Klimaanpassung und Raumentwicklung

Unter Raumentwicklung bzw. -ordnung versteht man die planmäßige Entwicklung, Ordnung und Sicherung von großen Gebieten, wie Regionen, Länder oder Bundesgebiet. Das Ziel ist die bestmögliche Nutzung des Lebensraumes auch unter Einbeziehung ökologischer Belange. Die wichtigsten Instrumente der Raumplanung sind das für ganz Bayern gültige Landesentwicklungsprogramm (LEP), sowie die Regionalpläne der 18 bayerischen Planungsregionen (zum Beispiel Oberfranken Ost, Main-Rhön, Regensburg, München, Oberland). Die Bauleitplanung (Gemeinden) setzt die Vorgaben vor Ort um.

Im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels brauchen wir differenziertere Vorgaben zur Landnutzung. Dies ist eine neue Herausforderung, weil wir hierzu über gewöhnliche Planungszeiträume hinausdenken müssen. Vorsorgend zu planen ist billiger und weniger aufwendig, als wenn wir später Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel ergreifen müssen. In der Praxis sind beispielsweise folgende Punkte wichtig:

  • Planungsgrundlagen müssen den Anforderungen des Klimawandels angepasst werden.
  • In der Stadtplanung muss auf die Erhaltung und Schaffung von Kaltluftschneisen großen Wert gelegt werden. Offene Wasserläufe und die Schaffung von Grünflachen verbessern das Stadtklima.
  • Die Ressourcen Wasser, Boden, Luft und Natur müssen erhalten und geschützt werden, z.B. durch die Sicherung von Wasservorkommen oder schutzbedürftigen Bereichen für den Naturschutz, oder die Anlage von Grünzäsuren.
  • Die Gefährdung durch Naturgefahren muss berücksichtigt werden, beispielsweise indem Hochwasserschutzgebiete ausgewiesen werden.
  • Auf Bodenversiegelungen sollte verzichten werden, um Versickerung und Grundwasserneubildung zu gewährleisten sowie Hochwasserrisiken zu minimieren.
  • Zur Information von Entscheidungsträgern und Öffentlichkeit müssen Informationsangebote ausgebaut werden (z.B. durch die Weiterentwicklung von Naturgefahrenkarten, der Einrichtung von Datenbanken etc.).

Das Raumordnungsverfahrens ist ein weiteres Instrument der Raumplanung. Es prüft überörtlich raumbedeutsame Einzelvorhaben. Zukünftig sind hier ebenfalls die Belange der Klimaanpassung zu berücksichtigen und gegenüber anderen raumbedeutsamen Belangen abzuwägen. Darunter fallen beispielsweise:

  • Wie wirkt sich ein Vorhaben auf die vorhandenen Wasserressourcen aus?
  • Werden wichtige klimatische Frischluftachsen durch die neue Straßenverbindung zerstört?
  • Wird der vorhandene Hochwasserrückhalteraum durch das geplante Gewerbegebiet maßgeblich reduziert?

Die Vernetzung der zuständigen bayerischen Behörden für Raumentwicklung, Landes- und Regionalplanung und der regionalen Planungsverbände muss für eine erfolgreiche Anpassung an den Klimawandel weiter ausgebaut werden.

Weiterführende Informationen

Links

Teilen