Datenschutzinformationen gemäß Art. 13, 14 DSGVO des LfU zum Umgang mit Daten in der RADEX 3.0
Allgemeine Hinweise
In dieser Datenschutzinformation wird erläutert, wie personenbezogene Informationen vom Bayerischen Landesamt für Umwelt in der Fachanwendung RADEX 3.0 erhoben, verarbeitet und übermittelt werden.
Diese Datenschutzinformation will transparent über Art, Umfang und Zweck der vom Bayerischen Landesamt für Umwelt verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzinformation über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Bayerische Landesamt für Umwelt, Bürgermeister-Ulrich-Straße 160, 86179 Augsburg.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragter des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
86179 Augsburg
Tel.: 08 21/ 9071-0
Zwecke der Verarbeitung
Der oder die Arbeitsplatzverantwortliche muss nach der Anmeldung eine auf den Arbeitsplatz bezogene Abschätzung der Radonexposition (Paragraf 130 StrlSchG) durchführen und dem LfU als zuständiger Behörde vorlegen. Ergebnisse der Abschätzung muss der oder die Arbeitsplatzverantwortliche aufzeichnen und aufbewahren und unverzüglich der zuständigen Behörde vorlegen (Paragraf 130 Absatz 1, Satz 3 und 4 StrlSchG). So kann diese die Einhaltung der weiteren Pflichten zum Schutz vor Radon (Paragraf 130 Absatz 2 und 3 sowie Paragraf 131 StrlSchG) überwachen. Langzeitfolgen von Radon können auch erst nach einigen Jahrzenten auftreten. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Daten zur Abschätzung der Radonexposition speichern.
Liegt die effektive Dosis von Beschäftigten an angemeldeten Arbeitsplätzen über 6 Millisievert im Kalenderjahr, dann gelten für diese die Regelungen des beruflichen Strahlenschutzes.
Das LfU muss auch hier die Einhaltung der Regelungen des beruflichen Strahlenschutzes sicherstellen. Somit übermitteln die Arbeitsplatzverantwortlichen alle für den Radon-Vollzug notwendigen Daten in der RADEX 3.0 (Paragrafen 131, 167 StrlSchG).
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Mit der Fachanwendung RADEX 3.0 ist der Radon-Vollzug digital. Die RADEX 3.0 unterstützt Arbeitsplatzverantwortliche oder von ihnen beauftragte Personen, die gesetzlichen Pflichten zu Radon an Arbeitsplätzen zu erfüllen. Im Rahmen unserer Aufgabenwahrnehmung im Radon-Vollzug werden die Daten zu Beschäftigten an angemeldeten Arbeitsplätzen (effektive Dosis kleiner 6 Millisievert im Kalenderjahr) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. c, Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO i.V.m. § 130 Abs. 1 S. 3 StrlSchG erhoben und verarbeitet. Vorgenannte Rechtsgrundlage gilt ebenfalls, wenn Arbeitsplatzverantwortliche oder von ihnen beauftragte Personen für angemeldete Arbeitsplätze regelmäßig eine Abschätzung einreichen. Die Daten zu Beschäftigten im beruflichen Strahlenschutz (effektive Dosis größer 6 Millisievert im Kalenderjahr) erheben und verarbeiten wir auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e, Art. 9 UAbs. 2 Buchst. h DSGVO i.V.m. § 167 Abs. 1 und 3 S. 1 StrlSchG, § 158 Abs. 3 S. 3, § 79 Abs. 5 StrlSchV.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- Beschäftigte der Radon-Fachstelle Bayern im LfU
- Beschäftigte, die innerhalb des LfU die IT-Fachanwendungen betreuen
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung gespeichert, bis die betroffenen Personen 75 Jahre alt sind oder bis mindestens 30 Jahre nach Beendigung der Beschäftigung (Paragraf 167 Absatz. 2, 3 StrlSchG). Die ärztliche Bescheinigung wird während der Dauer der Beschäftigung gespeichert (Paragraf 79 Absatz 4, 5 StrlSchV).
Die Daten werden nach der Erhebung beim LfU im Übrigen so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gem. Paragraf 27 Absatz 2 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 des Bayerischen Archivgesetzes (BayArchivG) für die jeweilige Aufgabenerfüllung und zur Erfüllung von Dokumentationspflichten erforderlich ist.
RADEX 3.0 – Personenbezogene Daten, weitere Hinweise
Vollzugsrelevante Daten werden auf Basis der oben unter „Rechtsgrundlage der Verarbeitung“ beschriebenen Grundsätze erhoben und in der Fachanwendung gespeichert.
Radon kann Lungenkrebs begünstigen: Folgeprodukte von Radon binden sich an luftgetragene Schwebeteilchen. Diese beladenen Aerosole werden eingeatmet, in der Lunge abgelagert und können Lungenkrebs begünstigen. Langzeitfolgen von Radon können auch erst nach einigen Jahrzehnten auftreten. Damit das LfU bis dahin Kenntnis von der Radonsituation an angemeldeten Arbeitsplätzen hat, bleiben vollzugsrelevante Daten, auch nachdem kein Arbeitsplatz mehr angemeldet ist, vorhanden und werden in der Fachanwendung RADEX 3.0 archiviert. Bei regelmäßig eingereichten Abschätzungen können Arbeitsplatzverantwortliche oder von ihnen beauftragte Personen dem LfU vollzugsrelevante Daten in der RADEX 3.0 anonymisiert mitteilen.
Die personenbezogenen Daten werden für die interne Verwendung beim Bayerischen Landesamt für Umwelt gespeichert und für den Radon-Vollzug verarbeitet und nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. In Auswertungen für andere Behörden werden Daten aus der RADEX 3.0 ausschließlich anonymisiert und unscharf verwendet.
Sichere Kommunikation mit LfU
Arbeitsplatzverantwortliche oder von ihnen beauftragte Personen können über die RADEX 3.0 einfach, direkt und zugleich sicher mit dem Team der Radon-Fachstelle Bayern im LfU kommunizieren.
Mediennutzungsrechte RADEX 3.0
Mit dem Hochladen von Bilddateien oder sonstigen Dateien stimmen Sie der Anzeige innerhalb der Fachanwendung zu. Die Nutzungsrechte bleiben bei der Medienautorin oder dem Medienautor. Vollzugsrelevante Unterlagen darf das LfU dauerhaft im Radon-Vollzug nutzen, um seine gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen.
Betroffenenrechte
Als Betroffener einer Datenverarbeitung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
- Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
- Unabhängig davon können Sie sich an die Aufsichtsbehörde, d.h. den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden (poststelle@datenschutz-bayern.de).
- Falls Sie in die Verarbeitung durch das LfU mit einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden und Quelle der Daten
Das LfU verarbeitet folgende personenbezogene Daten von Ihnen:
- Name und Vorname,
- Radonexposition und effektive Dosis,
- bei Beschäftigten im beruflichen Strahlenschutz zusätzlich: Strahlenschutzregisternummer, Nachweis der ärztlichen Untersuchung.
Ihre Daten erheben wir beim jeweiligen Arbeitsplatzverantwortlichen.