Rückstände und Materialien mit natürlicher Radioaktivität
Seit der Novellierung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) im Jahr 2001 unterliegen Materialien und Rückstände mit erhöhter natürlicher Radioaktivität (naturally occuring radioactive material – NORM) strahlenschutzrechtlichen Regelungen (§§ 97 bis 102). In der Anlage XII Teil A StrlSchV sind in einer Positivliste Industriezweige und Prozesse genannt, bei welchen überwachungsbedürftige Rückstände anfallen. Nicht dort genannte Materialien, die erhöhte Radioaktivität aufweisen, können über den § 102 StrlSchV geregelt werden.
Radium- und thoriumhaltige Rückstände aus der Bleicherdeproduktion
Im Rahmen eines Untersuchungsvorhabens wurden in den Jahren 2002 bis 2004 die überwachungsbedürftigen Rückstände gemäß Positivliste in Anlage XII StrlSchV für Bayern erfasst. Zusätzlich wurden weitere evtl. über § 102 zu regelnde Materialien mit erhöhter natürlicher Radioaktivität untersucht, wie z.B. Materialien aus der Gießerei- und Feuerfestindustrie, aus der Kohleverbrennung und der Trinkwasseraufbereitung. Die Ergebnisse sind in dem Bericht "Ermittlung von Arbeitsfeldern mit erhöhter Exposition durch natürliche Radioisotope und überwachungsbedürftige Rückstände" zusammengefasst.
Wasserwerksrückstände können ebenfalls erhöhte natürliche Radionuklidgehalte aufweisen. In zwei Untersuchungsvorhaben wurden systematisch die Wasserwerksrückstände aller bayerischen Wasserversorgungsunternehmen, die ihr Wasser aufbereiten und bei welchen Rückstände anfallen, untersucht.
