Förderung von Maßnahmen an Gewässern dritter Ordnung

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Die Unterhaltungslast sowie die Ausbaupflicht an den Gewässern dritter Ordnung obliegt grundsätzlich den Kommunen. Deren Bauhöfe und Zweckverbände kümmern sich i.d.R. um die Gewässerunterhaltung.

Um den immer höheren Ansprüchen hinsichtlich des Hochwasserschutzes und der ökologischen Entwicklung unserer kleinen Gewässer nachzukommen, fördert der Freistaat Bayern wichtige wasserwirtschaftliche Maßnahmen bei Unterhaltung und Ausbau der Gewässer dritter Ordnung.

Mit dieser Präsentation geben wir einen Einblick in die Fördermöglichkeiten für den nichtstaatlichen Wasserbau, wobei das Thema der ökologischen Gewässerentwicklung vertieft behandelt wird.

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