Behördliches Aufsichtsprogramm Strahlenschutz
Der Gesetzgeber verpflichtet die zuständigen Landesbehörden, ein risikoorientiertes Aufsichtsprogramm für alle Anwendungen von radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung einzuführen. Wesentlicher Bestandteil des Aufsichtsprogramms sind die behördlichen Vor-Ort-Prüfungen bei den jeweiligen Betrieben, die als "Verwender" bezeichnet werden. Die gesetzlichen Grundlagen sind § 180 Strahlenschutzgesetz und § 149 Strahlenschutzverordnung.
In Bayern ist das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für den Umgang mit radioaktiven Stoffen und Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung.
Umfang der Kontrollen
Verwender werden im Rahmen der Vor-Ort-Aufsicht auf die organisatorische, die personelle und die technische Umsetzung des Strahlenschutzrechts überprüft. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Schutz der Personen im jeweiligen Arbeitsbereich. Es wird geprüft, ob die dort Beschäftigten die geforderte fachliche Qualifikation haben, im Strahlenschutz unterwiesen sind, ihre berufliche Exposition erfasst wird und die Grenzwerte eingehalten werden ("Personendosimetrie"). Bei der Vor-Ort-Aufsicht werden auch weitere Aspekte in Augenschein genommen, insbesondere ob die notwendige Sicherheitsausstattung in den jeweiligen Räumen vorhanden ist und ob Gefahrenkennzeichnungen ordnungsgemäß angebracht sind.
Häufigkeit der Kontrollen
Das Aufsichtsprogramm orientiert sich an der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufsichtsprogramm" und damit an einer risikobasierten Kategorisierung der Tätigkeiten. Die Intervalle der Vor-Ort-Prüfungen hängen vom Gefährdungspotenzial der Tätigkeit ab. Zeitlich belaufen sich die Regelintervalle auf zwei, vier oder sechs Jahre. Bei Tätigkeiten mit sehr geringem Gefährdungspotenzial erfolgen die Vor-Ort-Überprüfungen in Schwerpunktaktionen oder anlassbezogen.
Erkenntnisse aus dem Aufsichtsjahr 2023
Im Jahr 2023 wurden 331 Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt. Die nachfolgende Tabelle fasst die festgestellten Erkenntnisse zusammen.
Mängel-Kategorie | Technisch / baulich | organisatorisch | personell |
---|---|---|---|
Keine bzw. geringfügige Mängel | 315 | 308 | 328 |
Mängel | 16 | 23 | 3 |
Die Vor-Ort-Prüfungen stellen einen wichtigen Baustein bei erforderlichen Überwachungsmaßnahmen im Bereich des Strahlenschutzrechtes dar. Die Überprüfungen im Jahr 2023 zeigen, dass bei den Verwendern ein guter Stand hinsichtlich der Strahlenschutzmaßnahmen vorhanden ist. Die wenigen festgestellten Mängel betrafen z.B. fehlende Raumkennzeichnung, fehlende Unterweisungen, und wurden zeitnah behoben.