Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Erstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme findet ein dreistufiges Anhörungsverfahren statt. Ziel ist die angemessene Berücksichtigung von Interessen und Vorschlägen der Öffentlichkeit bei der Bewirtschaftungsplanung. Grundsätzliche Inhalte und Termine der Anhörungen sind in § 83 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz geregelt.
Für den anstehenden Bewirtschaftungszeitraum 2028 bis 2033 werden die Anhörungen zu Zeitplan und Arbeitsprogramm (Phase 1) und die zu den Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung (Phase 2) zusammengelegt. Die Anhörungsphase zu den Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung wird vorgezogen, damit für die Auswertung und Berücksichtigung der Beiträge aus der Öffentlichkeit mehr Zeit zur Verfügung steht.
Termin
Am 22.12.2026 beginnt die öffentliche Anhörung zu den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme des vierten Bewirtschaftungszeitraums. An dieser Stelle werden Sie mit Beginn der Anhörung einen Link vorfinden, über welchen Sie Ihre Stellungnahme einreichen können.
Anhörungen zum vierten Bewirtschaftungszeitraum
Zeitplan und Arbeitsprogramm und Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung
Vom 22.12.2024 bis zum 22.06.2025 lief die Anhörung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm sowie zu den Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung zur Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans für den Bewirtschaftungszeitraum 2028 bis 2033. Die flussgebietsbezogenen Anhörungsdokumente finden Sie nachfolgend:
Flussgebiet Donau
Flussgebiet Rhein
Flussgebiet Elbe
- Anhörung zu den "Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung" für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans WRRL für den vierten Bewirtschaftungszeitraum in der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe - PDF
- Anhörung zum Zeitplan und zum Arbeitsprogramm für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans WRRL für den vierten Bewirtschaftungszeitraum in der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe - PDF
