Ziel des beruflichen Strahlenschutzes ist es, die Radonexposition für die Beschäftigten zu minimieren. Beschäftigte, die beruflich einer erhöhten Radonexposition mit einer effektiven Dosis von mehr als 6 Millisievert pro Kalenderjahr (mSv/a) ausgesetzt sind, müssen die Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes einhalten. Der oder die Arbeitsplatzverantwortliche stellt sicher, dass diese Anforderungen umgesetzt werden.

Die Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes sind:

  • Der Grenzwert für die effektive Dosis durch Radon beträgt 20 mSv/a.
  • Die Beschäftigten müssen an jedem Arbeitstag ihre Radonexposition mit personengebundenen Exposimetern messen.
  • Eine bestimmte Messstelle liefert die Exposimeter und wertet diese aus.
  • Der oder die Arbeitsplatzverantwortliche muss Radon-Schutzmaßnahmen treffen, um die Radonexposition der Beschäftigten so gering wie möglich zu halten. Die Beschäftigten müssen die Radon-Schutzmaßnahmen einhalten.
  • Ein ermächtigter Arzt muss die Beschäftigten einmal im Jahr untersuchen.
  • Der oder die Arbeitsplatzverantwortliche erstellt eine Arbeitsanweisung und unterweist die Beschäftigten jährlich über deren Inhalt.

Alle Maßnahmen im beruflichen Strahlenschutz muss der oder die Arbeitsplatzverantwortliche dokumentieren und die Dokumentation nach Aufforderung dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) vorlegen.

Grenzwert

Im beruflichen Strahlenschutz ist für alle Beschäftigten die jährliche effektive Dosis beschränkt. Der Grenzwert beträgt 20 mSv/a. Dies gilt auch für die Exposition durch Radon.

Radonexposition messen

Beschäftigte tragen jeden Arbeitstag ein personengebundenes Exposimeter und messen damit ihre Radonexposition. Nach drei Monaten wird das Exposimeter zur Auswertung geschickt, während die Messung ohne Unterbrechung mit einem neuen Exposimeter fortgesetzt wird. Der oder die Arbeitsplatzverantwortliche und die Beschäftigten können so bei hohen Radonexpositionen Maßnahmen einleiten, um diese zu senken.

Auf Antrag kann das LfU in Ausnahmefällen zulassen, dass die Exposimeter nur alle sechs Monate gewechselt werden. Noch längere Messzeiträume sind nicht möglich.

Die Exposimeter müssen von einer bestimmten Messstelle bezogen werden. Der oder die Arbeitsplatzverantwortliche teilt die Messwerte der Radonexposition seiner Beschäftigten dem LfU mit.

Bestimmte Messstelle

Für Bayern gibt es folgende bestimmte Messstellen:

LPS – Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung

Innovationspark Wuhlheide
Köpenicker Straße 325, Haus 41
12555 Berlin

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Sicherheit und Umwelt Dosimetrielabore (SUM-DL)

Gebäude 123
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Die bestimmte Messstelle übermittelt die effektive Dosis an das Strahlenschutzregister beim Bundesamt für Strahlenschutz. Alle beruflich strahlenexponierten Personen benötigen hierfür eine persönliche Kennnummer: die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer). Der oder die Arbeitsplatzverantwortliche beantragt die SSR-Nummer beim Bundesamt für Strahlenschutz.

Jährliche ärztliche Untersuchung

Beschäftigte müssen sich einmal im Kalenderjahr von einem ermächtigten Arzt oder einer ermächtigten Ärztin untersuchen lassen. Eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung schickt der oder die Arbeitsplatzverantwortliche an das LfU. Eine Liste der ermächtigten Ärzte führt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Radon-Schutzmaßnahmen

Ziel von Radon-Schutzmaßnahmen ist es, die Radonexposition für die Beschäftigten zu minimieren. Zwei Faktoren beeinflussen die Radonexposition: die Radonkonzentration und die Aufenthaltszeit am Arbeitsplatz.

Radon-Schutzmaßnahmen können sowohl organisatorische als auch baulich-technische Maßnahmen sein. Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass es oft sinnvoll ist, Maßnahmen aus diesen Bereichen zu kombinieren. Ein Beispiel hierfür liefert die Wasserversorgung: Bei Aufbereitungsanlagen können offene Wasserbecken von den Vorräumen abgetrennt werden. In den Vorräumen sorgt eine Lüftungsanlage für einen besseren Luftwechsel. Durch den Einsatz von Fernwirktechnik müssen die Wasserwarte oft nur noch bei Störfällen vor Ort arbeiten.

Sobald Radon-Schutzmaßnahmen abgeschlossen sind, muss der Erfolg der Maßnahme mit einer Messung überprüft werden. Auch für diese Messung haben sich Exposimeter bewährt.

Das Infoblatt "Radon-Schutzmaßnahmen" enthält Beispiele, die sich in der Praxis bewährt haben.

Daten direkt eingeben – Fachanwendung RADEX 3.0

Mit der Fachanwendung RADEX 3.0 wird die Umsetzung des Strahlenschutzrechts zu Radon in Gebäuden (Radon-Vollzug) in Bayern digital. Die Fachanwendung RADEX 3.0 unterstützt Arbeitsplatzverantwortliche dabei, ihre gesetzlichen Pflichten zu Radon an Arbeitsplätzen zu erfüllen. Arbeitsplatzverantwortliche können in der RADEX 3.0 sicher, unkompliziert und digital Arbeitsplätze anmelden, Ergebnisse der Abschätzung der Radonexposition mitteilen und die Einhaltung der Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes dokumentieren.

Arbeitsanweisung und jährliche Unterweisung

Eine Arbeitsanweisung stellt langfristig sicher, dass die Radonexposition so gering wie möglich bleibt. Eine Arbeitsanweisung

  • enthält die Ansprechpersonen, die für den Radonschutz verantwortlich sind,
  • benennt alle Beschäftigten, die in Radon-Arbeitsfeldern oder an angemeldeten Arbeitsplätzen tätig sind,
  • beschreibt die organisatorischen Maßnahmen, die im Rahmen des Radonschutzes durchgeführt werden,
  • führt alle Arbeitsplätze und Anlagen mit Radonkonzentrationen über dem Referenzwert auf,
  • beschreibt konkrete Maßnahmen des Arbeits- und Radonschutzes für diese Arbeitsplätze und
  • nennt Kontaktadressen von Ansprechpartnern, wie den zuständigen Behörden, bestimmten Messstellen und Ansprechpartnern für die ärztliche Untersuchung.

Das Infoblatt "Hinweise für eine Arbeitsanweisung zum Schutz vor Radon" enthält alle Elemente einer Arbeitsanweisung und zusätzlich praktische Tipps, wie diese gestaltet werden kann.

Arbeitgeber in der Wasserversorgung können die "Muster-Arbeitsanweisung zum Schutz vor Radon für angemeldete Betriebe in der Wasserversorgung" als Word-Datei herunterladen. Diese kann einfach an die Gegebenheiten im jeweiligen Betrieb angepasst werden.

Mit einer jährlichen Unterweisung über die Inhalte der Arbeitsanweisung stellt der oder die Arbeitsplatzverantwortliche sicher, dass das Thema Radon nicht in Vergessenheit gerät.

Beruflichen Strahlenschutz beenden

Wenn Sie den beruflichen Strahlenschutz beenden möchten, stellen Sie als der oder die Arbeitsplatzverantwortliche bitte einen formlosen, schriftlichen Antrag an das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU). Bestätigen Sie in dem Antrag, dass die effektive Dosis der Beschäftigten in den letzten zwei Jahren im Jahresmittel unter 3 mSv/a lag.

Für eine Zustimmung benötigen wir von Ihnen außerdem folgende Nachweise:

1. Radonkonzentration an allen Arbeitsplätzen für alle Anlagen

Für eine vollständige Beurteilung der Radonexposition der Beschäftigten muss die Radonkonzentration an den Arbeitsplätzen bekannt sein. Wenn Ihnen Messergebnisse vorliegen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als fünf Jahre sind, können Sie diese nutzen (siehe Punkt 1 im Formblatt "Beenden des beruflichen Strahlenschutzes für Beschäftigte"). Sollten Ihnen keine aktuellen Radonkonzentrationen vorliegen, müssen Sie messen. Denn Klarheit über die Radonkonzentration kann nur eine ortsgebundene Messung schaffen. Gemessen wird mit Exposimetern. Der Messzeitraum wird in Absprache mit dem LfU festgelegt und beträgt zwischen drei Tagen und drei Monaten.. Die Exposimeter können Sie von Ihrer bestimmten Messstelle oder von einer anerkannten Stelle beziehen. Eine Liste der anerkannten Stellen führt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Diese ist am Ende der Seite unter weiterführende Informationen verlinkt.

2. eine Übersicht über die bereits umgesetzten Radon-Schutzmaßnahmen

Eine Anforderung des beruflichen Strahlenschutzes ist es, die Radonexposition der Beschäftigten so gering wie möglich zu halten. Als Arbeitsplatzverantwortliche oder Arbeitsplatzverantwortlicher müssen Sie dafür geeignete Radon-Schutzmaßnahmen ergreifen.

Bitte erstellen Sie eine Übersicht über alle Radon-Schutzmaßnahmen, die Sie umgesetzt haben. Bei baulich-technischen Radon-Schutzmaßnahmen fügen Sie bitte auch ein Foto hinzu (siehe Punkt 2 im Formblatt "Beenden des beruflichen Strahlenschutzes für Beschäftigte").

3. Arbeitsanweisung zum Schutz vor Radon für Beschäftigte

Für die Beschäftigten muss auch weiterhin die Radonexposition so gering wie möglich bleiben. Um das zu gewährleisten, müssen die Anforderungen aus Strahlenschutzgesetz und -verordnung in einer Arbeitsanweisung zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen zusammengefasst werden (siehe Punkt 3 im Formblatt "Beenden des beruflichen Strahlenschutzes für Beschäftigte").

4. aktuelle ärztliche Bescheinigung

Im beruflichen Strahlenschutz muss ein ermächtigter Arzt Ihre Beschäftigten einmal im Jahr untersuchen. Bitte legen Sie uns eine ärztliche Bescheinigung für das aktuelle Kalenderjahr vor (siehe Punkt 4 im Formblatt "Beenden des beruflichen Strahlenschutzes für Beschäftigte").

5. Ergebnisse der personengebundenen Messungen aus acht zusammenhängenden Quartalen

Im beruflichen Strahlenschutz tragen Beschäftigte jeden Arbeitstag ein Exposimeter. Zum Beenden des beruflichen Strahlenschutzes müssen uns Ergebnisse der personengebundenen Messungen aus acht zusammenhängenden Quartalen vorliegen. Bitte legen Sie uns dafür die Ergebnisberichte Ihrer bestimmten Messstelle vor, sofern Sie diese noch nicht übermittelt haben.

Die Nachweise zu den Punkten 1 bis 4 müssen dem LfU mit dem Formblatt „Beenden des beruflichen Strahlenschutzes für Beschäftigte“ übermittelt werden. Dieses können Sie als PDF herunterladen.

Im Radon-Vollzug melden Sie uns personenbezogene Daten. Diese werden bei uns in der Fachanwendung RADEX 3.0 bearbeitet. Bitte beachten Sie die Datenschutzinformationen zur RADEX 3.0 und weisen Sie die betroffenen Beschäftigten darauf hin.