Wollen Kommunen die ihr begrenzt zur Verfügung stehenden Freiflächen multifunktional nutzen, können die Möglichkeiten und Synergien hierzu über eine Teilfortschreibung oder eine Neuaufstellung des Landschaftsplans aufgezeigt werden. In der Regel handelt es sich hierbei um eine „Besondere Leistung“, die über die Grundleistungen des Landschaftsplans hinausgeht.