Bewirtschaftungs- und Planungsgrundsätze

Die grundlegende Planungsphilosophie der WRRL – der DPSIR-Ansatz

Die Vorgehensweise bei der Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme richtet sich nach dem sog. "DPSIR-Ansatz" – einem system-analytischen Ansatz zur Lösung von Umweltproblemen. Die Abkürzung "DPSIR" steht für eine englischsprachige Kausalkette von Einflussgrößen und Konsequenzen: Driver – Pressure – State – Impact – Response.

Das folgende Schaubild stellt die zugrundeliegenden Ursachen-Wirkungszusammenhänge in der Umwelt sowie die Planungsphasen und Umsetzungsschritte der europäischen Wasserrahmenrichtlinie dar:

Das Schaubild zum DPSIR-Ansatz stellt die Ursachen-Wirkungszusammenhänge in der Umwelt sowie die Planungsphasen und Umsetzungsschritte der europäischen Wasserrahmenrichtlinie dar. Hierfür sind Treibende Kräfte, Belastungen, Zustand, Auswirkungen und Maßnahmen in verschiedenfarbigen Kästen abgebildet. Die Wirkungszusammenhänge sind mit Pfeilen dargestellt. Ursache-Wirkungszusammenhänge in der WRRL-Planung (DPSIR-Ansatz)

Nach dem DPSIR-Ansatz wird mit der Analyse der sozioökonomischen und klimatischen Rahmenbedingungen begonnen, die als treibende Kräfte (Driver) durch ihre Einflüsse Druck auf die Ressource Wasser ausüben und diese belasten (Pressures). Zu diesen Belastungen zählen z. B. morphologische Änderungen am Gewässer, Belastungen mit Schad- und Nährstoffen aus Punktquellen oder diffusen Quellen sowie Wasserentnahmen. Die Belastungen verändern den chemischen, ökologischen und mengenmäßigen Zustand der Gewässer (State) maßgeblich. Das hat wiederum Auswirkungen (Impacts) z. B. auf die Lebensbedingungen in aquatischen Ökosystemen und den Wasserhaushalt. Als Reaktion (Response) auf diese Auswirkungen werden Maßnahmen zur Entlastung und Anpassung geplant und umgesetzt. Die Maßnahmen können prinzipiell bei allen Gliedern der DPSIR-Kausalketten ansetzen. Damit verankert die WRRL ein integriertes Flussgebietsmanagement, das sowohl naturwissenschaftliche als auch sozioökonomische Aspekte berücksichtigt.

Die Umsetzung des DPSIR-Ansatz im Kontext der WRRL ist in der CIS Leitlinie Nr. 3 zur Analyse der Belastungen und ihrer Auswirkungen [CIS No. 3 (2003)] ausführlich beschrieben. Alle Ergebnisse zu den einzelnen Elementen der DPSIR-Analyse werden im Bewirtschaftungsplan dargelegt. Tabelle 1 zeigt eine Übersicht über die Umsetzung des DPSIR-Ansatz im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung und gibt Auskunft über zugehörige Kapitel im Bewirtschaftungsplan.

Umsetzung DPSIR-Ansatz und zugehörige Kapitel im Bewirtschaftungsplan
Analyseschritt Kapitel im Bewirtschaftungsplan Bezug zur WRRL
Treibende Kräfte (D) Zusammenfassung der Wirtschaftlichen Analyse der Wassernutzungen (Kapitel 6) Art. 5 und Anhang III
Belastungen (P) Belastungen und ihre Auswirkungen (Kapitel 2) Art. 5 und Anhang II
Zustand (S) Überwachung und Zustandsbewertung der Wasserkörper und Schutzgebiete (Kapitel 4) Art. 8 und Anhang V
Auswirkungen (I) Belastungen und ihre Auswirkungen (Kapitel 2), Risikoanalyse der Zielerreichung (Kapitel 3) Art. 5 und Anhang II
Reaktionen (R) Umweltziele (Kapitel 5), Zusammenfassung des Maßnahmenprogramms (Kapitel 7), Umsetzung des vorherigen Maßnahmenprogramms und Stand der Umweltzielerreichung Kapitel 14 Art. 4, Art. 11 und Anhang VI

Zeitplan für die Umsetzung

Für die Planung und Umsetzung der Gewässerbewirtschaftung nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie sind feste Arbeitsschritte und Fristen vorgegeben, die für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gleichermaßen gelten. Als ersten Schritt nach Verabschiedung der Richtlinie galt es, diese in nationales Recht umzusetzen.

Bis Ende 2009 mussten erstmals für alle Flussgebiete mit der Öffentlichkeit abgestimmte Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erstellt werden, die dann alle sechs Jahre überprüft werden sollen und bei Bedarf aktualisiert werden. Zuvor waren eine Bestandsaufnahme der Belastungssituation sowie die Aufstellung von geeigneten Überwachungsprogrammen erforderlich.

Ein Bewirtschaftungsplan und das zugehörige Maßnahmenprogramm gelten demnach immer für einen jeweils sechs Jahre dauernden Bewirtschaftungszeitraum. Im jeweils laufenden Bewirtschaftungszeitraum werden die in den Maßnahmenprogrammen noch programmatisch zusammengestellten Maßnahmen in konkrete Vorhaben umgesetzt.

Wichtige Termine

Erläuterung in nachfolgender Textdatei. Zeitplan der drei Bewirtschaftungszyklen der Wasserrahmenrichtlinie

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