Zu Hause, im Büro und bei der Produktion – überall entsteht Abfall. Zu einem großen Teil ist er wiederverwertbar. Nach der Abfallvermeidung (einschließlich der Wiederverwendung) ist daher die Verwertung von Abfällen – Stichworte Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz – das wichtigste Prinzip der Abfallwirtschaft.
Das LfU trägt dazu bei, den Stand der Technik bei der Vermeidung, Verwertung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen fortzuschreiben.
Abfall allgemein
FAQ: Kreislaufwirtschaft
Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zu Themen aus der Kreislaufwirtschaft.
Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern - REZ
Ressourceneffizienz bedeutet weniger Rohstoffe einzusetzen, Prozesse ressourcenschonender zu gestalten und nachhaltige Verfahren zu unterstützen.
Informationen und Entsorgungshinweise
Die infoBlätter und Merkblätter Kreislaufwirtschaft, der Abfallratgeber Bayern, die Abfallfragen behandelnden Seiten des Infozentrums UmweltWirtschaft, weitere online verfügbare Veröffentlichungen des LfU und die Servicestelle informieren über Abfälle und Kreislaufwirtschaft.
Gebäudeschadstoffe und Gebäuderückbau
Der Schadstoffratgeber Gebäuderückbau ist ein Informationssystem zur Unterstützung des Vollzugs sowie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abfalltrennung und -entsorgung beim Gebäuderückbau. Er enthält eine Vielzahl an Informationen zu schadstoffhaltigen und auch nicht schadstoffhaltigen Baustoffen.
Repräsentative Umfrage
Im Rahmen einer Umfrage wurde ermittelt, wie der Kenntnisstand der bayerischen Bevölkerung zum Thema Abfallentsorgung und Deponien ist, ob Anlagen zur Abfallentsorgung, u.a. Deponie(n) in der Umgebung bekannt sind und welche Vorurteile gegenüber Deponien bestehen.
Abfallvermeidung mit Wiederverwendung
Abfallvermeidung für mehr Umweltschutz
Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Sowohl im Privathaushalt als auch in Industrie und Gewerbe gibt es Möglichkeiten, Abfall zu vermeiden.
Recycling und sonstige Verwertung
Entsorgungsfachbetriebe und Fachkundelehrgänge
Hier finden sich Informationen und Daten zu den Entsorgungsfachbetrieben in Bayern und den Fachkundelehrgängen nach EfbV, AbfAEV und AbfBeauftrV.
Recycling und sonstige Verwertung
Verwertung von Abfällen
Die Verwertung von Abfällen kann auf vielerlei Arten erfolgen. Hierbei ist vor allem zwischen stofflicher und energetischer Verwertung zu unterscheiden.
Überwachung
Überwachung von Abfallbehandlungsanlagen und Deponien
Das Landesamt für Umwelt (LfU) überwacht eine Vielzahl von (thermischen) Abfall- und Sonderabfallbehandlungsanlagen sowie Tierkörperbeseitigungsanstalten. Diese Anlagen werden durch das LfU im Regelfall einmal pro Jahr einer Vor-Ort-Kontrolle unterzogen.
Weiter ist das LfU technische Überwachungsbehörde für Deponien der Deponieklassen (DK) I – III
Behandlung
Thermische und mechanisch-biologische Behandlung
Abfälle, die nicht mehr verwertet werden können, müssen beseitigt werden. Wenn es für die finale Entsorgung notwendig ist, sind sie vorher zu behandeln, zum Beispiel über die Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Es stehen mehrere geeignete Verfahren zur Verfügung.
Deponierung
Deponierung
Seit 1. Juni 2005 darf kein unbehandelter Hausmüll mehr abgelagert werden. Für viele Abfälle bleibt jedoch die langfristige Ablagerung auf Deponien zur Zeit der einzige Entsorgungsweg.
Nicht gefährliche Abfälle
Hausmüll – Bilanzen und Konzepte
Die Abfallbilanz gibt Auskunft über die Abfallströme in Bayern. Mit ihrer Hilfe lassen sich Vermeidung, Verwertung und Beseitigung des Abfalls nachvollziehen.
Mineralische Abfälle (soweit nicht gefährlich)
Bau- und Abbruchabfälle sind der mengenmäßig bedeutendste Abfallstrom. Hauptverwertungswege sind die Wiederverfüllung von Abbaustätten und der Einsatz im Straßenbau.
Bioabfälle und Grüngut
Gut ein Viertel des gesamten bayerischen Abfalls (ohne mineralische Abfälle) besteht aus getrennt gesammelten Bioabfällen und Grüngut. Diese Abfälle werden in Kompostier- oder Vergärungsanlagen behandelt.
Klärschlamm
Klärschlamm weist als Rückstand der Abwasserreinigung hinsichtlich seiner Zusammensetzung und seiner Entsorgung Besonderheiten auf. Weil er eine Schadstoffsenke darstellt, besteht in Bayern das Ziel, die landwirtschaftliche Verwertung aus Vorsorgegründen zu beenden und den Klärschlamm einer thermischen Behandlung zuzuführen.
Gefährliche Abfälle
Sonderabfall
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen unterliegt die Entsorgung von sogenannten gefährlichen Abfällen i.S. der AVV der Nachweispflicht. Unter Sonderabfall wird in diesem Zusammenhang gefährlicher Abfall zur Beseitigung, der von der kommunalen Entsorgung ausgeschlossen ist verstanden. Dieser ist gemäß Art. 10 Abs. 1 BayAbfG i.V.m. Nr. 3 des Abschnitts IV des Abfallwirtschaftsplans Bayern der GSB zu überlassen.