Was ist ein Landschaftsplan?

Durch den gemeindlichen Landschaftsplan werden die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in den Flächennutzungsplan integriert. Für das gesamte Gemeindegebiet werden Ziele für den Ressourcenschutz (Boden, Wasser, Klima / Luft), für die Tier- und Pflanzenwelt sowie für das Landschaftsbild und die naturgebundene Erholung dargestellt. Somit stellt der Landschaftsplan eine zukunftsorientierte, nachhaltige Planungsgrundlage und ein Arbeitskonzept für die Gemeinde dar, das ein Leitbild für einen Zeitraum von ca. 10 bis 15 Jahren beinhaltet. Ziel ist es, wesentliche Lebensgrundlagen des Menschen zu sichern, zu erhalten und zu entwickeln.

Wer stellt den Landschaftsplan auf? Wer erarbeitet ihn?

Die Aufstellung eines Landschaftsplans fällt grundsätzlich in die Planungshoheit der Gemeinde. Diese beauftragt in der Regel ein Landschaftsplanungsbüro, den Landschaftsplan zu erarbeiten. Die gesetzlichen Anforderungen an die Landschaftsplanung sind im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG vom 01.03.2010 ) in den §§ 8 bis 12 BNatSchG formuliert. Ergänzend zu den Vorgaben des BNatSchG regelt Artikel 4 des BayNatSchG das Verfahren zur Aufstellung von Landschaftsplänen.

Woraus besteht der Landschaftsplan?

Der Landschaftsplan setzt sich zusammen aus einer Bestandsaufnahme einschließlich Analyse und Bewertung der Ressourcen, also des Zustandes von Natur und Landschaft, sowie einem Planungsteil mit Zielen und Maßnahmen, jeweils auf das gesamte Gemeindegebiet (besiedelter und unbesiedelter Bereich) bezogen. Die Darstellung erfolgt in Text und Karten im Maßstab 1:5.000 - 1:10.000.

Was bietet der Landschaftsplan der Gemeinde?

Die Gemeinde verfügt mit dem Landschaftsplan zum einen über eine fachliche Grundlage für die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und für Stellungnahmen zu anderen Planungen. Darüber hinaus bildet der Landschaftsplan ein Handlungskonzept für konkrete Maßnahmen wie beispielsweise zu erneuerbaren Energien, zur Klimaanpassung, zum Rohstoffabbau, zum Biotopverbund oder für eine multifunktionale Flächennutzung.

Was bietet der Landschaftsplan den Bürgern?

Als Gesamtkonzept der Gemeinde zu Naturschutz und Landschaftspflege trägt der Landschaftsplan durch die Zusammenschau aller Nutzungen und deren Auswirkungen zur Sicherung und ggf. Verbesserung der Lebensqualität der Gemeindebürger bei. Durch die Darstellung der gemeindlichen Entwicklungsziele können Fördermittel gezielter auch den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Jeder kann und sollte von Anfang an bei der Aufstellung eines Landschaftsplans die Chance nutzen, bei Informationsveranstaltungen, Bürgerwerkstätten, Arbeitskreisen oder im planungsrechtlichen Aufstellungs- und Genehmigungsverfahren sowie bei der Umsetzung mitzuwirken.

Wie verbindlich ist der Landschaftsplan?

Der Landschaftsplan stellt in erster Linie ein landschaftliches Entwicklungskonzept für die Gemeinde dar. Seine Ziele werden erst durch Beschluss des Gemeinderates und mit der Übernahme in den Flächennutzungsplan behördenverbindlich. Der einzelne Bürger ist nicht zur Umsetzung der Zielvorstellungen der Gemeinde verpflichtet. Für die konkrete Umsetzung von Maßnahmen ist immer die Zustimmung des Grundbesitzers erforderlich. Einzige Ausnahme bilden Flächen, die von Aufforstung freizuhalten sind sowie als mögliche Aufforstungsgewanne dargestellte Flächen. Auf diesen Flächen kann ohne weitere Antragstellung bei Bedarf aufgeforstet werden. Voraussetzung für die Erlaubnisfreiheit ist, dass der Plan eine Fläche eindeutig für die Aufforstung vorsieht. Der Abschluss der Aufforstung ist der unteren Forstbehörde anzuzeigen.

Welchen Einfluss hat der Landschaftsplan auf Bauvorhaben?

Als fachliche Grundlage für die vorbereitende Bauleitplanung stellt der Landschaftsplan eine Orientierungshilfe bei der künftigen Siedlungsentwicklung und Eingriffsbeurteilung dar. Bei der Integration in den Flächennutzungsplan werden die Ziele des Landschaftsplanes hinsichtlich der Siedlungsentwicklung im Gemeinderat abgestimmt.

Wie ist die Verbindung zur Biotopkartierung?

Zu den Grundlagen bei der Aufstellung eines Landschaftsplans gehört das Wissen über die Lebensräume (Biotope) von Pflanzen und Tieren im Gemeindegebiet. Die Biotopkartierung Bayern ist hierbei ein wesentliches Hilfsmittel. Sie erfasst und beschreibt - unabhängig von der Aufstellung eines Landschaftsplans - alle wertvollen Lebensräume wie die gesetzlich geschützten Biotope oder die NATURA 2000-Lebensraumtypen in Bayern. Deren langfristige Sicherung kann zum Beispiel im Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan verankert werden.

Was kostet ein Landschaftsplan?

Die Kosten für einen Landschaftsplan ergeben sich aus § 28 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie sind im Wesentlichen abhängig von der Landschaftsstruktur, der Bevölkerungsdichte sowie der Größe des Planungsgebietes. Mit einem abgestimmten und rechtsverbindlichen Landschaftsplan verfügt die Gemeinde über ein umfassendes Konzept über die gemeindliche Natur und Landschaft. Es trägt bei vielen Vorhaben zur Rechtssicherheit bei und spart Zeit und Geld.

Was ist der Unterschied zwischen Landschaftsplan und Grünordnungsplan?

Der Grünordnungsplan ist auf der Ebene des Bebauungsplans (verbindlicher Bauleitplan) angesiedelt. Er enthält die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für ein Teilgebiet einer Gemeinde (Bebauungsplan). Er hat die rechtsverbindlichen Vorgaben des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan zu übernehmen. Die in den Bebauungsplan integrierten Ziele des Grünordnungsplans sind für den einzelnen Bürger verbindlich.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Bei den unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter bzw. kreisfreien Städte erteilt man gerne Auskunft zu allen Fragen rund um den Landschaftsplan.