Anerkannte Fortbildungslehrgänge für Leitungspersonen

Nach § 4 Nummer 2 DepV müssen Deponiebetreiber die Organisation einer Deponie u.a. so ausgestalten, dass die für die Leitung verantwortlichen Personen mindestens alle zwei Jahre an von der zuständigen Behörde oder Stelle anerkannten Lehrgängen nach Anhang 5 Nummer 9 DepV teilnehmen.

Die anerkannten Fortbildungslehrgänge für Leitungspersonal dauern in der Regel einen Tag.

Im Übrigen müssen Deponiebetreiber die Organisation einer Deponie u.a. so ausgestalten, dass

  1. jederzeit ausreichend Personal, das über die für ihre jeweilige Tätigkeit erforderliche Fach- und Sachkunde verfügt, für die wahrzunehmenden Aufgaben vorhanden ist und
  2. das Personal durch geeignete Fortbildung über den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissensstand verfügt.

Zuständige Stelle in Bayern für die Anerkennung der Lehrgänge ist das Bayerische Landesamt für Umwelt (Anlage Nr. 8.1 zu § 1 AbfZustV).

Die nachfolgend aufgeführten Lehrgänge sind gemäß § 4 Nummer 2 DepV behördlich anerkannt.

Teilen