Organisation und Partizipation in Bayern

Der Erfolg der vorliegenden Richtlinie hängt von einer engen Zusammenarbeit und kohärenten Maßnahmen auf gemeinschaftlicher, einzelstaatlicher und lokaler Ebene ab. Genauso wichtig sind jedoch Information, Konsultation und Einbeziehung der Öffentlichkeit, einschließlich der Nutzer.

WRRL Erwägungsgrund 14

Schutz und Entwicklung unserer Gewässer sind eine gemeinschaftliche Aufgabe, die nur in intensiver Zusammenarbeit von Gewässernutzern, Kommunen, Verbänden und staatlichen Stellen sowie zusammen mit den Nachbarn erfolgreich geleistet werden kann. Im Rahmen der Gewässerbewirtschaftung gilt es, widerstreitende Nutzungsinteressen sowie Zielsetzungen offen anzusprechen und gemeinsam konsensfähige Lösungen zu finden.

Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über die bayerischen Flussgebiete, die Zuständigkeiten für die Umsetzung der WRRL in Bayern und wie Sie sich aktiv am Prozess beteiligen können. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die zuständigen Stellen.

Teilen