Abfälle zur Verwertung gewerblicher Herkunft unterliegen nicht der Entsorgungspflicht der Städte, Landkreise und Zweckverbände und sind nicht überlassungspflichtig. Die Datengrundlage zu diesen Wertstoffen ist folglich unvollständig. Auf eine detaillierte Auswertung im Rahmen dieser Bilanz wird daher verzichtet.
Im Vergleich zum Vorjahr sank die Gesamtmenge der Abfälle zur Verwertung aus dem Gewerbe auf 636.308 t ab. Der Anteil, der energetisch verwertet wurde, fiel ebenfalls auf 263.605 t. Dies entspricht einem Anteil von 41,4 % der gesamten Sammelmenge (Vorjahr: 47,2 %). Die sonstigen gewerblichen Abfälle machten mit 281.079 t den größten Teil an der Gesamtmengen aus.
