Bayerische Kommunen leisten einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der Biodiversität.

Sie verfügen über die Planungshoheit und somit über zentrale Steuerungsmöglichkeiten zur Entwicklung eines funktionierenden Biotopverbunds vor Ort. Mit lokal angepassten Konzepten, der Aufwertung kommunaler Flächen und dem aktiven Einbezug der Bürgerinnen und Bürger gestalten sie nicht nur ihre Landschaft nachhaltig, sondern schaffen auch Bewusstsein und Akzeptanz für den Naturschutz in der Bevölkerung.

Dabei ist der Biotopverbund keine zusätzliche Aufgabe, die neue personelle oder finanzielle Ressourcen bindet – sondern kann im Rahmen bestehender Prozesse und Herausforderungen mitgedacht werden: sei es in der Bauleitplanung, der Flächenentwicklung, im Klimaschutz oder bei der Umsetzung von Ökokontomaßnahmen.

Damit sind Kommunen unverzichtbare Partner auf dem Weg zu einem flächendeckenden Biotopverbund.

Der Schutz und die Entwicklung unserer natürlichen Lebensräume ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern bietet auch zahlreiche Chancen für eine zukunftsorientierte kommunale Planung. Mit der Umsetzung eines Biotopverbundes leisten Kommunen einen aktiven Beitrag zum Erhalt der Biodiversität und zur Erreichung des landesweiten Ziels: Bis 2030 sollen 15 % des Offenlands in Bayern vernetzt sein.

Dabei erfüllen Sie zentrale Anforderungen aus dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 21 BNatSchG) sowie dem Bayerischen Naturschutzgesetz (Art. 19 BayNatSchG) – und nehmen zugleich Ihre wichtige Vorbildfunktion wahr (§ 2 BNatSchG, Art. 1 BayNatSchG).

Ein strategisch geplanter Biotopverbund eröffnet vielfältige Synergien: Durch Tausch, Arrondierung oder gemeinsame Pflegekonzepte können Flächen ökologisch aufgewertet und langfristig gesichert werden. Auch im Rahmen der Bauleitplanung (§ 1 BauGB) lassen sich Naturschutzbelange gezielt integrieren – für eine nachhaltige Flächennutzung mit Mehrfachnutzen.

Mit einem kommunalen Ökokonto gewinnen Sie zusätzliche Planungssicherheit und beschleunigen Verfahren. Gleichzeitig lassen sich durch die Aufwertung gemeindeeigener Flächen – wie Straßenränder, Wiesen oder Gewässerrandstreifen – ökologische Werte schaffen und erlebbar machen.

Vorteile zusammengefasst

  • Gesetzliche Vorgaben erfüllen
    Umsetzung der Anforderungen aus § 21 BNatSchG und dem Art. 19 BayNatSchG.
  • Vorbildfunktion
    (§ 2 BNatSchG Satz 4, Art. 1 BayNatSchG)
  • Synergien nutzen
    Durch Umsetzung des Biotopverbundes können Gebiete neu strukturiert werden – etwa durch Tausch, Arrondierung oder gemeinsame Pflegekonzepte – und so als Biotopflächen gesichert werden.
  • Mehrfachnutzen zusammen mit Bauleit- und Flächennutzungsplänen
    Im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung (§ 1 BauGB) müssen Natur und Landschaft als Schutzgüter berücksichtigt werden
  • Ökokonto und Biotopverbund zusammen denken
    Mit einem kommunalen Ökokonto gewinnen Kommunen Planungssicherheit und können Verfahren beschleunigen. Flächen aus dem Ökokonto stärken gleichzeitig den Biotopverbund.
  • Konflikte vermeiden
    Durch vorausschauende Planung lassen sich Interessenskonflikte auf ökologisch wertvollen Flächen vorbeugen.
  • Eigene Flächen aufwerten
    "Eh Da - Flächen" oder z. B. gemeindeeigene Wiesen, Straßenränder oder Gewässerrandstreifen ökologisch aufwerten und erlebbar machen.

Der Biotopverbund in Bayern lebt vom Engagement der Menschen, die ihn vor Ort umsetzen. Fachliche Konzepte und Kartierungen sind wichtige Grundlagen, aber erst durch praktische Maßnahmen wie das Pflegen, Vernetzen und Neuanlegen von Lebensräumen wird der Biotopverbund wirksam.

Best-Practice-Projekte aus ganz Bayern zeigen, wie vielfältig und wirkungsvoll dieses Engagement ist: