Zeitplan der drei Bewirtschaftungszyklen der Wasserrahmenrichtlinie: Alternativtext: Tabellarisches Schaubild zu den Bewirtschaftungszyklen der Wasserrahmenrichtlinie. Im Jahr 2000 trat die Wasserrahmenrichtlinie in Kraft. Im Jahr 2003 erfolgte die Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht, die Veröffentlichung der Bestandsaufnahme und die Aufstellung der Überwachungsprogramme. Der erste Zyklus geht von 2009 bis 2015. Erste Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme wurden 2009 veröffentlicht. 2012 wurde der Fortschrittsbericht zur Umsetzung der aktuellen Maßnahmenprogramme veröffentlicht. 2013 erfolgte die Aktualisierung der Bestandsaufnahme. Bis 2015 erfolgte die Überprüfung und Veröffentlichung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den zweiten Bewirtschaftungszyklus. Der zweite Zyklus geht von 2016 bis 2021. 2018 wurde der Fortschrittsbericht zur Umsetzung der aktuellen Maßnahmenprogramme veröffentlicht. 2019 erfolgte die Aktualisierung der Bestandsaufnahme. Bis 2021 erfolgte die Überprüfung und Veröffentlichung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den dritten Bewirtschaftungszyklus. Der dritte Zyklus geht von 2022 bis 2027. 2024 soll der Fortschrittsbericht zur Umsetzung der aktuellen Maßnahmenprogramme veröffentlicht werden. 2025 soll die Aktualisierung der Bestandsaufnahme erfolgen. Bis 2027 soll, soweit erforderlich, die Überprüfung und Veröffentlichung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den folgenden Bewirtschaftungszyklus erfolgen. Nach 2027 soll, soweit erforderlich, die Aktualisierung im 6-Jahres-Zyklus erfolgen.