Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist eine zentrale Aufgabe der Unterhaltungspflichtigen in Bayern. Alle Gewässer – ob groß oder klein, die den guten Zustand nicht erreicht haben, bedürfen noch ergänzender Maßnahmen.

Aufgrund der Bedeutung des Themas wurden bis 2016 bereits drei Arbeitshilfen zur Wasserrahmenrichtlinie erstellt. Im Jahr 2025 wurde der aktuelle Stand zur Wasserrahmenrichtlinie im 3. Bewirtschaftungszeitraum in das Jahresthema „Wege zu ökologisch wertvollen und klimaangepassten Bächen“ integriert:

Die Arbeitshilfen bis 2016 geben einen Überblick über die wichtigsten inhaltlichen Eckpunkte der Wasserrahmenrichtlinie. Sie zeigen auch, wie mit der Aufstellung eines Umsetzungskonzeptes die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie zielgerichtet erreicht werden können.

Anhand zahlreicher praktischer Beispiele wird verdeutlicht, welche Maßnahmen insbesondere im Rahmen der Gewässerunterhaltung zur Verbesserung unserer Gewässer beitragen, und dass sich oft bereits mit einfachen Mitteln deutlichere Verbesserungen erzielen lassen.

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