FAQ: Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)

Um den Vollzug der ErsatzbaustoffV in Bayern zu unterstützen, hat das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) eine Sammlung häufig gestellter Fragen und der zugehörigen Antworten zur Anwendung der ErsatzbaustoffV erarbeitet. Die FAQ wurden vom StMUV für den Vollzug mit Schreiben vom 31.08.2023 eingeführt.

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