Messstellen für elektromagnetische Felder (EMF)

Die Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV (vom 16. Dezember 1996 (BGBl. I 1996 S. 1966)) - regelt in Deutschland die zulässigen Einwirkungen von Anlagen, die EMF mit Frequenzen von 16 2/3 Hz (Bahnstromanlagen), 50 Hz (öffentliche Stromversorgung) und zwischen 10 MHz und 300 GHz (Sendeanlagen) abstrahlen. Für EMF-Messungen in der Umgebung insbesondere von Stromleitungen, Transformatorenstationen (niederfrequenter Bereich, NF) oder Sendeanlagen (hochfrequenter Bereich, HF) zum Vergleich mit den Vorschriften der 26. BImSchV sollte auf qualifizierte Institutionen zurückgegriffen werden.

Die folgende Liste enthält ohne Gewähr

  • die akkreditierten Messstellen für Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMV) und/oder Elektromagnetische Umweltverträglichkeit (EMVU) in Bayern, die auch Immissionsmessungen nach DIN EN 50413 (VDE 0848-1; Grundnorm zu Mess- und Berechnungsverfahren der Exposition von Personen in elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz)) durchführen, und
  • Messinstitute, die von der Regierung von Oberbayern oder von der Regierung von Unterfranken zu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für EMVU berufen wurden.

Die gelisteten Messstellen haben sich verpflichtet, die Empfehlung der Strahlenschutzkommission "SSK-E SV EMF" (SSK-E SV EMF: Empfehlung der Strahlenschutzkommission "Anforderungen an Sachverständige für die Bestimmung der Exposition gegenüber elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern (Dezember 2003) anzuerkennen"

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