Dokumentation, Register- und Berichtspflichten

Für Abfälle zur Ablagerung auf Deponien sind Zuordnungswerte definiert. Werden sie überschritten, dann muss dies gemeldet und genehmigt werden. Zudem sind für alle Anlagen Jahresberichte über die Einhaltung der Grenzwerte zu erstellen. Die zuständige Behörde führt ein Register über die nach Satz 2 getroffenen Entscheidungen.