Dokumentation, Register- und Berichtspflichten
Für Abfälle zur Ablagerung auf Deponien sind Zuordnungswerte definiert. Werden sie überschritten, dann muss dies gemeldet und genehmigt werden. Zudem sind für alle Anlagen Jahresberichte über die Einhaltung der Grenzwerte zu erstellen. Die zuständige Behörde führt ein Register über die nach Satz 2 getroffenen Entscheidungen.
- Muster für die Erstellung von einheitlichen Jahresberichten für die Anlagenüberwachung von Deponien (Deponie-Jahresbericht), LfU-Deponie-Info - Merkblatt 4 - Registerpflicht - DOCX
- Muster für die Erstellung von einheitlichen Jahresberichten für die Anlagenüberwachung von Deponien in der Nachsorge (Deponie-Jahresbericht Nachsorge) LfU-Deponie-Info - Merkblatt 6 - PDF
- Muster für die Erstellung von einheitlichen Jahresberichten für die Anlagenüberwachung von Deponien in der Nachsorge (Deponie-Jahresbericht Nachsorge) - DOCX
- Muster für Berichtspflicht bei Überschreitung von Zuordnungswerten - XLS