Deponien für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle

Bedeutung der Deponien in der Kreislaufwirtschaft

Die Abfallbeseitigung auf Deponien stellt die letzte Stufe der Abfallhierarchie dar. Zunächst muss immer versucht werden, die Abfälle zu vermeiden. Fallen dennoch Abfälle an, sind diese wiederzuverwenden, zu recyceln oder zu verwerten. Nur wenn nicht vermeidbare Abfälle nicht im Kreislauf geführt werden können, dürfen sie beseitigt werden.

Deponien sind dabei ein unverzichtbarer Bestandteil einer modernen Kreislaufwirtschaft. Fast überall fallen Reststoffe an, die nicht weiter verwendet werden können, sich aber auch nicht für eine Verwertung eignen. Diese müssen dann aus den Stoffkreisläufen ausgeschleust werden. Deponien (Definition aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz: Beseitigungsanlagen zur Ablagerung von Abfällen oberhalb oder unterhalb der Erdoberfläche) bilden hier eine geeignete Entsorgungsmöglichkeit (insbesondere im Hinblick auf ihre Funktion als Schadstoffsenke) und tragen damit zum Schutz von Umwelt und natürlichen Lebensgrundlagen bei.
In Deutschland gibt es fünf verschiedene Deponieklassen:

  • DK 0: für nicht gefährliche Inertabfälle: insbesondere Boden, untergeordnet Bauabfälle
  • DK I: für nicht gefährliche und gefährliche Abfälle, wie zum Beispiel Bodenaushub, Bauabfälle, KMF und Asbest
  • DK II: für nicht gefährliche und gefährliche Abfälle, wie zum Beispiel Bauabfälle, Straßenaufbruch und Aschen
  • DK III: für gefährliche Abfälle: Sonderabfälle, die oberirdisch abgelagert werden können
  • DK IV: für gefährliche Abfälle: Sonderabfälle, die unterhalb der Erdoberfläche abgelagert werden müssen (kein Standort in Bayern) zum Beispiel Filterstäube

Mit steigender Deponieklasse erhöhen sich auch die technischen Anforderungen (wie zum Beispiel die Ausgestaltung einer geologischen Barriere zum Untergrund hin), welche in der Deponieverordnung (DepV) geregelt sind.

Je nach Schadstoffgehalt werden die abzulagernden Abfälle über sogenannte Zuordnungswerte und –kriterien der DepV den Deponieklassen 0 bis IV zugeordnet. Sie legen fest, welche Schadstoffe in welchen Konzentrationen in den Abfällen enthalten sein dürfen, um auf Deponien (der jeweiligen Deponieklasse) abgelagert zu werden.

Dabei können die modernen Deponien nicht mit den alten Hausmülldeponien verglichen werden. Denn seit dem 01.06.2005 dürfen keine unbehandelten Haushalts- und Gewerbeabfälle mehr abgelagert werden. Sie müssen vorher mechanisch-biologisch oder thermisch behandelt werden – so wird die organische Substanz erheblich verringert und die Reaktivität der Reststoffe in der Deponie minimiert. Dies wirkt sich positiv auf ggf. anfallendes Sickerwasser sowie Deponiegas aus.

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