Grundlagen und Ziele

In Bayern umgesetzte Maßnahmen des Gewässerschutzes sowie zur Renaturierung und Entwicklung der Gewässer verbessern bereits seit Jahrzehnten die Qualität von Flüssen, Seen und Grundwasser. Mit der Wasserrahmenrichtlinie wurde eine wasserpolitische Regelung der EU erlassen, die die Gewässerbewirtschaftung in den Mitgliedstaaten auf ein einheitliches und hohes Niveau hebt und die Gewässerökologie besonders in den Fokus nimmt. Rechtliche Grundlagen für die Umsetzung sind, neben der Richtlinie selbst, verschiedene Tochterrichtlinien sowie die jeweilige nationale Gesetzgebung.

Folgende Merkmale und Vorgehensweisen prägen die Gewässerbewirtschaftung nach Wasserrahmenrichtlinie:

  • Die Bewirtschaftung erfolgt in Flussgebietseinheiten, d.h. flussgebietsbezogen und grenzüberschreitend; die kleinsten Bewirtschaftungseinheiten sind sogenannte Wasserkörper.
  • Hauptziel ist es, dass jeder Wasserkörper die gesetzten Umweltziele, d.h. mindestens den "guten Zustand", erreicht. Im Regelfall soll gemäß Wasserrahmenrichtlinie dieser Zustand bis 2015 erreicht sein. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht der Fall und es musste bisher häufig die Ausnahmeregelung der Fristverlängerung in Anspruch genommen werden. In bestimmten Ausnahmefällen, die jedoch einer besonderen Begründung bedürfen, sind auch Abweichungen vom Zielzustand möglich. Für die bayerischen Gewässer ist eine solche Ausnahmeregelung bisher nicht erforderlich gewesen.
  • Bewertet werden bei Oberflächengewässern der chemische und der ökologische Zustand. Beim Grundwasser werden Menge und chemischer Zustand sowie Trends von Schadstoffkonzentrationen beurteilt, die durch menschliche Tätigkeiten verursacht wurden bzw. werden.

Auf den nächsten Seiten finden Sie weitere Informationen zu den Grundlagen und Zielen der Wasserrahmenrichtlinie.

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