Aufgaben im LfU Arbeitsstab

Der radiologische Notfallschutz hat das Ziel, die Bevölkerung vor den Auswirkungen von Ereignissen zu schützen, bei denen erhebliche Mengen radioaktiver Stoffe freigesetzt werden. Solche Ereignisse könnten beispielsweise Notfälle in Kernkraftwerken, Unfälle beim Transport radioaktiver Stoffe oder kriminelle Anschläge sein.

Die Zuständigkeit für radiologische Ereignisse mit Auswirkungen, die über ein Bundesland hinausgehen können, sogenannte überregionale Notfälle, liegt beim Bund. Regionale oder lokale Notfalle sind vom jeweiligen Bundesland zu bearbeiten.

Der Radiologische Stab Bayern kümmert sich um radiologische Ereignisse mit regionalen oder lokalen Auswirkungen innerhalb Bayerns. Er setzt sich aus Fachpersonal des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) zusammen. Als Teil des Radiologischen Stabs Bayern erfasst und bewertet das LfU mit seinen Fachreferaten und Strahlenschutzlaboren die Situation. Die Ergebnisse dieser Arbeit fließen in die radiologischen Lagebilder ein, die vom Radiologischen Stab erstellt werden. Die Lagebilder basieren abhängig vom Informationsstand im Ereignisverlauf unter anderem auf Wetterdaten, Ausbreitungsprognosen und radiologischen Messwerten.

Das radiologische Lagebild enthält neben einer Darstellung und Bewertung der Lage auch Empfehlungen, welche Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung aus radiologischer Sicht sinnvoll wären. Es wird vom StMUV an die einsatzleitenden Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) weitergeleitet. Die einsatzleitende FüGK ist je nach Ausmaß des Ereignisses beim Landratsamt, der Regierung oder dem StMI angesiedelt. Unter Berücksichtigung aller sonstigen Rahmenbedingungen und Umstände, entscheidet die FüGK welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Die Katastrophenschutzbehörden informieren auch die Bevölkerung.

Weitere Informationen zum radiologischen Notfallschutz und zu aktuellen Ereignissen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), des Bundesamtes für Strahlenschutz und der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS).

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