Artenhilfsprogramm Amphibien

Amphibien gelten als weltweit am stärksten bedrohte Wirbeltiergruppe. Auch in Deutschland und Bayern sind die Amphibienbestände in den letzten Jahrzehnten drastisch zurückgegangen. Die Bestandssituation mancher Arten ist katastrophal; eine ganze Reihe von Arten ist lokal oder regional ganz verschwunden.

Die "Rote Liste und Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) Bayerns" (Stand 2019) weist die Amphibien in Bayern als überdurchschnittlich gefährdete Tiergruppe aus: Von den derzeit noch 19 heimischen Arten weisen zwölf einen Rote Liste-Gefährdungsstatus auf, fast Zweidrittel aller heimischen Amphibien-Arten. Acht Arten sind sogar den beiden höchsten Gefährdungskategorien "RL 1 – vom Aussterben bedroht" (Geburtshelferkröte, Moorfrosch, Wechselkröte) und "RL 2 – stark gefährdet" (Gelbbauchunke, Kammmolch, Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Laubfrosch) zugeordnet.

Die Gründe dafür sind vielfältig: Hauptverantwortlich sind in der Menge weniger und weniger vielfältige Laichgewässer, zum Beispiel durch intensivierte land- und teichwirtschaftliche Nutzung oder stillgelegte Abbaugebiete und militärische Übungsflächen. Auch zerschnittene Landschaften und klimawandelbedingte Trockenperioden in den Sommerlebensräumen spielen eine wichtige Rolle.

Dazu kommen gefährliche Infektionskrankheiten, die unsere heimischen Amphibien bedrohen. Die weltweit verbreitete Amphibienkrankheit Chytridiomykose ist eine Pilzerkrankung, deren Erreger zwei nahe verwandte Chytridpilze sind und die ein unterschiedliches Artenspektrum befallen können. Sowohl für den sogenannten "Froschpilz" Bd (Batrachochytrium dendrobaditis) als auch für den "Salamanderpilz" Bsal (Batrachochytrium salamandrivorans) sind Todesfälle auch in Bayern belegt. Stark betroffen sind neben der Geburtshelferkröte vor allem die heimischen Salamander- und Molcharten. Um die Krankheiten nicht zu verschleppen, sollten beim Umgang mit Amphibien bestimmte Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden. Das LfU hat dazu Empfehlung in Form eines "Hygiene-Protokolls für die Kartierung von Amphibien, Libellen und Krebsen" erstellt.

Artenhilfsprogramme (AHP) sollen die Lebensraumsituation der am stärksten gefährdeten Amphibienarten verbessern. Bayernweit hat das LfU bereits zahlreiche Artenhilfsprogramme unter anderem für die Arten Knoblauchkröte, Kreuzkröte und Moorfrosch initiiert.

Aktuell laufen zwei weitere Artenhilfsprogramme für Amphibien: das AHP Geburtshelferkröte in Nordbayern und das AHP Wechselkröte in ausgewählten Landkreisen im südbayerischen Raum.

AHP Geburtshelferkröte

Die Geburtshelferkröte (Alytes obstericans) gilt in Bayern als vom Aussterben bedroht. Ihre letzten Vorkommen liegen allesamt im Landkreis Rhön-Grabfeld in Unterfranken. Dort versuchen Expertinnen und Experten seit 2004 im Rahmen eines Artenhilfsprogramms die Art zu erhalten. Die aktuelle Bearbeitungsphase hat Anfang 2023 begonnen und geht noch bis Ende 2024. Aktuelle Ziele sind vor allem, den Bestand umfassend zu erheben, Naturschutzmaßnahmen zu planen und zu evaluieren. Vor Ort setzen die Untere Naturschutzbehörde und der Naturpark Bayerische Rhön e.V. in Zusammenarbeit mit dem Biodiversitätszentrum Rhön das Artenhilfsprogramm um.

AHP Wechselkröte

Der Bestand der Wechselkröte (Bufotes viridis) ist bayernweit stark rückläufig, sie gilt ebenfalls als vom Aussterben bedroht. Nachdem das LfU bereits 2019 und 2020 Zustand und Gefährdungsfaktoren der stark verinselten Populationen in Nordbayern erfasst und flächenspezifische Schutz- und Pflegemaßnahmen konzipiert hatte, untersucht das LfU 2023 und 2024 weitere Vorkommen im südbayerischen Raum. Im Großraum München läuft seit 2009 zudem erfolgreich ein durch den LBV begleitetes Artenhilfsprojekt für die Wechselkröte.

Als weitere Konsequenz der Gefährdungssituation wurden zahlreiche Amphibien-Arten in die Anhänge der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz "FFH-Richtlinie") aufgenommen. Im Anhang II – Arten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen – finden sich die Gelbbauchunke und der Kammmolch. Im Anhang IV – streng zu schützende Arten, für die bei einer Zulassung und Ausführung von Vorhaben die Auswirkungen auf die Arten zu prüfen sind, die sogenannte "spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)" – sind neben Kammmolch und Gelbbauchunke noch neun weitere Arten aufgeführt: Geburtshelferkröte, Kreuzkröte, Wechselkröte, Laubfrosch, Knoblauchkröte, Kleiner Wasserfrosch, Moorfrosch, Springfrosch und Alpensalamander.

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