Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Erstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme findet ein dreistufiges Anhörungsverfahren statt. Ziel ist die angemessene Berücksichtigung von Interessen und Vorschlägen der Öffentlichkeit bei der Bewirtschaftungsplanung. Grundsätzliche Inhalte und Termine der Anhörungen sind in § 83 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz geregelt.

Für den anstehenden Bewirtschaftungszeitraum 2028 bis 2033 werden die Anhörungen zu Zeitplan und Arbeitsprogramm (Phase 1) und die zu den Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung (Phase 2) zusammengelegt. Die Anhörungsphase zu den Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung wird vorgezogen, damit für die Auswertung und Berücksichtigung der Beiträge aus der Öffentlichkeit mehr Zeit zur Verfügung steht.

Anhörungen zum vierten Bewirtschaftungszeitraum

Zeitplan und Arbeitsprogramm und Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung

Vom 22.12.2024 bis zum 22.06.2025 lief die Anhörung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm sowie zu den Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung zur Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans für den Bewirtschaftungszeitraum 2028 bis 2033. Die flussgebietsbezogenen Anhörungsdokumente finden Sie nachfolgend:

Flussgebiet Donau

Flussgebiet Rhein

Flussgebiet Elbe

Flussgebiet Weser