Behandlung und Verwertung von Sonderabfällen

Was sind Sonderabfälle?

Sonderabfälle können nicht zusammen mit den Siedlungsabfällen, die vorwiegend in Haushalten anfallen, entsorgt werden. Sie sind darum von der kommunalen Entsorgungspflicht ausgeschlossen. Sonderabfälle können in der Regel bei unsachgemäßer Beseitigung Luft, Wasser und Boden erheblich verunreinigen und eine Umweltgefährdung darstellen oder wegen ihrer Toxizität die Gesundheit von Menschen akut gefährden. Sie werden deshalb meist auch als "gefährliche Abfälle" bezeichnet. Sie stammen aus Gewerbebetrieben und Industriebetrieben, aus Abfallverbrennungsanlagen und derzeit vor allem von Bausubstanz- und Bodenverunreinigungen, die saniert werden.

Sonderabfälle können zum Beispiel sein

  • produktionsspezifische Abfälle (Altöle, Öl-Wasser-Gemische, lösemittelhaltige Schlämme, Säuren, giftige Abfälle usw.)
  • schwermetallhaltige Filterstäube oder
  • Bodenmaterial oder Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen

Sonderabfälle müssen in speziell ausgerüsteten Anlagen umwelt- und gesundheitsverträglich entsorgt werden. Soweit eine Verwertung nicht möglich ist, sind sie endgültig zu beseitigen. Hierzu wurde in Bayern ein flächendeckendes Entsorgungssystem eingerichtet. Darin ist das Bayerische Landesamt für Umwelt als Überwachungsbehörde eingebunden.

Wie werden Sonderabfälle entsorgt?

In Bayern besteht seit etwa 1970 ein integriertes Konzept zur Sonderabfallentsorgung. Gesetzlicher Träger ist in Bayern die damals gegründete GSB - Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH. Sie betreibt ein flächendeckendes Netz von Sammelstellen, chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen, thermischen Behandlungsanlagen und zentralen Sonderabfalldeponien. Mit diesen Einrichtungen ist Bayern in der Lage, die anfallenden Sonderabfälle und Problemabfälle zur Beseitigung erzeugernah zu erfassen, zu behandeln und abzulagern. Auf ihrem Weg zur Entsorgungsanlage werden dabei die Abfälle mittels Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen besonders überwacht. Bei einigen Industrieunternehmen bestehen betriebsinterne thermische Behandlungsanlagen und Deponien für die im Betrieb anfallenden Sonderabfälle.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt überwacht die Anlagen zur Beseitigung der Sonderabfälle.

Problemabfälle, also Kleinmengen gefährlicher Abfälle aus Haushalten, fallen zwar unter die kommunale Entsorgungspflicht, werden jedoch wie Sonderabfälle entsorgt. Zur Einsammlung der Problemabfälle besteht in Bayern ein flächendeckendes System aus mobilen ("Giftmobil") und festen Sammelstellen, bei denen diese Abfälle kostenlos abgegeben werden können. Die angelieferten Abfälle werden dort unter fachlicher Aufsicht in geeigneten Behältern getrennt nach Stoffgruppen gesammelt und den zentralen Sonderabfallentsorgungsanlagen zugeführt.

Thermische Behandlungsanlagen für Sonderabfälle

In Sonderabfallverbrennungsanlagen werden dafür geeignete Sonderabfälle thermisch behandelt und damit entgiftet und mineralisiert. Die Anlagen müssen die Vorgaben der 17. BImSchV einhalten, zum Beispiel Verbrennungstemperatur, Verweilzeit, Emissionsgrenzwerte, Durchführung von Messungen, Unterrichtung der Öffentlichkeit. Hierzu sind wirkungsvolle Rauchgasreinigungsanlagen erforderlich mit zum Beispiel Nachbrennkammer, saurer Wäscher, alkalischer Wäscher, Elektrofilter, Entstickung, Flugstromadsorber, Gewebefilter.

Die GSB betreibt eine Sonderabfallverbrennungsanlage im Entsorgungsbetrieb Ebenhausen (Verfahrensschema), bei denen alle Arten von Abfällen von heizwertarm bis heizwertreich, über feste, pastöse, schlammförmige, flüssige, gasförmige sowie alle Arten von Schadstoffen (zum Beispiel Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe, giftige Stoffe, Öle, Lösemittel usw.) angeliefert werden.

Bei der Aufgabe in den Ofen werden die unterschiedlichen Abfälle zu einem "Menü" zusammengestellt, um die Verbrennungsbedingungen optimal zu steuern. Wichtig ist, dass die enthaltenen Schadstoffe vom Abfallerzeuger deklariert und bei der Anlieferung angegeben werden. Im Rahmen der Eingangskontrolle wird der Inhalt angelieferter Fässer geprüft und analysiert.

Chemisch-physikalische Behandlungsanlagen

Die GSB betreibt vier chemisch-physikalische Behandlungsanlagen in Ebenhausen, München, Augsburg und Aschaffenburg. Bestimmte Sonderabfälle werden dort durch chemische oder physikalische Verfahren wie

  • Neutralisation von Säuren und Laugen
  • Trennung von Ölemulsionen
  • Entwässerung von Schlämmen oder
  • Entgiftung von Flüssigkeiten und Schlämmen

vorbehandelt, um die Menge der zu beseitigenden Abfälle zu vermindern. Durch die Entgiftung und Neutralisation von flüssigen oder schlammartigen Sonderabfällen wird eine Ableitung des Wasseranteils in die nächste kommunale Kläranlage ermöglicht.

Problemabfallsammlung

Viele Produkte des täglichen Gebrauchs enthalten Stoffe, die im weitesten Sinn als gefährlich einzustufen sind. Wenn davon schadstoffhaltige Restmengen übrigbleiben, oder nach Gebrauch werden sie zu gefährlichen Abfällen oder Problemabfällen, die ordnungsgemäß zu entsorgen oder zu verwerten sind.

Die Abgabe von haushaltsüblichen Mengen von Problemabfällen an den kommunalen Sammelstellen ist in der Regel kostenlos. Bei größeren Anliefermengen oder für Gewerbebetriebe werden dagegen oft Anliefergebühren erhoben.
Problemabfälle werden üblicherweise in regelmäßigen Zeitabständen an mobilen Sammelstellen ("Giftmobil") entgegengenommen oder können an stationären Sammelstellen mit festen Öffnungszeiten abgegeben werden.
Häufig wird ein Privatunternehmen mit der Einsammlung der Problemabfälle beauftragt. Die Entsorgung wird in der Regel über den Betrieb der GSB in Ebenhausen durchgeführt.

Problemabfälle sind zum Beispiel:

  • PCB-haltige Kondensatoren und sonstige PCB-haltige Abfälle
  • feste fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel, Ölfilter, ölhaltige Metallverpackungen
  • Wasch- und Reinigungsmittelabfälle
  • Entwicklerbäder, Fixierbäder
  • Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Holzschutzmittel einschließlich ihrer Packmittel
  • Säuren und Laugen
  • Laborchemikalienreste
  • hypochlorithaltige Abfälle (Chlorbleiche)
  • Quecksilber und quecksilberhaltige Abfälle
  • Druckgaspackungen (Spraydosen), Gaskartuschen
  • Handfeuerlöscher
  • Altlacke, Altfarben (nicht ausgehärtet)
  • Lösemittel, Lösemittelgemische, Verdünner
  • Fette, Wachse
  • Leim und Klebemittel, nicht ausgehärtete Kitt- und Spachtelabfälle
  • Öle, Emulsionen

Überwachung der Entsorgungsanlagen

Entsorgungsanlagen für Sonderabfälle, also Deponien, thermische und chemisch-physikalische Behandlungsanlagen, Sammelstellen usw. werden auf Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Anforderungen und der Auflagen des Genehmigungsbescheids überwacht.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt ist Überwachungsbehörde für Anlagen zur thermischen Behandlung von Abfällen zur Beseitigung, Anlagen zur Lagerung oder Behandlung gefährlicher Abfälle zur Beseitigung sowie Deponien. Sonstige Anlagen, im Wesentlichen die überwiegend der Verwertung von Sonderabfällen dienenden Anlagen, werden von den Kreisverwaltungsbehörden überwacht.

Zur Überwachung gehören im Wesentlichen

  • die Prüfung der von der Anlage abzugebenden Berichte und Meldungen (umweltrelevante und außenwirksame Ereignisse, Störungen, Störfälle und Tagesmittelwertüberschreitungen sind der Überwachungsbehörde sofort zu melden)
  • Überwachungstermine vor Ort (regelmäßig und bei besonderen Anlässen wie zum Beispiel bei umweltrelevanten Störungen, Störfällen, Zwischenfällen oder Beschwerden), dabei wird die allgemeine Situation des Betriebes und die Einhaltung der baulichen und der betrieblich-organisatorischen Auflagen des Genehmigungsbescheids überprüft

Teilen