FAQ: Eutrophierte Gebiete

MONERIS-Modellierung

Das Modell MONERIS (Modelling Nutrient Emissions in River Systems) ist ein etabliertes Instrument zur Ermittlung von diffusen und punktuellen Nährstoffeinträgen in Oberflächengewässer. Es ist durch jahrelange Optimierung an unsere bayerischen Verhältnisse angepasst. Eine wesentliche Komponente ist die Ermittlung der Erosion auf Basis des Erosionsatlas Bayern 2020. Dieser wird von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) erstellt und beschreibt den mittleren, langjährigen Bodenabtrag auf Ackerflächen je Gemeinde (t/ha*a). Aussagen zur Erosion sind daher mit der Landwirtschaftsverwaltung abgestimmt. MONERIS beschreibt mittlere Verhältnisse in einem meso-skaligen Maßstab. Es werden Eingangsdaten genutzt, die für ganz Bayern vorliegen. Auch andere Bundesländer verwenden Modelle des gleichen Typs, jedoch mit spezifischen regionalen Anpassungen. Perspektivisch sollen diese Modelle unter dem Dach eines deutschlandweiten Modells zusammengeführt werden.

Auf nachfolgender Seite des LfU befindet sich eine kurze Beschreibung des Modells MONERIS mit einem Verweis auf den Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) mit der ausführlichen Beschreibung und allen wesentlichen Berechnungsformeln (UBA-Text 45/2010) des Modells.

Daten über gedränte Flächen liegen zentral für Bayern nicht vor. Die Anteile gedränter Flächen werden daher aus der Studie "Ermittlung potentiell gedränter Flächen in Bayern" des LfU von 2014 entnommen. In dieser Studie werden die potentiell gedränten Flächen aufgrund von Bodeneigenschaften wie der Bildung von Staunässe abgeschätzt. Die Nährstofffrachten aus Dränabflüssen errechnen sich für Phosphor aus Dränspende und Literaturwerten von Phosphorkonzentrationen bei verschiedenen Bodentypen. Die Dränspende basiert auf langjährigen Mittelwerten des Niederschlags, der Verdunstung und der Versickerungsfähigkeit der Böden.

Die Modellergebnisse werden regelmäßig an Messstellen mit den aus Messwerten errechneten Frachten validiert.

Die Phosphoreinträge der Kläranlagen werden durch Fremdüberwachung der Wasserwirtschaftsverwaltung mit den privaten Sachverständigen für Wasserwirtschaft und durch Eigenüberwachung der Kläranlagenbetreiber gemessen.

Datengrundlage sind die Gemeindedaten des Bayerischen Landesamtes für Statistik zur öffentlichen und privaten Abwasserentsorgung und eine Auswertung der "KKA-Datenbank" zu den nicht an Kläranlagen angeschlossenen Einwohnern in Bayern mit Stand 2016. Für die Frachtermittlung werden als einwohnerspezifische Phosphorabgabe 1,8 g P/(E*d) angesetzt. Die mittlere Reinigungsleistung der Kleinkläranlagen wird aus Erfahrungswerten abgeleitet ebenso der Einleitungsanteil in oberirdische Gewässer.

In der Regel wäre der Anteil des Phosphoreintrags über das Grundwasser von untergeordneter Bedeutung. Wird durch langjährige Düngung mit mineralischen und organischen Düngemitteln die maximale Phosphat-Bindungskapazität der Böden erreicht, steigt die Austragsgefährdung in das Grundwasser deutlich an, was vor allem sandige und andere grobporige Böden mit geringer Austauschkapazität betrifft. Der relativ hohe Anteil im bayerischen Mittel beruht auf den drainierten, landwirtschaftlich genutzten Hochmoorflächen. In Hochmoorböden liegt der größte Teil der Phosphate organisch gebunden vor. Mit der Entwässerung und landwirtschaftlichen Bodennutzung wird jedoch der Abbau der organischen Substanz gefördert, was zu einer erhöhten Freisetzung von Phosphaten führt. Wegen der geringen Sorptionskapazität der eisen- und aluminiumarmen Hochmoorböden werden die Phosphate auswaschbar und es kommt auch aufgrund des niedrigen Flurwasserabstandes zu deutlich erhöhten Phosphoreinträgen über Grundwasser und Zwischenabfluss (Interflow).

Es gibt z.B. diffuse Einträge aus dem Siedlungsbereich und dem Wald. Sie werden berücksichtigt und spielen jedoch eine untergeordnete Rolle. Für die Ausweisung der eutrophierten Gebiete werden entsprechend der Vorgaben der AVV GeA aber nur Einträge von landwirtschaftlich genutzten Flächen herangezogen.

Leckagen in Kanälen werden nicht berücksichtigt. Wegen der hohen Phosphorbindungskapazität der Böden sind bisher keine Phosphoreinträge ins Grundwasser aufgefallen.

Eventuell vorkommende Bodeneinträge durch kleinräumige Biberaktivitäten können im Erosionsatlas nicht berücksichtigt werden. Sie haben in einem Oberflächenwasserkörper (OWK) eine absolut untergeordnete Bedeutung.

Der Phosphoreintrag von Wildvögeln wird nicht berücksichtigt. Er ist in einem Oberflächenwasserkörper von absolut untergeordneter Bedeutung.

Der Rückbau von Uferbefestigungen ermöglicht dem Gewässer wieder ein natürliches Zusammenspiel von Uferanbrüchen, Anlandungen, Umlagerungen, Laufverlagerungen und Anbindung an die Aue. Dabei entstehen wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Der damit verbundene geringfügige Boden- und Phosphoreintrag ist von untergeordneter Bedeutung und wird nicht berücksichtigt.

Hier wird nicht differenziert. Alle Einträge, für die keine Messwerte vorliegen, beruhen auf mittleren klimatischen Verhältnissen und langjährigen Regenreihen wie z.B. die Berechnungen zum Erosionsatlas, die regelmäßig aktualisiert werden. Bei den Einträgen, für die Messwerte vorliegen wie z.B. bei den Kläranlagen, werden die Werte aus den letzten fünf Jahren ermittelt.

Die Folgen des Klimawandels auf die Regenaktivität werden berücksichtigt durch die Aktualisierung der Regenreihen, die den Berechnungen zugrunde liegen. So hat z.B. die Regenerosivität der Regenreihe 2001 bis 2017 gegenüber Regenreihen aus früheren Perioden deutlich zugenommen. Auch die saisonale Verteilung der Regenerosivität hat sich gegenüber früheren Perioden verändert.

Basis der Erosionsberechnung ist der von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) erstellte Erosionsatlas in Bayern.

Hier wird die Erosion detailliert und hochaufgelöst betrachtet und die Ergebnisse wie beim Regen-Faktor zumindest nach Gemeinden differenziert dargestellt. Für Berechnungen mit MONERIS stehen dem LfU die hochaufgelösten Daten zur Verfügung, wie sie auch von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Beratung eingesetzt werden.

Grundlage der Erosionsberechnung für den Erosionsatlas der LfL sind die Nutzungsschläge. Entsprechend der Faktoren der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung (ABAG) wird als einzige Flächengröße die Hanglänge (L-Faktor) des Nutzungsschlages berücksichtigt. Ein Feldstück kann dabei aus einem oder mehreren Nutzungsschlägen bestehen.

Sobald im Erosionsatlas auf einer Fläche Erosion angegeben ist, wird sie erfasst.

Hotspots sind nicht definiert. In der Regel werden Ackerflächen so genannt, die eine ausgeprägte Gewässeranbindung haben, die häufig erst durch Ortsbegehungen und Kartierung von Erosionsereignissen bekannt werden. Die Erosionsanfälligkeit des Bodens, die im Erosionsatlas angegeben ist, wird im Modell erfasst.

Die der LfL bekannten Erosionsschutzmaßnahmen werden erfasst.

Die Wirkung von Gewässerrandstreifen wird erfasst.

Unter Abschwemmung verstehen wir den Oberflächenabfluss. Entsprechend der AVV GeA wird zwischen dem Oberflächenabfluss von landwirtschaftlich und nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen unterschieden. In den eutrophierten Gebieten (157 FWK) beträgt der Anteil der nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen weniger als 3 % am Phosphoreintrag über den Oberflächenabfluss.

MONERIS beschreibt mittlere Verhältnisse in einem meso-skaligen Maßstab. Es werden Eingangsdaten genutzt, die für ganz Bayern vorliegen und der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) bekannt sind. Es ist in diesem Kontext nicht möglich, Daten zu verwenden, die nur Landwirten vor Ort vorliegen.

Ausweisungskriterien

Der Anforderungswert berücksichtigt verschiedene Ökoregionen und Fließgewässertypen. Die Ableitung erfolgte durch Auswertung der biologischen Reaktionen im Gewässer. Bei Einhaltung des Anforderungswertes, kann der gute ökologische Zustand mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht werden. Es handelt sich um einen Wert, der nicht spezifisch für die Düngeverordnung abgeleitet wurde, sondern der generell maßgeblich für die Bewirtschaftungsplanung ist (also auch für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie). Er ist in der Oberflächengewässerverordnung rechtsverbindlich verankert.

Für die Ausweisung eutrophierter Gebiete spielt es keine Rolle, ob das Gewässer als natürlich oder als stark verändert eingestuft wird und somit der ökologische Zustand oder das ökologische Potenzial nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu bewerten ist. Die Bewertungskriterien für Nährstoffe, für Makrophyten&Phytobenthos sowie für Phytoplankton sind die gleichen.

Mit dem Signifikanzkriterium des 20%-Anteils wird die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aufgegriffen (vergleiche Rs. C-197/18; C-221/03). Danach stellt ein Eintrag, der 20% am Gesamteintrag von Phosphor überschreitet und der durch Maßnahmen reduziert werden kann, eine bedeutende Belastung dar.

Flächenspezifische Phosphoreintragswerte werden berücksichtigt. Sie sind unterschieden nach der jeweiligen Ökoregion festgelegt, um entsprechend den tatsächlichen regionalen Gegebenheiten eine verursachergerechte Ausweisung sicherstellen zu können. Die in der AVV GeA zitierten Ökoregionen und Gewässertypen sind in Anlage 1 der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) definiert. Die Schwellenwerte wurden aufbauend auf Erfahrungen der Bundesländer für landwirtschaftlich bedingte Phosphoreinträge eingeführt. Landwirtschaftlich bedingte Phosphoreinträge hängen grundsätzlich von den naturräumlichen Gegebenheiten ab, dabei werden zwei Austragsmuster unterschieden: Im Tiefland dominieren Phosphorausträge über Dränagen und Grabensysteme; im Berg- und Hügelland dagegen über Erosion. Die Werte für den flächenspezifischen landwirtschaftlich bedingten Phosphoreintrag spiegeln diese Verhältnisse wider.

In dem Fall handelt es sich um Sub-Gewässertypen. Sie sind der jeweiligen Ökoregion anhand Anlage 1 der Oberflächengewässerverordnung zuzuordnen.

Maßgebliches Kriterium für die Ausweisung eines eutrophierten Gebietes ist die Feststellung der Eutrophierung durch Phosphorbelastung, die durch die Untersuchung der biologischen Qualitätskomponenten (§ 10 AVV GeA) und die chemische Untersuchung (§ 9 AVV GeA) erfolgen. Gleichzeitig müssen die beiden anderen Kriterien erfüllt sein: der landwirtschaftliche Anteil am gesamtem P-Eintrag von mehr als 20 % (§ 11 AVV GeA) und die Überschreitung einer spezifischen Flächenbelastung mit Phosphor (§ 13 AVV GeA) abhängig von der Ökoregion. Bei der spezifischen Flächenbelastung wird die eingetragene Phosphorfracht absolut (in Tonnen) und nicht prozentual betrachtet.

Die beiden Maßnahmen in den eutrophierten Gebieten beziehen sich auf die Ausbringung phosphathaltiger Düngemittel, d.h. wenn keine Phosphatdüngung erfolgt, gelten auch die zusätzlichen Vorgaben nicht. Eine andere Befreiungsmöglichkeit gibt es derzeit nicht. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird mit einem neu eingerichteten bundesweiten Effizienzmonitoring überprüft und jährlich an die EU berichtet. Spätestens nach 4 Jahren müssen die Gebietskulissen aktualisiert werden. Hierfür wird geprüft, ob die Ausweisungskriterien für eutrophierte Gebiete weiterhin vorliegen.

Die Kläranlagen werden beständig durch die Wasserwirtschaftsverwaltung überwacht und mit den derzeitigen Anforderungen zur Phosphor-Konzentration im Ablauf abgeglichen. Die Werte der Kläranlage gehen in die Berechnungen der Gesamt-Phosphor-Fracht des Einzugsgebietes ein. Ein eutrophiertes Gebiet wird nur ausgewiesen, wenn der landwirtschaftliche Anteil am Phosphoreintrag mindestens 20% beträgt. Unabhängig davon werden auch Maßnahmen an Kläranlagen zur Verringerung von Phosphoreinträgen durchgeführt. Mit fortschreitender Verbesserung der Reinigungsleistung der Kläranlagen wird der landwirtschaftliche Anteil tendenziell steigen.

Sind alle Kriterien zur Ausweisung eines eutrophierten Gebietes nach der AVV GeA für einen Flusswasserkörper (FWK) erfüllt, wird dieser als eutrophiertes Gebiet ausgewiesen. Anhand der Berechnungen mit MONERIS können die Nährstoffeinträge den einzelnen Eintragspfaden (Punktquellen, diffuse Quellen) zugeordnet werden. Betrachtet wird das OWK-Gebiet jeweils eines Oberflächenwasserkörpers – Zustände ober-/unterliegender Wasserkörper können nicht hinzuaddiert oder abgezogen werden.

Gebietsabgrenzung

OWK-Gebiete sind hydrologische Einzugsgebiete, die Fluss- und Seewasserkörpern zugeordnet sind. Hydrologisch kann es sich um ganze Einzugsgebiete z.B. eines kleinen Gewässers oder um Teileinzugsgebiete einer begrenzten Fließgewässerstrecke, z.B. des Mains, handeln. Bei der Ausweisung von eutrophierten Gebieten wird immer ein OWK-Gebiet als Einheit betrachtet – es erfolgt keine Differenzierung innerhalb des OWK-Gebietes. Eine verursachergerechte Abgrenzung eutrophierter Gebiete ist auf Basis von Immissionsdaten (Messwerten) nicht möglich.

Die eutrophierten Flusswasserkörper sind die Gebietseinheiten, die zur Bewertung nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gelten. Deren Ausdehnung ist den Steckbriefen (Link s.u.) zu den eutrophierten Gebieten oder dem Umweltatlas Bayern zu entnehmen.

Die räumliche Ausgangsbasis waren die Fluss- bzw. Seewasserkörper nach WRRL. Bei den Fließgewässern bestehen die eutrophierten Gebiete aus dem den Flusswasserkörper (FWK) unmittelbar umgebenden hydrologischen Einzugsgebiet. Bei den Seen umfasst das eutrophierte Gebiet das unmittelbare, direkt in den See entwässernde hydrologische Einzugsgebiet eines Sees sowie das hydrologische Einzugsgebiet der Zuflüsse.
Das oberirdische Einzugsgebiet eines Oberflächenwasserkörpers wird durch die Topographie bestimmt und orientiert sich i.d.R. an Höhenlinien.

Grundsätzlich erfolgt die Abgrenzung eutrophierter Gebiete auf der Basis hydrologischer Einzugsgebiete von Oberflächengewässern. Jede Fläche, auch wenn sie dem Anschein nach "eben" anmutet, entwässert in ein Flusseinzugsgebiet. Fließendes Wasser kann dabei evtl. nur bei Starkregenniederschlägen beobachtet werden. Oder es fließt eher unbemerkt innerhalb der Bodenschichten, über etwaige Dränagen oder Gräben ins Gewässer ab. Alle Flächen, die zum Einzugsgebiet des Oberflächengewässers zählen, werden als eutrophiertes Gebiet ausgewiesen, auch wenn sie teilweise in größerer räumlicher Entfernung vom Hauptgewässer liegen.

Es wird die Gesamtheit der Phosphoreinträge (aus Landwirtschaft wie auch aus anderen Quellen wie Kläranlagen) und deren Auswirkungen in einem Fluss- oder Seewasserkörper betrachtet. Der entsprechende Oberflächenwasserkörper (OWK) wird dabei immer als Ganzes bewertet; eine Binnendifferenzierung, wie z.B. die konkrete Lage von Kläranlagen berücksichtigt, ist nicht vorgesehen. Auch kleinräumige Strukturen, die evtl. zu einer Zwischenspeicherung von Boden- und Nährstoffeinträgen führen könnten, können dabei nicht berücksichtigt werden.

Die Ausweisung der eutrophierten Gebiete erfolgte in Bezug auf die landwirtschaftlichen Referenzparzellen gemäß § 13 AVV GeA, da diese die kleinste verfügbare Flächeneinheit darstellen. In Bayern handelt es sich dabei um Feldstücke, denen eine eindeutige Flächenidentifikationsnummer (FID) zugeschrieben ist. Die FID-Nummer dient zur eindeutigen Kennzeichnung eines Feldstücks im Förderrecht und ist eine den Landwirten bekannte Einheit. Da sich deren Abgrenzung z.B. aufgrund von förderrechtlichen Vorgaben ändern kann, erfolgte die Ausweisung auf dem Stand der Feldstücke nach der Mehrfachantragstellung 2022 und somit zum Juni 2022. Bei der Ausweisung der eutrophierten Gebiete wurden die bundeseinheitlichen Anforderungen an die Ausweisungsverfahren bei der Gebietsermittlung durch das Landesamt für Umwelt berücksichtigt. Grundlage der Ausweisung der eutrophierten Gebiete sind die hydrologischen Einzugsgebiete der eutrophierten Oberflächenwasserkörper (OWK). Ein Feldstück wurde als eutrophiert ausgewiesen, wenn es zu mehr als 20% seiner Fläche im Einzugsgebiet eines eutrophierten OWK-Gebietes liegt.

Durch die räumliche Verschneidung von Wasserkörpern mit Feldstücken kann es in sehr seltenen Fällen vor Ort zu Unschärfen kommen, sodass Teile von Feldstücken in nicht eutrophierte Wasserkörper entwässern.

Die Ausweisung der eutrophierten Gebiete erfolgte in allen Bundesländern entsprechend der Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 03.11.2020 sowie der geänderten Fassung vom 10.08.2022 und damit der Kriterien, wie sie unter anderem auf der nachfolgend genannten Website des LfU erläutert sind. Durch unterschiedliche Nährstoffquellen und Bewirtschaftungsweisen können auch aneinandergrenzende Flächen eines Flussgebietes unterschiedlich ausgewiesen sein. Die Vorgehensweisen anderer Bundesländer können in Bayern nicht "nachgerechnet" werden, da Mess- und Modellierungsdaten andere Formate haben. Ein bundesweites Projekt, das am 01.09.2022 gestartet ist, soll der künftigen Harmonisierung dienen.

Nein. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022 sieht keine Herausnahme von Teilgebieten vor. Ferner basiert die räumliche Abgrenzung der eutrophierten Gebiete auf den Oberflächenwasserkörpern (OWK) nach WRRL. Die OWK sind die kleinste Bezugseinheit, um Umweltziele und Bewirtschaftungsziele zu bewerten.

Monitoring

Die Lage der Messstellen in den eutrophierten Oberflächenwasserkörpern ist den dazugehörigen Steckbriefen zu entnehmen.
Es wurden die Messstellen gewählt, welche die stoffliche Belastung des jeweiligen Oberflächenwasserkörpers nach EG-Wasserrahmenrichtlinie repräsentieren. Die Kriterien zur Messstellenauswahl gründen sich auf Festlegungen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA).

Die Auswahl einer repräsentativen Messstelle innerhalb eines Flusswasserkörpers (FWK) erfolgt nach folgenden allgemeinen hierarchisch geordneten Kriterien:

  • Sind in einem FWK unterschiedliche Gewässertypen aggregiert, erfolgt die Auswahl der Messstelle innerhalb des Gewässertyps mit der dominanten Länge.
  • Auswahl der Messstelle möglichst am Hauptgewässer sowie im Unterlauf des FWK.
  • Soweit bereits Messstellen vorhanden sind, sollten diese berücksichtigt werden.
  • Die Messstelle sollte leicht zugänglich sein (Arbeitssicherheit).
  • Die Lage der Messstelle orientiert sich zudem an Bestandsaufnahme und Zustand des FWK. In dem Abschnitt, in dem eine für den FWK repräsentative Nutzung vorhanden ist, wird eine Messstelle eingerichtet.

Es wurden die Messstellen gewählt, welche die stoffliche Belastung des gesamten Oberflächenwasserkörpers repräsentieren. Unter Umständen liegt die Messstelle zwar in einem anderen Abschnitt des Flusswasserkörpers, doch wurde mithilfe von Modellierungen und fachlicher Bewertung geprüft, dass die Messergebnisse auch für andere Abschnitte des Wasserkörpers repräsentativ sind.

Die Messungen erfolgen im Turnus und entsprechend der methodischen Vorgaben der Oberflächengewässerverordnung. In einem Untersuchungsjahr wird der Oberflächenwasserkörper in der Regel monatlich beprobt und die Proben im Labor analysiert. Zusätzlich erfolgt eine Untersuchung der biologischen Qualitätskomponente. Das Untersuchungsjahr entspricht dem Jahr, das auch für die Bewertung im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie verwendet wird und ist repräsentativ für die Verhältnisse im Oberflächenwasserkörper. Näheres siehe unten stehende Links zur Qualität der Fließgewässer bzw. der Seen.

Standardmäßig werden allgemeine physikalisch-chemische Messgrößen analysiert. Diese umfassen neben Nährstoffparametern (Stickstoff, Phosphor), auch andere für das Leben im Wasser wichtige Einflussgrößen, wie zum Beispiel die Konzentration an gelöstem Sauerstoff oder die Wassertemperatur. Für die Bewertung der Eutrophierung wird der Phosphorgehalt untersucht (ortho-Phosphat-Phosphor bei Fließgewässern, Gesamtphosphor bei Seen). Hinzu kommt die Untersuchung biologischer Qualitätskomponenten. Näheres siehe unten stehende Links zur Gewässerqualität der Flüsse und Seen.

Die Probenahme sowie die Analyse der allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter erfolgt durch die Labore der Wasserwirtschaftsämter und des Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU). Die Untersuchung der biologischen Qualitätskomponenten verteilt sich auf die Wasserwirtschaftsämter, das LfU und zum Teil externe Auftragnehmer. Näheres siehe unten stehende Links zur Gewässerqualität der Flüsse und Seen.

Das in den Steckbriefen angegebene Untersuchungsjahr entspricht dem Jahr, das auch für die Bewertung im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie verwendet wird. Wurden die Monitoringergebnisse eines Trockenjahres als bewertungsrelevant herangezogen, ging dem eine fachliche Prüfung voraus, ob das Jahr repräsentativ ist. Nach den vorliegenden Erkenntnissen haben sich Trockenphasen nur marginal auf die biologischen Ergebnisse für den 3. Bewirtschaftungsplan ausgewirkt. Die Auswirkungen eines Trockenjahres können zudem regional unterschiedlich sein. Diffuse Einträge in das Gewässer sind auch in Trockenjahren möglich, beispielsweise durch Starkniederschlagsereignisse, durch die Speisung des Gewässers aus Bodenwasser oder oberflächennahem Grundwasser und Drainagen.

Das chemische und biologische Monitoring eines Oberflächenwasserkörpers für die EG Wasserrahmenrichtlinie erfolgt nach Möglichkeit im gleichen Jahr. In Ausnahmefällen unterscheiden sie sich jedoch aus organisatorischen Gründen voneinander. Die Jahre sind aber als gleichsam repräsentativ für den gesamten Bewirtschaftungszeitraum anzusehen. Das chemische Monitoringergebnis stellt einen Jahresmittelwert dar, die biologischen Probenahmen erfolgen in bestimmten Zeiträumen und nach mehrwöchigen stabilen hydrologischen Bedingungen.

Die Ergebnisse müssen belastbar sein. Daher erfolgt die Prüfung, ob ein Wasserkörper eutrophiert ist, immer als Einheit aus den biologischen und chemischen Monitoring-Ergebnissen und übereinstimmend mit der Bewertung für den aktuellen Bewirtschaftungsplan nach EG-WRRL.

Detaillierte Erläuterungen geben die folgenden Internetseiten. Sollten die dazugehörigen Unterkapitel im Seitenmenü nicht angezeigt werden, lassen sie sich durch Klick auf den Überbegriff aufrufen.

Wirkung auf Gewässer

Der gelöste Phosphor wird unmittelbar von den Wasserpflanzen aufgenommen. Der mit Bodenpartikeln ins Gewässer eingetragene Phosphor bleibt zum großen Teil am Gewässerbett liegen, löst sich allmählich vom Boden und kann dann von den Pflanzen aufgenommen werden. Der Boden führt zudem zu einer Verschlammung der Gewässersohle, wodurch dieser Lebensraum für Kleintiere (Makrozoobenthos) zerstört wird mit sehr negativen Auswirkungen auf Fische.

Maßnahmenwirkung

Eine Plausibilisierung der DüngeVO wird im Rahmen des bundesweiten Wirkungsmonitoring erfolgen. Hierzu werden u.a. umfangreiche Daten zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung erforderlich sein, die zunächst erhoben werden müssen. Eine Bundesverordnung soll die Voraussetzungen zur Datenbereitstellung aus der Landwirtschaft schaffen.

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