Ersatzbaustoffverordnung

Die Ersatzbaustoffverordnung ist am 01.08.2023 in Kraft getreten. Die Vorgaben der Verordnung treten an die Stelle des bisher in Bayern eingeführten RC-Leitfadens "Anforderungen an die Verwertung von Recyclingbaustoffen in technischen Bauwerken" und ersetzen darüber hinaus die Vorgaben der LAGA M 20 "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen" hinsichtlich des Einbaus von Böden in technischen Bauwerken.

Durch die Verordnung stehen nun bundesweit rechtsverbindliche Vorgaben und einheitliche Standards für die Verwertung von Sekundärbaustoffen zur Verfügung.

Die wesentlichen Inhalte der Verordnung zeigt unsere Präsentation der Fachtagungen zur EBV am 04.04., 11.04. und 24.05.2023

Regelungen und Merkblätter

Weiterführende Literaturhinweise (Auswahl)

  • Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU): Kurzbeschreibung der Verordnung
  • Begründung zur Verordnung (ab S. 187) - PDF
  • Präsentation: Aktuelles zur Ersatzbaustoffverordnung - PDF
  • UBA 04/2011: Ableitung von Materialwerten im Eluat und Einbaumöglichkeiten mineralischer Ersatzbaustoffe
  • UBA 112/2017: Evaluierung der Bewertungsverfahren im Kontext mit der Verwertung mineralischer Abfälle in/auf Böden – Teil I: Stofffreisetzungsverhalten mineralischer Abfälle - Abschlussbericht
  • UBA 53/2020: Evaluierung der Bewertungsverfahren im Kontext mit der Verwertung mineralischer Abfälle in/auf Böden – Teil II: Modellierung der Stoffmigration und Erarbeitung eines DV-gestützten Leitfadens Stofffreisetzungsverhalten mineralischer Abfälle
  • UBA 104/2017: Planspiel Mantelverordnung: Aspekte der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes -Planspiel mit dem Ziel einer Gesetzesfolgenabschätzung zu den Auswirkungen der Mantelverordnung
  • UBA 26/2018: Weiterentwicklung von Kriterien zur Beurteilung des schadlosen und ordnungsgemäßen Einsatzes mineralischer Ersatzbaustoffe und Prüfung alternativer Wertevorschläge - PDF

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