Umgebungsüberwachung sonstiger Anlagen und Gewässer

Ortsdosisleistungsmessungen

Das Bayerische Umweltinformationsgesetz (BayUIG) vom 01. Januar 2007 regelt die Veröffentlichung umweltrelevanter Informationen durch Behörden und den Zugang von Bürgern zu Umweltinformationen. In diesem Zusammenhang veröffentlicht das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die Radioaktivitätsüberwachungs- ergebnisse in der Umgebung der GRB Sammelstelle Bayern für radioaktive Stoffe GmbH in Mitterteich, und zwar in Form von sog. Ortsdosisleistungsmessungen (ODL-Messungen). Weitere Überwachungsergebnisse im Rahmen der technischen Gewässeraufsicht stehen ebenfalls unter "Umgebungsüberwachung sonstiger Anlagen".

In den beiden Lagerhallen für radioaktive Abfälle der GRB werden schwach- und mittelradioaktive Stoffe aus der Anwendung in Medizin, Forschung und Industrie einschließlich Kernkraftwerken bis zur Verbringung in ein Endlager zwischengelagert. Von der Firma GRB und vom LfU werden seit Beginn der Einlagerung 1985 in periodischen Abständen Ortsdosisleistungsmessungen (ODL-Messungen) an festgelegten Messpunkten am Anlagenzaun vorgenommen.

Die Mittelwerte der vom LfU ermittelten Messergebnisse decken sich mit den Betreiberwerten und liegen innerhalb des Schwankungsbereichs der natürlichen Strahlung: Die natürliche Umgebungsstrahlung in der nördlichen Oberpfalz und im angrenzenden Gebiet von Oberfranken schwankt zwischen 0,05 µSv/h und 0,13 µSv/h. Ursache der natürlichen Umgebungsstrahlung ist zum einen die kosmische Höhenstrahlung, zum anderen die terrestrische Strahlung, verursacht durch natürliche radioaktive Stoffe im Boden wie Kalium, Uran und Radon.

Technische Gewässeraufsicht

Das Bayerische Umweltinformationsgesetz (BayUIG) vom 01. Januar 2007 regelt die Veröffentlichung umweltrelevanter Informationen durch Behörden und den Zugang von Bürgern zu Umweltinformationen. In diesem Zusammenhang veröffentlicht das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die Radioaktivitätsüberwachungsergebnisse aus der technischen Gewässeraufsicht.

Das LfU ist nach der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Wasserrechts (VwVBayWG) zuständig für Fragen des Strahlenschutzes und der Radiologie in wasserrechtlichen Verfahren. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz stellen Abwassereinleitungen in Gewässer eine Benutzung dar, für die eine behördliche Erlaubnis zu erteilen ist. Genehmigungsbehörde sind die Kreisverwaltungsbehörden (KVB), die in wasserrechtlichen Bescheiden Auflagen und Bedingungen für die Einleitung festlegen. Für die Einleitung radioaktiver Stoffe in Gewässer müssen die Anforderungen des § 99 "Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe" der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) eingehalten werden. Die technische Gewässeraufsicht überwacht die Einhaltung der Bescheidsauflagen und nimmt Proben in der Umgebung der Anlagen.

Das LfU überwacht in diesem Zusammenhang die GRB Sammelstelle Bayern für radioaktive Stoffe GmbH in Mitterteich und den Heilquellenkurbetrieb Sibyllenbad.

GRB Sammelstelle Bayern für radioaktive Stoffe GmbH

In der Umgebung der GRB werden Wasserproben aus Grundwassermessstellen, Regenrückhaltebecken und Seibertsbach entnommen und auf radioaktive Stoffe hin analysiert. Die Messwerte liegen für die künstlichen Radionuklide alle unterhalb der Nachweisgrenze. Kalium 40 (K-40), ein in der Natur weit verbreitetes Radionuklid lag im Bereich des natürlich vorkommenden Schwankungsbereiches (Grund- und Oberflächenwasser 0,01 - 15 Bq/l).

Heilquellenkurbetrieb Sibyllenbad

Das Sibyllenbad leitet die aus den Radonwannenbädern anfallenden und gereinigten Abwässer in den Muglbach. Oberhalb und unterhalb der Einleitstelle werden Wasser- und Sedimentproben aus dem Muglbach entnommen und auf natürliche radioaktive Stoffe analysiert. Die Messwerte für die natürlichen Radionuklide liegen alle im Schwankungsbereich der natürlich vorkommenden Konzentrationen:
Wasser: Ra-226: 0,002 - 0,4 Bq/l; Ra-228: 0,001- 0,02 Bq/l;
Sediment: Ra-226: bis 150 Bq/kg.

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