Bewirtschaftungsplanung 2016 bis 2021

Die Umwelt- und Bewirtschaftungsziele nach Art. 4 WRRL sollen durch flussgebietsbezogene, grenzüberschreitende Bewirtschaftungsplanung erreicht werden. Die Hauptinstrumente der Bewirtschaftungsplanung sind die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, die durch die Bundesländer bzw. Flussgebietsgemeinschaften erarbeitet werden. Zur Schwerpunktsetzung der Bewirtschaftungsplanung in den einzelnen Flussgebieten werden im Rahmen der Bestandsaufnahme die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung identifiziert. Aufbauend auf den in der Bestandsaufnahme ermittelten Belastungen werden dann die weiteren Arbeitsschritte bis hin zur Maßnahmenplanung für die einzelnen Gewässer durchgeführt. Die Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte erfolgt abschließend in den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen.

Um die Interessen und Vorschläge der Öffentlichkeit bei der Bewirtschaftungsplanung berücksichtigen zu können, ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess ein wesentlicher Baustein. Hierbei ist eine Beteiligung am Gesamtprozess im Rahmen von verschiedenen Anhörungen frühzeitig möglich.

Auf den folgenden Seiten werden die wesentlichen Arbeitsschritte und Ergebnisse der Bewirtschaftungsplanung des zweiten Bewirtschaftungszeitraums (2016 bis 2021) dargestellt.

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