Überwachung von Deponien

Das Landesamt für Umwelt erstellt gemäß § 47 KrWG in Verbindung mit
§ 22a DepV nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer Anlage einen Überwachungsbericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen und der Nebenbestimmungen sowie mit Schlussfolgerungen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind.

Die nebenstehende Bayernkarte bietet Ihnen einen Überblick über die Standorte (75 Anlagen) der Deponien im Sinne der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL).
Bei den einzelnen Anlagen ist der aktuelle Überwachungsbericht hinterlegt.

Überwachungsberichte der Deponiestandorte

Auflistung der Deponien nach Regierungsbezirken und zugeordneten Nummern.

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