Die Umgebungsüberwachung der bayerischen kerntechnischen Anlagen (REI)

In der Umgebung von kerntechnischen Anlagen werden nach einem festgelegten Plan regelmäßig Proben genommen und Messungen der Radioaktivität durchgeführt.

Nach den §§ 7 oder 9 des Atomgesetzes (AtG) ist der Betrieb von Anlagen, in denen mit Kernbrennstoffen umgegangen wird, genehmigungspflichtig. Die zuständige Genehmigungsbehörde in Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV). In diesen Genehmigungen werden den Betreibern auf der Grundlage verschiedener Regeln und Richtlinien zahlreiche Auflagen gemacht, insbesondere ist ein Umgebungsüberwachungsprogramm durchzuführen.


Untersucht werden 10 Umweltbereiche zum Beispiel:

  • Luft
  • Wasser
  • Boden
  • pflanzliche und tierische Nahrung.

Durch diese regelmäßigen Messungen kann langfristig überprüft werden, ob sich die Messergebnisse durch die Ableitungen (Abluft und Wasser) aus den kerntechnischen Anlagen verändern.

Aktuelle Messwerte

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