Abfallvermeidung für mehr Umweltschutz

Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst anfällt. Denn Abfälle, die nicht entstehen, müssen später nicht entsorgt zu werden.

Abfälle zu vermeiden schont nicht nur Ressourcen, sondern schützt zudem Mensch und Umwelt. Deshalb stellt die Vermeidung vorrangiges Ziel der Kreislaufwirtschaft dar.

Abfallvermeidung im Überblick

Die Abfallhierarchie ist gemäß § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) eine gesetzliche Verpflichtung und ökologischer Anspruch. Sie dient der Schonung natürlicher Ressourcen und stellt sicher, dass der Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen gewährleistet wird.

Handeln, ohne dass Abfälle entstehen, ist ökoeffizient: Werden Abfälle vermieden, sind sie nicht zu entsorgen. Damit wird keine Energie benötigt und es fallen keine Kosten und Emissionen an.

Fachbegriffe zum Thema Abfallvermeidung

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) definiert in § 3 Abs. 20 die Abfallvermeidung: Vermeidung ist jede Maßnahme, die ergriffen wird, damit ein Stoff, Material oder Erzeugnis kein Abfall wird. Sie dient dazu, die Abfallmenge, die schädlichen Auswirkungen des Abfalls auf Mensch und Umwelt oder den Gehalt an schädlichen Stoffen in Materialien und Erzeugnissen zu verringern. Hierzu zählen insbesondere die anlageninterne Kreislaufführung von Stoffen, die abfallarme Produktgestaltung, die Wiederverwendung von Erzeugnissen oder die Verlängerung ihrer Lebensdauer sowie ein Konsumverhalten, das auf den Erwerb von abfall- und schadstoffarmen Produkten sowie die Nutzung von Mehrwegverpackungen gerichtet ist.

Die Wiederverwendung wird im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in § 3 Abs. 21 definiert: Wiederverwendung ist jedes Verfahren, bei dem Erzeugnisse oder Bestandteile, die keine Abfälle sind, wieder für denselben Zweck verwendet werden, für den sie ursprünglich bestimmt waren.

Durch Maßnahmen der Wiederverwendung wird der Lebenszyklus von Erzeugnissen verlängert. Voraussetzung ist, dass diese Erzeugnisse zu Beginn eine entsprechend hohe Qualität haben.

Beispiele: Erzeugnisse oder Bestandteile von Erzeugnissen, die unmittelbar verkauft (Auto- oder Flohmarkt, Basar, über Annoncen oder Internet etc.), verschenkt oder vererbt werden; Mehrwegflaschen etc.

In der Praxis gibt es neben der Wiederverwendung auch die Weiterverwendung. Sie wird im Abfallwirtschaftsplan Bayern (s. Abschnitt II Abs. 1.3 BayAbfPV) als Möglichkeit genannt, neue Produkte einzusparen und damit Abfälle zu vermeiden. Die Weiterverwendung ist allerdings im KrWG nicht genannt. Sie wird dort vermutlich als Teil der Wiederverwendung gesehen, obwohl weiterverwendete Erzeugnisse nicht wieder für denselben Zweck verwendet werden, für den sie ursprünglich bestimmt waren.

Beispiele: Weiterverwendung aller möglichen Gegenstände in anderer Funktion – Altreifen als Fender an Schiffen, zur Beschwerung landwirtschaftlicher Folien auf Mieten, als Geräte auf Abenteuerspielplätzen; Weiterverwendung eigenständiger Möbelbestandteile (Schubladen als Bücherregale etc.); Weiterverwendung von Bauteilen (Fenster wird zu Durchreiche oder Oberlicht, Dachbalken zu Kunstobjekt etc.) usw..

Die Vorbereitung zur Wiederverwendung stellt die zweite Stufe der Abfallhierarchie dar und wird im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in § 3 Abs. 24 definiert:
Vorbereitung zur Wiederverwendung ist jedes Verwertungsverfahren der Prüfung, Reinigung oder Reparatur, bei dem Erzeugnisse oder Bestandteile von Erzeugnissen, die zu Abfällen geworden sind, so vorbereitet werden, dass sie ohne weitere Vorbehandlung wieder für denselben Zweck verwendet werden können, für den sie ursprünglich bestimmt waren.

Die Wiederverwendung und die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Erzeugnissen oder deren Bestandteilen grenzen aneinander, unterscheiden sich allerdings im Abfallstatus. Auch bei der Wiederverwendung (Abfallvermeidung) wird geprüft, gereinigt und notfalls repariert, allerdings sind die Erzeugnisse hierbei kein Abfall. Über eine Zuordnung muss im Einzelfall entschieden werden.

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