Therapeutische Anwendung ionisierender Strahlung

Ziel der Anwendung ionisierender Strahlung zur Behandlung ist die Applikation einer bestimmten Dosis in einem definierten Bereich des menschlichen Körpers (Zielvolumen) unter weitgehender Schonung der übrigen Bereiche. Dieses Ziel wird in der Regel durch eine fraktionierte Dosisverabfolgung über einen definierten Zeitraum erreicht. Die Dosis im Zielvolumen ist bei jeder zu behandelnden Person nach den Erfordernissen der medizinischen Wissenschaft individuell festzulegen, die Dosis außerhalb des Zielvolumens ist so niedrig zu halten, wie dies unter Berücksichtigung des Behandlungszweckes möglich ist (§ 121 StrlSchV).

Vor der Anwendung ionisierender Strahlung zur Behandlung am Menschen wird vom verantwortlichen Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz und einem Medizinphysikexperten ein auf den Patienten bezogener Bestrahlungsplan schriftlich festgelegt, für dessen Umsetzung am Patienten der Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz innerhalb einer Behandlungsserie die alleinige Verantwortung trägt.
Die Einstrahlrichtung und die Entfernung zum Patienten muss an medizinischen Bestrahlungsanlagen frei wählbar sein. Die Dosisverteilung muss für allen verfügbaren, therapeutisch verwendete Strahlungsarten und Strahlungsqualitäten einen reproduzierbaren Tiefendosisverlauf, einen scharfen Abfall der Dosisleistung an den Feldrändern und eine ausreichende Symmetrie und Homogenität innerhalb des Bestrahlungsfelds aufweisen. Diese Parameter und die Dosisleistung werden während der Applikation ständig überwacht. Die Einstellung der Bestrahlungsfelder wird in regelmäßigen Abständen anhand einer Bildgebung mittels der therapeutischen Strahlenquelle (Portal Imaging System) oder durch geeignete Röntgensysteme kontrolliert.

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