Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Gas, das sich in Innenräumen anreichern und Lungenkrebs begünstigen kann. Zum Schutz vor Radon gilt an Arbeitsplätzen in Radon-Arbeitsfeldern wie für alle Arbeitsplätze in Innenräumen der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m3) für die über das Jahr gemittelte Radonkonzentration in der Luft (Paragraf 126 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)). Nach Anlage 8 des Strahlenschutzgesetzes sind dies Arbeitsplätze in:
- Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung,
- untertägigen Bergwerken, Besucherbergwerken, Schächten und Höhlen sowie
- Radonheilbädern und Radonheilstollen.
Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen in Deutschland erhalten Beschäftigte in Radon-Arbeitsfeldern im Durchschnitt die höchste effektive Dosis. Deshalb muss die Radonsituation an allen Arbeitsplätzen in Radon-Arbeitsfeldern regelmäßig betrachtet werden.
Folgende Schritte führen Sie durch die Regelungen des Strahlenschutzrechts:
Daten direkt eingeben – Fachanwendung RADEX 3.0
Mit der Fachanwendung RADEX 3.0 wird die Umsetzung des Strahlenschutzrechts zu Radon in Gebäuden (Radon-Vollzug) in Bayern digital. Die Fachanwendung RADEX 3.0 unterstützt Arbeitsplatzverantwortliche dabei, ihre gesetzlichen Pflichten zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen zu erfüllen. Arbeitsplatzverantwortliche können in der RADEX 3.0 sicher und unkompliziert Arbeitsplätze anmelden sowie die Radonexposition abschätzen und mitteilen.
Alternativ können Arbeitsplatzverantwortliche Anmeldung und Abschätzung beim LfU auch mit Formblättern einreichen. Diese stehen unter "Anmeldung und Abschätzung – Formblätter" am Ende der Seite zum Download zur Verfügung.
Arbeitsplatz direkt anmelden
Häufig liegt die Radonkonzentration an Arbeitsplätzen in Radon-Arbeitsfeldern über dem Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m3). Um die Radonkonzentration dauerhaft unter den Referenzwert zu senken, müssten hier aufwendige Maßnahmen zum Schutz vor Radon durchgeführt werden.
Sind Radon-Schutzmaßnahmen nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich, meldet der oder die Arbeitsplatzverantwortliche die Arbeitsplätze mit dem Verfahren "Arbeitsplatz direkt anmelden" beim Bayerischen Landesamt für Umwelt an. Das Verfahren "Arbeitsplatz direkt anmelden" wird im Strahlenschutzgesetz durch Paragraf 129 Absatz 2 in Verbindung mit Paragraf 128 Absatz 4 geregelt.
Die Anmeldung enthält:
- Informationen über die Art des Arbeitsplatzes und die Anzahl der Beschäftigten an diesem Arbeitsplatz,
- die Ergebnisse der bisher durchgeführten Radonmessungen,
- eine Begründung, warum keine Maßnahmen durchgeführt werden, die die Radonkonzentration dauerhaft unter den Referenzwert senken oder Informationen über bereits durchgeführte Maßnahmen.
Als Arbeitsplatzverantwortliche können Sie die Anmeldung in der RADEX 3.0 direkt durchführen:
Radonexposition abschätzen
Spätestens sechs Monate nach der Anmeldung schätzt der oder die Arbeitsplatzverantwortliche die Radonexposition der Beschäftigten ab. Zur Abschätzung gehören:
- Sichten von vorhandenen Messwerten und Unterlagen,
- Radonmessungen,
- Berechnen der effektiven Dosis.
Vorhandene Unterlagen sichten
Alle Betriebe in Radon-Arbeitsfeldern sind bereits seit 2001 verpflichtet, die Radonexposition ihrer Beschäftigten regelmäßig abzuschätzen. Sind die letzten Messergebnisse älter als fünf Jahre oder keine Unterlagen vorhanden, müssen neue Radonmessungen durchgeführt werden.
Radonmessung
Die Radonexposition wird für alle Beschäftigten in Radon-Arbeitsfeldern abgeschätzt, um zu prüfen, ob deren effektive Dosis über 6 Millisievert pro Kalenderjahr (mSv/a) liegen kann. Dazu werden Ergebnisse aus personen- und ortsgebundenen Radonmessungen verwendet. Gemessen wird mit Exposimetern. Diese müssen Arbeitsplatzverantwortliche von einer anerkannten Stelle beziehen.
Personengebundene Messungen
Beschäftigte messen
- drei Monate in der Wasserversorgung und
- sechs Monate – beziehungsweise eine Saison, falls diese in einem Kalenderjahr kürzer als sechs Monate ist – in untertägigen Bergwerken, Besucherbergwerken, Schächten oder Höhlen.
Die Exposimeter müssen an jedem Arbeitstag getragen werden. Mit dieser Messung wird die Radonexposition aus Arbeiten erfasst, die routinemäßig anfallen. Dazu zählen zum Beispiel die Kontrolle und Überwachung der Anlagen sowie die Entnahme von Wasserproben aus Brunnen und Quellschächten. Die jährliche Exposition aus Routinearbeiten wird aus diesen personengebundenen Messungen berechnet.
Ortsgebundene Messungen
In den Anlagen der Wasserversorgung gibt es neben den Routinearbeiten auch Arbeiten, die selten oder unregelmäßig durchgeführt werden und nicht in den Zeitraum der personengebundenen Messung fallen. Zu diesen Arbeiten gehören beispielsweise die Reinigung der Wasserkammern in Hochbehältern, der Filterwechsel in Entsäuerungsanlagen, seltene Wartungsarbeiten in Pumpenräumen und an Desinfektionsanlagen.
Um die Radonexposition aus diesen Arbeiten zu ermitteln, wird die Radonkonzentration in der Raumluft der Anlagen gemessen. Der oder die Arbeitsplatzverantwortliche ermittelt rechnerisch die Exposition aus diesen Arbeiten. Dafür multipliziert er oder sie die Radonkonzentration mit der Aufenthaltszeit der Beschäftigten in den Anlagen.
- Radon messen an Arbeitsplätzen
- Messen der Radonexposition von Beschäftigten an angemeldeten Arbeitsplätzen
Gesetzlich verpflichtende Messungen an Arbeitsplätzen müssen mit Messgeräten von anerkannten Stellen durchgeführt werden, am besten mit Exposimetern. Das Bundesamt für Strahlenschutz führt eine Liste mit anerkannten Stellen:
Berechnen der effektiven Dosis
Radonexpositionen aus Routinearbeiten und außergewöhnlichen Arbeiten werden zusammengezählt. Aus der Gesamtexposition wird die effektive Dosis berechnet und mit 6 mSv/a verglichen.
Effektive Dosis liegt unter 6 mSv/a
Für Beschäftigte, deren effektive Dosis unter 6 mSv/a bleibt, muss diese Abschätzung umgehend wiederholt werden, wenn Beschäftigte die Arbeit an einem neuen Arbeitsplatz beginnen oder ein Arbeitsplatz verändert wird. Dies beinhaltet organisatorische und bauliche Veränderungen, zum Beispiel wenn Anlagen der Wasserversorgung erneuert oder andere Arbeitsabläufe eingeführt werden. Nach fünf Jahren sollte die Radonsituation erneut geprüft werden.
Effektive Dosis liegt über 6 mSv/a
Ergibt die Abschätzung für die Beschäftigten eine effektive Dosis über 6 mSv/a, gilt für die Beschäftigten der berufliche Strahlenschutz.
Spätestens nach fünf Jahren muss die Radonsituation erneut überprüft werden. Werden bauliche oder organisatorische Änderungen an den Arbeitsplätzen im Radon-Arbeitsfeld vorgenommen, muss die Abschätzung umgehend wiederholt werden.
Als Arbeitsplatzverantwortliche können Sie die Abschätzung in der RADEX 3.0 direkt durchführen:
Anmeldung und Abschätzung – Formblätter
- Formblatt Anmelden von Arbeitsplätzen in der Wasserversorgung - PDF
- Formblatt Anmelden von Arbeitsplätzen in untertägigen Bergwerken, Schächten und Höhlen, einschließlich Besucherbergewerken - PDF
- Formblatt Anmelden von Arbeitsplätzen in Radonheilbädern - PDF
- Formblatt Abschätzen - PDF