Beruflicher Strahlenschutz

Eine Aufgabe des beruflichen Strahlenschutzes ist es, die Radonexposition für die Beschäftigten zu minimieren. Für Beschäftigte, die beruflich einer erhöhten Radonexposition mit einer effektiven Dosis von mehr als 6 Millisievert pro Kalenderjahr (mSv/a) ausgesetzt sind, müssen diese Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes eingehalten werden. In Bayern ist die zuständige Behörde das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU). Der berufliche Strahlenschutz umfasst:

  • Der Grenzwert für die Dosis durch Radon beträgt 20 mSv/a.
  • Die Beschäftigten müssen an jedem Arbeitstag mit personengebundenen Exposimetern messen.
  • Der Arbeitgeber bestellt die Exposimeter bei einer bestimmten Messstelle.
  • Der Arbeitgeber muss Radon-Schutzmaßnahmen treffen, um die Radonexposition der Beschäftigten so gering wie möglich zu halten. Die Beschäftigten müssen die Radon-Schutzmaßnahmen einhalten.
  • Ein ermächtigter Arzt muss die Beschäftigten einmal im Jahr untersuchen.
  • Der Arbeitgeber erstellt eine Arbeitsanweisung und unterweist die Beschäftigten jährlich über deren Inhalt.

Alle Maßnahmen im beruflichen Strahlenschutz muss der Arbeitgeber dokumentieren und nach Aufforderung der zuständigen Behörde vorlegen.

Grenzwert

Im beruflichen Strahlenschutz ist für alle Beschäftigten die jährliche Dosis beschränkt. Der Grenzwert beträgt 20 mSv/a. Dies gilt auch für die Exposition durch Radon.

Radonexposition messen

Beschäftigte tragen jeden Arbeitstag ein Exposimeter und führen damit sogenannte personengebundene Messungen durch. Nach drei Monaten wird das Exposimeter zur Auswertung geschickt, während die Messung ohne Unterbrechung mit einem neuen Exposimeter fortgesetzt wird. Der Arbeitgeber und die Beschäftigten selber können so bei erhöhten Radonexpositionen rechtzeitig Maßnahmen einleiten, um diese zu senken.

Auf Antrag kann die Behörde in Ausnahmefällen zulassen, dass die Exposimeter nur alle sechs Monate gewechselt werden. Noch längere Messzeiträume sind nicht möglich.

Die Exposimeter müssen von einer bestimmten Messstelle bezogen werden. Der Arbeitgeber teilt die Messwerte der Radonexposition seiner Beschäftigten dem LfU mit.

Bestimmte Messstelle

Für Bayern gibt es folgende bestimmte Messstellen:

LPS – Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung

Innovationspark Wuhlheide
Köpenicker Straße 325, Haus 41
12555 Berlin

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Sicherheit und Umwelt Dosimetrielabore (SUM-DL)

Gebäude 123
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Die bestimmte Messstelle übermittelt die effektive Dosis an das Strahlenschutzregister beim Bundesamt für Strahlenschutz. Alle beruflich strahlenexponierten Personen benötigen hierfür eine persönliche Kennnummer: die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer). Der Arbeitgeber beantragt die SSR-Nummer beim Bundesamt für Strahlenschutz.

Jährliche ärztliche Untersuchung

Beschäftigte müssen sich einmal im Kalenderjahr von einem ermächtigten Arzt untersuchen lassen. Eine Kopie der Bestätigung dieser Untersuchung schickt der Arbeitgeber an das LfU. Eine Liste der ermächtigten Ärzte führt das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Radon-Schutzmaßnahmen

Ziel des beruflichen Strahlenschutzes ist es, die Radonexposition für die Beschäftigten zu minimieren. Zwei Faktoren beeinflussen die Radonexposition: die Radonkonzentration und die Aufenthaltszeit am Arbeitsplatz.

Radon-Schutzmaßnahmen können sowohl organisatorische als auch bauliche und technische Maßnahmen sein. Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass es oft sinnvoll ist, Maßnahmen aus allen Bereichen zu kombinieren. Ein Beispiel hierfür liefert die Wasserversorgung: Bei Aufbereitungsanlagen können offene Wasserbecken von den Vorräumen abgetrennt werden. In den Vorräumen sorgt eine Lüftungsanlage für einen besseren Luftwechsel. Durch den Einsatz von Fernwirktechnik müssen die Wasserwarte oft nur noch bei Störfällen vor Ort arbeiten.

Sobald Radon-Schutzmaßnahmen abgeschlossen sind, muss der Erfolg der Maßnahme mit einer Messung überprüft werden. Auch für diese Messung haben sich Exposimeter bewährt.

Die Hilfestellung "Radon-Schutzmaßnahmen" enthält Beispiele, die sich in der Praxis bewährt haben.

Arbeitsanweisung und jährliche Unterweisung

Eine Arbeitsanweisung stellt langfristig sicher, dass die Radonexposition so gering wie möglich bleibt. Eine Arbeitsanweisung

  • enthält die Ansprechpersonen, die für den Radonschutz verantwortlich sind,
  • benennt alle Beschäftigten, die in Radon-Arbeitsfeldern oder an angemeldeten Arbeitsplätzen tätig sind,
  • beschreibt die organisatorischen Maßnahmen, die im Rahmen des Radonschutzes durchgeführt werden,
  • führt alle Arbeitsplätze und Anlagen in angemeldeten Betrieben mit erhöhten Radonkonzentrationen auf,
  • beschreibt konkrete Maßnahmen des Arbeits- und Radonschutzes für diese Arbeitsplätze und
  • nennt Kontaktadressen von Ansprechpartnern, wie zuständigen Behörden, bestimmten Messstellen und Ansprechpartnern für die ärztliche Untersuchung.

Das Infoblatt "Hinweise für eine Arbeitsanweisung zum Schutz vor Radon" enthält alle Elemente einer Arbeitsanweisung und zusätzlich noch praktische Tipps, wie diese gestaltet werden kann.

Arbeitgeber in der Wasserversorgung können die "Muster-Arbeitsanweisung zum Schutz vor Radon für angemeldete Betriebe in der Wasserversorgung" als Word-Datei herunterladen. Diese kann einfach an die Gegebenheiten im jeweiligen Betrieb angepasst werden.

Mit einer jährlichen Unterweisung über die Inhalte der Arbeitsanweisung stellt der Arbeitgeber sicher, dass das Thema Radon nicht in Vergessenheit gerät.

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