Vergabe von Kennnummern zur elektronischen Übermittlung von Entsorgungs­fach­betriebs­zertifikaten

Vergabe von Kennnummern nach § 28 Abs. 2 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) zur Übermittlung von Entsorgungsfachbetriebezertifikaten gem. Anlage 3 zu § 25 EfbV an die Behörden.

Mit dem Inkrafttreten des § 28 der EfbV am 01.06.2018 werden die Technischen Überwachungsorganisationen und die Entsorgergemeinschaften verpflichtet, die Entsorgungsfachbetriebszertifikate im Rahmen des elektronischen Verfahrens (eEfbV) über das sogenannte Zertifiziererportal an die zuständigen Behörden zu übersenden.

Daher ist es notwendig, dass sich alle Betriebe innerhalb Bayerns, die sich zertifizieren lassen wollen, eine Kennnummer zuteilen lassen, sofern sie nicht bereits über Kennnummern für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen verfügen. Betriebe, die über solche Kennnummern verfügen, verwenden ihre bereits bei der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS-Abfall) registrierten Kennnummern aus dem elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV). Diese Kennnummern werden von der ZSA (Zentrale Stelle Abfallüberwachung) des LfU vergeben.

Als (angehender) Entsorgungsfachbetrieb stellen Sie einen Antrag per E-Mail an die Poststelle des LfU unter Nennung der Firmen- und (falls abweichend) der Betriebsanschrift. Dazu benutzen Sie bitte das beiliegende Formular.
E-Mail-Kontakt: Poststelle.

Alternativ können Sie notwendige Kennnummern für Entsorger zur Übermittlung von Entsorgungsfachbetriebezertifikaten auch direkt über das Internetportal der Länder beantragen:

Das LfU teilt Ihnen daraufhin eine Kennnummer zu. Die zuständige Genehmigungsbehörde erhält einen Abdruck des Zuteilungsschreibens per E-Mail.

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