Rechtliche Grundlagen

Am 22.12.2000 trat die europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) – abgekürzt: WRRL − in Kraft. Die WRRL schafft einen Ordnungsrahmen für die wasserpolitischen Maßnahmen in der europäischen Union.

Zwei Tochterrichtlinien ergänzen die WRRL:

  • die Richtlinie 2006/118/EG zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserrichtlinie) und
  • die Richtlinie 2008/105/EG (2013 fortgeschrieben als 2013/39/EU) über Umweltqualitätsnormen (UQN-Richtlinie).

Sie beinhalten konkrete Anforderungen an die Qualität des Grundwassers und der Oberflächengewässer sowie an deren Überwachung.

Die WRRL wurde im Wesentlichen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) − aktuell gültig in der Fassung vom 18.08.2021 − sowie zum Teil in den Landeswassergesetzen in nationales Recht umgesetzt. Für Bayern ist dies das Bayerische Wassergesetz (BayWG; aktuell gültige Fassung vom 25.02.2010). Die UQN-Richtlinie und die Grundwasserrichtlinie wurden durch die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) bzw. die Grundwasserverordnung (GrwV) in nationales Recht umgesetzt.

Weitere EU-Richtlinien mit Bezug zur WRRL

Nationale Gesetzgebung

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