Verkehrssicherungspflichten an kleinen Gewässern - Empfehlungen

Gewässer sind Anziehungspunkte für viele Freizeitaktivitäten, wie spazieren gehen, Rad fahren, baden oder auch angeln.

Deshalb müssen sich die Gemeinden in ihrer Funktion als Grundstückseigentümer und
-besitzer oder als Unterhaltungspflichtige vermehrt mit Fragen der Verkehrssicherungspflicht befassen. Die Unsicherheit, wie mit dem Thema Verkehrssicherung umgegangen werden soll, ist allerdings in der Regel sehr groß, da die Anforderungen an den Verkehrssicherungspflichtigen zu einem großen Teil durch die Rechtsprechung definiert werden.

Die Arbeitshilfe soll einen Beitrag dazu leisten, für die Gefahrenpunkte am Gewässer zu sensibilisieren und Hinweise zur Gefahrenabwehr geben. Einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt sie dabei nicht, da die vielgestaltigen Fallkonstellationen Einzelfälle sind. Bei Schadensfällen wird immer eine individuelle Einzelfallentscheidung zu treffen sein.

Teilen