So werden eutrophierte Gebiete ausgewiesen (gemäß Düngeverordnung 2020)

Flüsse und Seen reagieren empfindlich auf Nährstoffeinträge, insbesondere auf Phosphorverbindungen. Wird zu viel Phosphor in Flüsse und Seen eingetragen, verändern sich diese Ökosysteme. Pflanzen und Tiere werden beeinträchtigt. Dann bezeichnet man ein Gewässer als "eutrophiert".

Die Düngeverordnung legt daher fest, dass in Gebieten mit eutrophierten Gewässern, zusätzliche Anforderungen für die Landbewirtschaftung gelten, wenn der Phosphoreintrag aus landwirtschaftlicher Nutzung einen bestimmten Anteil am Gesamt-Phosphoreintrag hat ("eutrophierte", bzw. gelbe Gebiete). Diese Anforderungen an die landwirtschaftliche Nutzung werden in Bayern mit der Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AV DüV) festgelegt und bekannt gemacht. Zur Verringerung des Phosphoreintrags aus anderen Quellen wie Kläranlagen gibt es ebenfalls Auflagen und Programme.

Die Ausweisung der eutrophierten Gebiete erfolgt bundeseinheitlich nach der AVV GeA (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten - AVV Gebietsausweisung) vom 10.08.2022. Die Kriterien, ob ein Gebiet eutrophiert ist, blieben gegenüber dem Stand der AVV GeA vom 03.11.2020 gleich. Trotzdem wurde geprüft, ob die eutrophierten Gebiete mit Stand 2020 noch alle Kriterien erfüllen. Dabei konnte teilweise auf aktuellere Bewertungs- und Berechnungsgrundlagen zurückgegriffen werden. Weiterführende Informationen dazu sowie zur Gebietskulisse vom 01.12.2020 bis 30.11.2022 finden Sie unter der nebenstehenden Seite "Stand 2022 – was ist neu?".

Wie werden eutrophierte Gebiete ausgewiesen?

Die Wasserwirtschaft ermittelt die Gebiete eutrophierter Oberflächengewässer und legt diese anhand gewässerbezogener Daten fest. Die räumliche Bezugseinheit sind die Gebiete der Oberflächenwasserkörper nach EG-Wasserrahmenrichtlinie ("OWK-Gebiet"). Ein OWK-Gebiet ist entweder das Einzugsgebiet der Fließgewässer, die zu einem Oberflächenwasserkörper zählen oder das Einzugsgebiet eines Seewasserkörpers mit dem Einzugsgebiet seiner Zuflüsse.

Die Veröffentlichung der eutrophierten Gebiete erfolgt federführend durch die Landwirtschaftsverwaltung.

Auf Basis von vier Kriterien, die gleichrangig erfüllt sein müssen, wird die Gebietskulisse eingegrenzt. Die Ausweisung erfolgt sehr kleinräumig auf Ebene der landwirtschaftlichen Feldstücke.

Pfeil von links nach rechts laufend. Er zeigt auf eine Miniaturkarte. Sie hat die Umrisse von Bayern. Die Lage der eutrophierten Gebiete ist gelb dargestellt. Der Pfeilarm ist in vier Abschnitte unterteilt, in den drei linken stehen von links nach rechts die A, B und C. Die drei linken Abschnitte sind blau, über ihnen steht Bayerisches Landesamt für Umwelt. Der vierte Abschnitt ist grün, über ihm steht Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft. Unter dem Abschnitt A bis C steht Festsetzung der eutrophierten Gebiete, unter A zusätzlich Ist das Fließgewässer oder der See mit Phosphor eutrophiert?, unter B Stammen mehr als 20 % des Phosphoreintrags aus landwirtschaftlichen Quellen? unter C Ist der gewässertyp-spezifische Wert (kg Phosphor pro Quadratkilometer und Jahr überschritten?. Unter dem grünen Abschnitt steht Hinzunahme: Welche Landwirtschaftsflächen liegen mit mindestens 20 % im belasteten Gebiet? Gemäß AVV GeA wird ein Gebiet als eutrophiert ausgewiesen, wenn alle vier Kriterien zutreffen.

Die erste Gebietskulisse wurde mit In-Kraft-Treten am 01.01.2021 vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im "integrierten Bayerischen Landwirtschaftlichen Informations-System" (iBALIS) unter anderem im "Kartenviewer Agrar" veröffentlicht. Die aktuelle Fassung steht dort seit dem 30.11.2022 zur Verfügung.

Kriterium A: Das Fließgewässer oder der See ist durch Phosphor eutrophiert (§ 9, § 10 AVV GeA)

Ausgangspunkt sind die in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV, 2016 § 3) beschriebenen Wasserkörper der Fließgewässer und Seen. An repräsentativen Stellen werden der Phosphorgehalt (ortho-Phosphat-Phosphor bei Fließgewässern, Gesamtphosphor bei Seen) sowie Wasserpflanzen und Algen (in der Fachsprache Makrophyten, Phytobenthos und Phytoplankton) untersucht. Zeigen nach Anlage 7 OGewV beziehungsweise Anlage 4 der OGewV beide Untersuchungen an, dass sich das Gewässer nicht im sogenannten guten ökologischen Zustand befindet, gilt es als eutrophiert.

Kriterium B: Mehr als 20 Prozent des Phosphoreintrags stammen aus landwirtschaftlichen Quellen (§ 11 AVV GeA)

Mit dem Modell MONERIS, das in vielen Ländern zur Bestimmung diffuser und punktueller Nährstoffeinträge in Oberflächengewässer eingesetzt wird, werden alle Eintragspfade von Phosphor in den Gewässer-Einzugsgebieten ermittelt. Die Eintragspfade Wassererosion, Oberflächenabfluss und Dränagen werden den landwirtschaftlichen Quellen zugeordnet. Nach AVV GeA liegen signifikante Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Quellen vor, wenn der Anteil der Phosphoreinträge aus diesen drei Eintragspfaden am Gesamtphosphoreintrag größer als 20 Prozent ist.

Details zu dem Modell MONERIS finden sich auf den Unterseiten "Nährstoffeintragsmodell MONERIS" und "FAQ: Eutrophierte Gebiete".

Im linken Bereich befinden sich untereinander vier Kästen mit Symbolbildern zu den zwei diffusen Eintragsquellen Landwirtschaft und atmosphärische Deposition sowie den beiden Punktquellen urbane Flächen und dezentrale Abwasserentsorgung. Diese Quellen werden im mittleren Bereich zum Teil weiter aufgegliedert: Bei Landwirtschaft in Bodenerosion, Oberflächenabfluss, Dränagen und Grundwasser, bei urbanen Flächen in Misch- und Trennsysteme, kommunale Kläranlagen und industrielle Direkteinleiter. Die atmosphärische Deposition erfolgt auf den Boden, die urbanen Flächen und direkt in Gewässer. Nährstoffeintragspfade in Gewässer

Kriterium C: Gewässertyp-spezifischer Wert (kg Phosphor pro km2 und Jahr) ist überschritten (§ 13 AVV GeA)

Schließlich werden die absoluten Einträge von Phosphor in Kilogramm pro Fläche betrachtet. Die Ermittlung der Flächenfrachten (kg Phosphor pro km2 und Jahr) erfolgt ebenfalls mit dem Modell MONERIS.

Einzugsgebiete werden nur bei Überschreitung einer in der AVV GeA festgelegten Flächenfracht in die Gebietskulisse aufgenommen. Die Schwellenwerte hängen vom Gewässertyp (vgl. OGewV, Anlage 1) ab.

Gewässertypen
Ökoregion Gewässertypen Phosphoreintrag
Alpen Fließgewässertyp: 1,
Seentyp: 4
30 kg Phosphor/km2 und Jahr
Alpenvorland Fließgewässertypen: 2, 3, 4,
Seentypen: 1, 2, 3
30 kg Phosphor/km2 und Jahr
Mittelgebirge Fließgewässertypen: 5, 5.1, 6, 7, 9, 9.1, 10
Seentypen: 5, 6, 7, 8, 9
20 kg Phosphor/km2 und Jahr
Sondertypen Fließgewässertypen: 11, 12, 19, 21
Seentypen: 88, 99
5 kg Phosphor/km2 und Jahr

Gebietsausweisung auf Ebene der landwirtschaftlichen Flächen

Abschließend verschneidet die Landwirtschaftsverwaltung die OWK-Gebiete der belasteten Fluss- und Seewasserkörper mit den landwirtschaftlichen Flächen. Liegt ein Feldstück zu mindestens 20 Prozent in einem belasteten Gebiet, wird es als eutrophiert ausgewiesen. Es werden immer ganze OWK-Gebiete betrachtet. Eine Differenzierung innerhalb der OWK-Gebiete ist nicht vorgesehen.

Informationsblätter der eutrophierten Oberflächenwasserkörper

Zu allen nach der AVV GeA vom 03.11.2020 zu betrachtenden Oberflächenwasserkörpern hat die Umweltverwaltung Übersichten erstellt, die beschreiben, wie in diesen Oberflächenwasserkörpern die Gebietskulisse schrittweise auf die tatsächlich mit Phosphor belasteten Fließgewässer und Seen eingegrenzt wird (Informationsblätter Oberflächenwasserkörper). Diese Informationsblätter können über die unten stehende Karte abgerufen werden. Die zu betrachtenden Oberflächenwasserkörper sind in Gelbtönen hinterlegt. Je tiefer in die Karte hineingezoomt wird, desto genauer lässt sich das Informationsblatt zum gewünschten Oberflächenwasserkörper auswählen.

Die Informationsblätter ("Steckbriefe") mit Stand 01.12.2020 sind über die Unterseite "Stand 2022 – was ist neu?" abrufbar.

© Daten:www.lfu.bayern.de, Bayerische Vermessungsverwaltung, EuroGeographics

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