Sonderabfall: Statistiken

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland der Nachweispflicht entsprechend den Bestimmungen der §§ 47 bis 55 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). In den Bilanzen werden verschiedene Aspekte der Entsorgung von gefährlichen Abfällen zur Verwertung bzw. Beseitigung betrachtet.

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Statistik gefährliche Abfälle

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