Behandlung von Bioabfällen und Grüngut in Bayern

Definition Bioabfälle

Im Sprachgebrauch der kommunalen Abfallwirtschaft unterscheidet man zwischen "Grüngut" (reine Pflanzenabfälle aus Gärten, Parkanlagen und der Landschaftspflege) und "Bioabfällen oder Biogut" (getrennt gesammelte organische Fraktion des Hausmülls = Biotonneninhalte).

Gemäß § 3 Abs. 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG, 2020) sind dagegen unter dem Begriff Bioabfall ganz allgemein biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterial bestehende Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Nahrungs- und Küchenabfälle aus privaten Haushalten , aus dem Gaststätten-, Kantinen- und Cateringgewerbe, aus Büros und aus dem Groß- und Einzelhandel sowie mit den genannten Abfällen vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben sowie vergleichbare Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen zu verstehen.
Entsprechend definiert die für die Behandlung von Bioabfällen maßgebliche Bioabfallverordnung des Bundes (BioAbfV) Bioabfälle ganz allgemein als "Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft oder aus Pilzmaterialien zur Verwertung, die durch Mikroorganismen, bodenbürtige Lebewesen oder Enzyme abgebaut werden können".

In Anhang 1 zur BioAbfV werden Bioabfälle aufgelistet, die in Kompostier- und/oder Vergärungsanlagen (= Biogasanlagen) grundsätzlich eingesetzt werden dürfen (sofern sie eine Genehmigung dafür haben).

Statistik

Ausführliche Daten zu den kommunal getrennt erfassten Bioabfallmengen und zu den bayerischen Behandlungsanlagen finden sich in der jährlich erscheinenden Veröffentlichung des LfU "Hausmüll in Bayern".

Erläuterung in nachfolgendem Text Bild vergrößern Abb. 1: Übersicht über die Aufbereitung organischer Abfälle in Bayern 2021

Aus Haushalten und Gewerbebetrieben fielen laut der Bilanz in 2020 in Bayern fast 2,3 Millionen Tonnen Bioabfälle an (Aufteilung in Abfälle aus der Biotonne und Grüngut siehe Abb. 1). Ein Drittel der insgesamt fast sieben Millionen Tonnen bayerischer Abfälle in 2021 (ohne mineralische Abfälle) waren somit Bioabfälle

Ohne den Anteil an Gewerbeabfällen fielen 2021 pro Kopf 160,3 kg Bioabfälle und Grüngut an (83,5 kg Grüngut aus Haushalten, 14,4 kg kommunales Grüngut und 62,4 kg Abfälle aus der Biotonne; s. Abb. 2). Gegenüber den 2020 erfassten Mengen entspricht dies einer Zunahme von 5,9 kg/Einwohner, davon 2,4 kg pro Einwohner an Bioabfall aus der Biotonne.

Erläuterung in nachfolgendem Text Bild vergrößern Abb. 2: Pro-Kopf-Verteilung Grüngut und Abfall aus der Biotonne

An Grüngut wurden 2021 in 228 Kompostieranlagen (237 im Vorjahr) und vier Vergärungsanlagen (6 im Vorjahr) sowie einer Anlage außerhalb Bayerns (im Vorjahr 2) insgesamt 992.317 Tonnen behandelt. An Bioabfällen aus der Biotonne wurden in 57 Kompostieranlagen (49 im Vorjahr) und 24 Vergärungsanlagen (23 im Vorjahr) sowie fünf Anlagen außerhalb Bayerns (6 im Vorjahr) insgesamt 1.122.833 Tonnen verarbeitet (65.433 Tonnen mehr als im Vorjahr).

Ziemlich genau die Hälfte der Bioabfälle (incl. Grüngutanteilen) wurde in Kompostieranlagen verwertet (559.174 Tonnen).

Für die Nutzung der in den Bioabfällen gespeicherten Sonnenenergie durch Vergärung in Biogasanlagen – anstelle ihrer Kompostierung – ist somit noch ein deutlich ausbaubares Potential vorhanden ist.

Verwertung von Häckselgut

Die direkte Verwertung von Häckselgut wurde mit der Novellierung der Bioabfallverordnung 2012 deutlich eingeschränkt. Die Menge an Häckselgut lag trotzdem auch 2021 fast noch auf gleichem Niveau wie 2012 (2012: 78.348 t, 2021: 74.991 t). Die Einschränkung der direkten Verwertung von unbehandeltem Häckselgut durch die Vorgaben der BioAbfV ist dadurch gerechtfertigt, dass sie verschiedene Probleme nach sich ziehen kann. Durch die direkte Verwertung von Häckselgut können sich Pflanzenkrankheiten (zum Beispiel Feuerbrand, Bakterienbrand), Schädlinge (zum Beispiel Kastanienminiermotte), Schadpflanzen (zum Beispiel Ambrosia artemisiifolia (Beifuß-Traubenkraut), Jakobskreuzkraut) und Quarantäne-Schadorganismen (zum Beispiel der Asiatische Laubholzbockkäfer) ausbreiten. Die direkte Verwertung von Häckselgut ist deshalb nur mehr unter sehr engen Voraussetzungen möglich.

Das LfU hat zu diesem Thema gemeinsam mit der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Freising, das Infoblatt "Freistellung von Behandlungs- und Untersuchungspflichten für Grüngut nach § 10 Abs. 2 BioAbfV" erstellt (siehe unter "Weiterführende Informationen" am Ende dieser Seite).

Energetische Verwertung

2021 wurden 96.022 t Grüngut einer energetischen Verwertung zugeführt. 2020 waren dies 108.502 t. Dies entspricht einer Abnahme von 11 %.

Vergleich Vergärung – Kompostierung – Verbrennung

Die bedeutendsten Verfahren zur stofflichen Bioabfallbehandlung sind die Kompostierung und die Vergärung.

Um die Umweltauswirkungen der Hauptverfahren Kompostierung und Vergärung besser einschätzen zu können, wurde von der bifa Umweltinstitut GmbH (bifa) in Augsburg das Forschungsprojekt "Ökoeffiziente Verwertung von Bioabfällen und Grüngut in Bayern" durchgeführt.

In der Studie wurden folgende Verfahren gegenübergestellt:

  • offene, geschlossene und teilgeschlossene Kompostierung von Bioabfällen und Grüngut
  • kontinuierliche Vergärung von Bioabfällen mit Kompostierung der festen Gärrückstände
  • thermische Behandlung von Bioabfällen als Teil des Restabfalls in Müllverbrennungsanlagen
  • Ausbringung von Grüngut als Häckselgut und
  • energetische Verwertung von heizwertreichen Grüngutfraktionen in Biomasseheizkraftwerken.

Fazit der Untersuchungen ist, dass kein bestes Verfahren identifiziert werden konnte, da die Umweltauswirkungen – über den Prozess hinaus – erheblich von den behandelten Abfällen, dem konkreten Anlagenbetrieb vor Ort und den lokalen Randbedingungen wie zum Beispiel der Absatzsituation für die stofflichen Produkte abhängen. Weiter wurde festgestellt, dass der durchschnittliche Anlagenbetrieb bei allen Anlagenarten Potenziale zur Verbesserung aufweist. Eine Kurzzusammenfassung der Studie finden Sie auf der Unterseite des bifa Umweltinstituts "Ökoeffizienz bei der Bioabfall-Verwertung"

Eine Reihe weiterer Publikationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des Umweltbundesamtes.

Vorteile der Kompostierung sind vor allem die vielfältigen positiven Wirkungen des erzeugten Komposts (und vor allem die gute Verfügbarkeit von Nähr- und Spurenstoffen (zum Beispiel Phosphat, Stickstoff) für Pflanzen und Bodenverbesserung durch Humusaufbau) sowie die gute Lagerbarkeit und damit verbunden die Möglichkeit bedarfsgerechter Düngung (und damit auch keine Gefahr, dass Nährstoffe in Grund- und Oberflächengewässer ausgewaschen werden).

Der Vorteil von Vergärungsanlagen liegt in der Ausnutzung der in den Bioabfällen enthaltenen Energie. Ob Vergärungsanlagen gesamtökologisch positiv abschneiden, hängt jedoch sehr vom individuellen Anlagenbetrieb an. Wesentliche Beispiele, die den Betrieb von Vergärungsanlagen ökologisch fraglich werden lassen, sind hohe Emissionen klimarelevanter Gase, Gärresthavarien und fehlende Wärmenutzungskonzepte. Aus diesem Grund wurde vom Gesetzgeber die Anforderungen an einen möglichst ökologischen Betrieb von Vergärungsanlagen unter anderem durch die Novelle der Technischen Anleitung Luft (TA Luft 2021) erhöht.

Die Mitbehandlung von Bioabfällen in Müllverbrennungsanlagen als Teil des Restabfalls ist mit dem großen Nachteil verbunden, dass eine stoffliche Nutzung des organischen Anteils und der Nährstoffe des Bioabfalls entfällt.

Für die heizwertreichen Grüngutanteile ist die energetische Verwertung eine Alternative zur meist praktizierten offenen Kompostierung. Die Konkurrenz zur Verwertung in Kompostieranlagen darf jedoch nicht dazu führen, dass den Kompostieranlagen zu wenig Strukturmaterial zugeführt wird. Bei einer in solchen Fällen schlechten Durchlüftung der Kompostmieten resultieren erhöhte Luftemissionen, u.a. an Gerüchen, Methan und Lachgas, was schlussendlich trotz Energiegewinnung durch die Verbrennung zu einer in der Gesamtbetrachtung negativen Umweltbilanz führen kann.

Aufgaben des LfU im Bereich Bioabfallbehandlung

Die wichtigsten Aufgaben des LfU im Rahmen der Bioabfall- und Grüngutbehandlung und -verwertung sind:

  • Aufnahme von Daten zu Bioabfällen
  • Erstellung von Gutachten bei innovativen Verfahren
  • Sammlung von Informationen und Beratung u.a. von Umweltministerium, Kreisverwaltungsbehörden und Bürgern
  • Beurteilung besonderer Einsatzstoffe für die Kompostierung oder Vergärung
  • Fachliche Stellungnahmen zu Verordnungs- und Gesetzesentwürfen.