Gewerbe und Forschung

Radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlung werden in Industrie und Forschung in unterschiedlichster Weise eingesetzt.

Eine Anwendung radioaktiver Stoffe stellt zum Beispiel die Füllstandsmessung in Behältern dar. Weitere Anwendungen sind die Dickenmessung und die zerstörungsfreie Materialprüfung mittels Durchstrahlung, siehe Seite "Radioaktive Stoffe in der Mess- und Regeltechnik".

Mit Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen können zum Beispiel eine Materialanalyse durchgeführt oder Halbleiter dotiert werden, siehe Seite "Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen".

In Forschung und Bildung werden radioaktive Stoffe und Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen zu verschiedensten Zwecken genutzt, zum Beispiel zur Erforschung des Verhaltens bestimmter Verbindungen in biologischen Systemen, siehe Seite "Radioaktive Stoffe in Forschung und Bildung".

Für die verschiedenen Anwendungen ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich. Diese wird in Bayern vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) erteilt. Das LfU ist auch Aufsichtsbehörde und kontrolliert die Einhaltung der Strahlenschutzverordnung.

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