Hinweise zur Berücksichtigung von sonstigen Artenschutzbelangen, zur saP in der Bauleitplanung und zur Bevorratung von Artenschutzmaßnahmen (Ökokonto).

Die Mustervorlage dient der Dokumentation der artenbezogenen naturschutzfachlichen Angaben im Rahme der saP und kann weiter verwendet werden.

Allgemeine Info zur Ökologie der Arten und verfügbaren Daten recherchieren Sie im LfU-Spezialangebot

Dort finden Sie die nötigen Arteninformationen und können für den Untersuchungsraum suchen:

Empfehlung: Datenbankabfrage über den Landkreis vornehmen

Bei den LfU-Daten kann von fehlenden Fundpunkten nicht auf die Abwesenheit der Art im jeweiligen TK-Quadranten, in dem das Eingriffsvorhaben liegt, geschlossen werden.
Diese Einschränkung ist zu beachten, da die Online-Abfrage zu den saP-relevanten Arten auf 4 Datenquellen zugreift.

Im Interesse der sachgerechten Einzelfallentscheidung und Planungssicherheit wird daher empfohlen, den Landkreis als die räumlich niedrigste Ebene zu verwenden, auf der mit Online-Abfrage zu saP-relevanten Arten ein Vorkommen von Arten im Wirkbereich eines Vorhabens ohne nähere Prüfung ausgeschlossen werden kann. Für Arten, die nicht im betroffenen TK-Blatt, jedoch im entsprechenden Landkreis nachgewiesen wurden, soll eine nähere Prüfung in Bezug auf das Abschichtungskriterium "Verbreitungsgebiet" erfolgen. Bei Vorhaben in der Nähe der Landkreisgrenze sollte auch der benachbarte Landkreis mit berücksichtigt werden.

Artspezifische Hinweise zu Feldlerche und Fischotter

Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat spezifische Hinweise für die Feldlerche und den Fischotter für Vorhabensträger, Planer und Vollzugsbehörden erarbeitet:

saP beim Straßenbau und Verfahren der LE

Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Vorschriften in straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit "Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung im Straßenbau (saP)" herausgegeben:

Zum Vollzug des Artenschutzes in Verfahren der Ländlichen Entwicklung wurden vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Vollzugshinweise und Erläuterungen erarbeitet:

Diese Hinweise bleiben von der LfU-Arbeitshilfe unberührt.

Datenquellen der Fundort-Nachweise

Die Fundortkarten speisen sich aus vier Datenbanken.

  • Biotopkartierung
  • Artenschutzkartierung
  • den Datenbanken der Zentralstelle der floristischen Kartierung Bayerns
  • der bundesweiten Brutvogelkartierung ADEBAR
  • Daten aus ornitho.de

Bei der Interpretation der Fundortkarten ist zu beachten, dass alle o.g. Datenquellen nicht auf systematischen, flächendeckenden und aktuellen Artkartierungen basieren. Insbesondere das zentrale Artenkataster Bayerns, die Artenschutzkartierung, enthält überwiegend Streudaten, die als Datenbasis einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nicht ausreichen. Zur Prüfung potentieller Artvorkommen empfiehlt sich auch eine Sichtung der planungsrelevanten Arten in der nächst größeren Gebietseinheit Landkreis bzw. Naturraum. Wie aus den Fundortkarten ersichtlich, bezieht sich ein großer Teil der Vogel-Nachweise nicht auf Brutvorkommen, sondern auf Zug- und Rastbeobachtungen.

Die konkreten Funddaten der Biotopkartierung stehen zum kostenlosen Download bereit, die Daten der Artenschutzkartierung können bei berechtigtem Interesse beim LfU abgefragt werden. Für die Daten der floristischen Kartierung, die Brutvogeldaten in ADEBAR und ornitho.de ist ein Zugriff auf die Originaldaten für Externe bislang nicht möglich.

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