Strahlung – auf die Dosis kommt es an
Jeder Mensch ist einer gewissen Strahlung ausgesetzt. Ein Teil geht auf natürliche Quellen – Weltall und Erdkruste – zurück. Hinzu kommen künstliche Strahlungsquellen, die in der heutigen Welt nicht mehr wegzudenken sind, zum Beispiel Röntgenuntersuchungen, Nutzung radioaktiver Stoffe in Medizin und Technik, Mobilfunk, Rundfunk und Stromleitungen.
Das LfU überwacht zum Schutz der Bevölkerung unterschiedliche Strahlungsquellen und Strahlungsarten. In den Publikationen des LfU werden Messdaten und die daraus gewonnenen Erkenntnisse veröffentlicht. Darüber hinaus erhalten Sie Hinweise, wie Sie vorsorglich zuhause, im Freien oder auch im Beruf mögliche Risiken durch Strahlung verringern können.
Aktuelles
Neue Ortsdosisleistungsmessgeräte in IfR und KFÜ
In unseren beiden automatischen Radioaktivitätsmessnetzen IfR und KFÜ werden u. a. Messgeräte zur Bestimmung der Gamma-Ortsdosisleistung eingesetzt. Diese Messgeräte werden nun erneuert und damit auf den neuesten Stand der Technik gebracht.
Neue Ortsdosisleistungsmessgeräte in IfR und KFÜ
Nicht ionisierende Strahlung
Elektromagnetische Felder - Allgemeines

Ob durch Radiowellen, Mobilfunk oder Hochspannungsleitungen – wir alle sind beständig elektromagnetischen Feldern ausgesetzt. Das LfU misst und bewertet sie und gibt Empfehlungen, wie Schädigungen verhindert werden können.
Hochfrequente elektromagnetische Felder

Der hochfrequente elektromagnetische Bereich reicht von etwa 10 Kilohertz (KHz) bis 300 Gigahertz (GHz). Hochfrequente elektromagnetische Felder werden zum Beispiel beim Radio und Fernsehen, Mobil- und Betriebsfunk oder funkbasierten Diebstahlsicherungen genutzt.
Niederfrequente elektromagnetische Felder

Niederfrequente elektrische und magnetische Felder treten im Alltag zum Beispiel bei Elektrogeräten im Haushalt, an Anlagen der Energieerzeugung und -übertragung und an Stromanlagen der Bahn auf.
Ionisierende Strahlung
Natürliche Radioaktivität

Seit dem Jahr 2001 erfaßt die Strahlenschutzverordnung auch natürlich vorkommende Radioaktivität. Sie enthält Vorschriften zum Schutz der Beschäftigten in bestimmten Betrieben und der Bevölkerung.
Radioaktivitätsmonitoring

Auch zum Schutz der Bevölkerung überwacht das LfU kontinuierlich Emissionen und Immissionen bei Kernkraftwerken und dem Forschungsreaktor München II. Zusätzlich werden in ganz Bayern Luft, Wasser, Boden und insbesondere Lebensmittel auf Radioaktivität untersucht.
Strahlenschutz in Kernkraftwerken

Auch die Strahlenschutzmaßnahmen innerhalb der kerntechnischen Anlagen werden intensiv vom LfU überwacht. Insbesondere genehmigt das LfU die Tätigkeit von Fremdpersonal und registriert deren Strahlenpässe.
Anwendung ionisierender Strahlung in der Medizin

Ionisierende Strahlung wird in der Medizin eingesetzt, z.B. bei Röntgenuntersuchungen oder in der Krebstherapie. Das LfU genehmigt und überwacht den Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen im medizinischen Bereich.
Beförderung radioaktiver Stoffe

Der Transport radioaktiver Stoffe unterliegt strahlen- und gefahrgutrechtlicher Vorschriften.
Messungen im Strahlenschutzlabor

Die Strahlenschutzverordnung legt Grenzwerte für externe und interne ionisierende Strahlung fest. Nukleare Notfälle sollen mit Hilfe des deutschlandweiten "Intergrierte Mess- und Informationssystem" (IMIS) bewältigt werden.