Bauschutt / RC-Baustoffe

zum Beispiel Ziegel, Beton, Kalkstein, Dacheindeckungen, Fliesen und Keramik, Fehlchargen und Bruch aus der Produktion von mineralischem Baumaterial.

Regelungen und Merkblätter

Fragen und Antworten

Mit Kleinmengen von Bauschutt kann analog der in der "Arbeitshilfe Bodenmaterial" für Kleinmengen beschriebenen Weise umgegangen werden. Grundsätzlich ist für aus verschiedenen, ggf. unbekannten Herkünften gebildete Haufwerke eine aufwändigere Beprobung notwendig.

Insbesondere zur Verbesserung der Wärmedämmeigenschaften werden in den letzten Jahren Ziegel hergestellt und verwendet, bei denen Hohlräume durch Dämmmaterial wie Styropor, KMF (künstliche Mineralfasern) oder auch Perlite gefüllt sind. Durch diese Füllungen und eventuell zusätzlich verwendete Bindemittel können sich allerdings Probleme bei der Entsorgung ergeben.
Der unseres Wissens derzeit einzige Hersteller perlitgefüllter Ziegel hat seine Produktion so umgestellt, dass besondere Regelungen für auf Baustellen als Verschnitt in geringen Volumina anfallenden perlitgefüllten Ziegel bei der Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen nicht mehr erforderlich sind.
Solche perlitgefüllten Ziegel können deshalb ab sofort im Rahmen des zulässigen Bauschuttanteils (in der Regel 1/3) der jeweiligen Verfüllmaßnahme in Gruben der Kategorien B, C1 und C2 (Z1.1, Z.1.2 und Z2-Gruben) verbracht werden.

FortschreibungEntsprechend der Regelung im fortgeschriebenen Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen vorgesehene Regelung kann dabei analog zu anderem Bauschutt verfahren werden und die alleinige Überschreitung des Parameters pH im Eluat bei Z-1.1-Gruben aus unserer Sicht als bauschutt-typisch toleriert werden.
Abschließend weisen wir auf Folgendes hin: Grundsätzlich ist anzustreben, dass sowohl die beim Bau als Abfall (Bruch und Verschnitt) als auch die beim späteren Gebäuderückbau in größeren Mengen anfallenden Ziegel in geeigneten Aufbereitungsanlagen recycelt werden. Dabei sind "Ziegel" und "Dämmstoffe" (wie auch Perlite) wieder voneinander zu trennen, um eine bautechnische Verwertung der Ziegelfraktion zu ermöglichen. Derzeit fallen aber von den perlitgefüllten Ziegeln nur so geringe Mengen beim Neubau an, dass entsprechende Aufbereitungsanlagen derzeit nicht sinnvoll und wirtschaftlich zumutbar betrieben werden können.
Die Regierungen, Wasserwirtschaftsämter und die für Gruben, Brüche und Tagebauen zuständigen Genehmigungsbehörden (Kreisverwaltungsbehörden und Bergämter) wurden per E-Mail über die künftigen Möglichkeiten zur Verfüllung perlitgefüllter Ziegel in Gruben, Brüchen und Tagebauen informiert.

Nein. Sofern alle übrigen Parameter eingehalten werden und kein spezifischer Verdacht auf Verunreinigungen besteht, sind Überschreitungen der Zuordnungswerte für Leitfähigkeit und pH-Wert nicht maßgeblich für eine Beurteilung. Der Grund für die Überschreitung - Freisetzung von nicht ausreagiertem Calciumhydroxid am frisch gebrochenen Material - ist bei der Abfallcharakterisierung mit anzugeben.

Für die Begründung wird auf den Abschnitt "Sammlung und Entsorgung" im Abfallsteckbrief für mineralische Abfälle auf der Internetplattform IPA "Informations-Portal-Abfallbewertung" des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) verwiesen:

"Spezielle Anmerkung zu Beton:
Beim Brechen von Beton wird kurzzeitig durch eine Hydratation im Zement die Freisetzung von nicht ausreagiertem Calciumhydroxid an den Bruchkanten hervorgerufen. Dadurch können bei einer Eluatanalyse hohe pH-Werte größer als 13 und stark überhöhte elektrische Leitfähigkeiten, ohne dass gleichzeitig erhöhte Werte für Chlorid und Sulfat vorliegen, gemessen werden.
Untersuchungen belegen jedoch, dass die gefahrenrelevanten Eigenschaften HP4 (reizend) oder HP8 (ätzend) unberücksichtigt bleiben können. Durch Luftkontakt erfolgt eine spontane Umsetzung mit Kohlendioxid zu schwer löslichem, ökotoxikologisch unbedenklichem Carbonat.
Der Parameter elektrische Leitfähigkeit, gemessen an frisch gebrochenem Beton, darf deshalb nicht als Kriterium für die Zulässigkeit oder Ablehnung einer Verwertung, sofern alle anderen abzuprüfenden Parameter den jeweiligen Zuordnungswert einhalten und kein spezifischer Verdacht auf Verunreinigungen besteht, herangezogen werden."

Das IPA ist ein bundesweites Projekt unter Beteiligung mehrerer Bundesländer, das Abfallsteckbriefe zu bestimmten Abfallarten zusammenstellt.

Hinweis:
Entsprechend der Abfallhierarchie (§ 6 KrWG) ist Beton bevorzugt dem Recycling zuzuführen. Erst wenn keine derartige Verwertungsmöglichkeit gefunden wird, kann er zur sonstigen Verwertung, beispielsweise zur Verfüllung von Gruben und Brüchen, verwendet werden.

Die LAGA PN 98 ist im Deponiebereich rechtlich verbindlich vorgegeben. Hier sind somit deren Vorgaben einzuhalten.

Für die übrigen Entsorgungswege können beide Vorschriften wahlweise herangezogen werden, da auch die DIN 19698-1 keinen verbindlichen Rechtscharakter aufweist, solange nicht in Verordnungen auf sie verwiesen wird. Sie ist als "Dokumentation des Stands der Technik und der aus fachlicher Sicht anzuwendenden Qualitätsanforderungen einzustufen" (vgl. Klaus Blomquist, Hessisches Landesamt für Umwelt, Altlasten-annual 2015: "LAGA PN 98 und/oder DIN 19698 – alles klar bei der Beprobung von Haufwerken?").

Hintergrund:

Da es sich bei Bitumen um Mineralölkohlenwasserstoffe handelt, würde in diesem Fall der MKW-Wert immer über 2.500 mg/kg liegen. Das würde bedeuten, dass ab sofort der Großteil von Beton mit Schwarzanstrichen gefährlicher Abfall ist, obwohl der Anstrich "nur" bitumenstämmig ist.

In bitumenstämmigen Materialien liegen die Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) als aliphatische Verbindungen in der Regel in Kettenlängen > C40 vor und sind deshalb für die abfallrechtliche Einstufung "gefährlich / nicht gefährlich" nicht zu berücksichtigen. Eine Untersuchung der MKW im Feststoff muss hier nicht erfolgen. Um sicherzustellen, dass es sich ausschließlich um bitumenstämmiges Material handelt, empfiehlt es sich, die MKW im Eluat zu untersuchen. Wenn es sich um bitumenstämmiges Material handelt, ist das Eluat unauffällig.

Teilen