Maßnahmen, die dazu führen Abfälle zu vermeiden, haben Vorrang vor der Abfallbewirtschaftung durch Verwerten, Behandeln und Beseitigen.

Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) haben die Abfallvermeidung und damit Maßnahmen, die dazu führen, dass keine, weniger oder weniger schadstoffhaltige und schädliche Abfälle anfallen, Priorität. Die Begriffsbestimmung der Vermeidung, die Abfallhierarchie, aus der sich der Vorrang der Abfallvermeidung ergibt, und die Bandbreite des abfallvermeidenden Handelns können den §§ 3 (Absatz 20), 6 und 33 (Abs. 3), Anlage 4 des KrWG entnommen werden. Beispiele für Maßnahmen, die eine Abfallvermeidung bewirken können, sind die Förderung und Berücksichtigung entsprechender Umwelt- und Ökozeichen, die Einrichtung von Umweltmanagementsystemen oder Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz. 

Im Jahre 2021 wurde die Fortschreibung „Wertschätzen statt Wegwerfen“ des Abfallvermeidungsprogramms aus dem Jahr 2013 vom Bundesumweltministerium veröffentlicht. Das Abfallvermeidungsprogramm ist ein gemeinsames Projekt von Bund und Bundesländern. Adressaten sind unter anderem Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen und Kommunen, hierunter die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) (nach BayAbfG entsorgungspflichtige Körperschaften). 

Die Maßnahmen der entsorgungspflichtigen Körperschaften im Bereich der Abfallvermeidung sind nachfolgend zusammengefasst.

Maßnahmen der Entsorgungspflichtigen zur Abfallvermeidung

Im Folgenden werden Maßnahmen angeführt, die sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und den Abfallvermeidungsprogrammen ergeben, ergänzt um Hinweise auf bayerische Publikationen und Informationen sowie Verweise auf Rechtsstellen.

Strategien für Abfallvermeidung

Mit Abfallvermeidungskonzepten, Zero-Waste-Initiativen oder Umweltmanagementsystemen wie EMAS ist eine systematische Entwicklung der Vermeidung von Abfällen im Wirkungsbereich der entsorgungspflichtigen Körperschaften möglich. Durch eine Analyse des Ist-Zustands können Potenziale zur Abfalleinsparung erkannt und genutzt werden. 

Weiterführende Informationen zu Abfallvermeidungsstrategien gibt es bei den nachfolgend aufgeführten Stellen:

Öffentliches Beschaffungswesen

Im Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) sind Ziele der Abfallbewirtschaftung festgelegt. Staat, Gemeinden, Landkreise, Bezirke und die sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Bayern haben dazu beizutragen, dass die Ziele erreicht werden. Ihnen kommt eine Vorbildfunktion zu (Art. 1 und 2 BayAbfG).

Durch optimierte Arbeitsabläufe und geregelte Beschaffungsvorgänge kann der Umgang mit Ge- und Verbrauchsgütern nachhaltiger gestaltet werden. Kriterien, die bei der Produktbeschaffung berücksichtigt werden sollten, sind entsprechend dem „Leitfaden zur Erstellung kommunaler Abfallvermeidungskonzepte“ Langlebigkeit, Qualität, modularer Aufbau/Demontierbarkeit, Reparierbarkeit, enthaltene Stoffe (toxisch oder gefährlich) und die Energieeffizienz genannt. Baubestand sollte möglichst erhalten werden. Weitere Kriterien und Maßnahmen im Zusammenhang mit Gebäudebau und Abbruch siehe o.a. Leitfaden.

In einem an die bayerischen Behörden gerichteten Leitfaden werden Ziele im Klima- und Umweltschutz sowie Mittel und Maßnahmen zu deren Umsetzung vorgestellt, z. B. die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Beschaffung und Vergaben und der weitgehende Verzicht auf Kunststoffeinwegartikel. Den Behörden-Leitfaden und weitere Informationen zur Nachhaltigkeit bei Behörden gibt es beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Satzungsrechtliche Maßnahmen, Regelungen und Vorgaben zur Vermeidung von Abfällen

Nach Art. 7 BayAbfG regeln entsorgungspflichtige Körperschaften den Anschluss- und Benutzungszwang und die Modalitäten der Bereitstellung und Sammlung von Abfällen durch Satzung. Kommunen können Anforderungen zur Vermeidung von Abfällen z. B. mit Satzungen festschreiben.

Das Angebot kleinerer Restabfallbehälter neben den üblichen Größen und gestaffelte Gebühren lassen eine positive Entwicklung der Vermeidung und Getrennthaltung von Abfällen erwarten. Auch Ident- oder Wiegesysteme sind hier zu nennen, bei denen die Gebühren abhängig von Leerungshäufigkeit oder Müllmenge erhoben werden und so wiederum Anreize zur Vermeidung von Abfällen sowie zur ressourcenerhaltenden Getrennthaltung von Wertstoffen aus dem Restabfall geschaffen werden.

Weitere abfallvermeidend wirkende Maßnahmen, wie die Verwendung von Mehrweggeschirr und Mehrwegbechern statt Einwegprodukten, lassen sich ebenso in Satzungen regeln. Mit einem Angebot an ausleihbarem Geschirr und Geschirrmobilen werden solche Regelungen zusätzlich unterstützt.

Maßnahmen, damit Produkte lange genutzt werden

Wiederverwenden, Reparieren sowie Verleihen verlängern die Nutzungsdauer von Produkten. Kommunen, hierunter die örE, können private und soziale, karitative und gemeinnützige Einrichtungen beim Vertrieb oder Tausch von Gebrauchtwaren fachlich, organisatorisch oderfinanziell unterstützen. Alternativ können die entsorgungspflichtigen Körperschaften selbst Gebrauchtwarenkaufhäuser einrichten. Gegebenenfalls gelingt es, Produzenten in entsprechende Projekte einzubeziehen. Eine Zusammenarbeit mit Re-Use Deutschland bietet sich an.

Aufbereitete Gebrauchtwaren sollen, falls möglich, als geprüfte Waren wieder verkauft werden. Über ihre Internetseiten, Apps, Flyer etc. können die entsorgungspflichtigen Körperschaften über Wiederverwendungseinrichtungen wie Flohmärkte, Secondhandläden, Gebrauchtwarenkaufhäuser, Verleihangebote und Reparaturwerkstätten, wie z.B. Polstereien und Änderungsschneidereien informieren. Es kann auch eine Plattform zur privaten Weitergabe noch gut erhaltener Möbel und Gegenstände eingerichtet werden.

Nachhaltige Verbraucherentscheidungen durch Bewerben vorbildhafter Ergebnisse und Abfallberatung

Nach § 46 KrWG und Art. 3 BayAbfG sind die entsorgungspflichtigen Körperschaften zur Abfallberatung verpflichtet.

Abfallberater und Abfallberaterinnen der entsorgungspflichtigen Körperschaften beraten Haushalte, das Gewerbe oder beide Herkunftsbereiche. Themen für das Gewerbe können z. B. über Kosteneinsparungen durch Abfallvermeidung und der Mehrwert bei der Aufstellung des eigenen Abfallvermeidungskonzepts sein (siehe u.a. REZ-Informationen).

Weitere Maßnahmen sind z. B. Initiativen, um die Vermüllung von Stadt und Land und damit auch der Meere einzuschränken, eine Teilnahme an der Europäischen Woche  der Abfallvermeidung, die Unterstützung zur Weitergabe von Bauteilen und Materialien sowie die Einrichtung von Bauteilbörsen.

Einzelne Maßnahmenbeispiele zur Abfallvermeidung

Reparatur- und Wiederverwendungsmaßnahmen in Bayern

Entsorgungspflichtige Körperschaften informieren über das Angebot an lokalen ehrenamtlichen Reparaturinitiativen (Repair-Cafés) und gewerblichen Reparaturbetrieben. Einige Körperschaften unterstützen Reparaturinitiativen mit Räumlichkeiten, in finanzieller Hinsicht oder einige sind selbst Initiatoren von Repair-Cafés.

Einzelne kommunale Entsorger honorieren Reparaturen von defekten privaten Elektrogeräten mit einem Reparaturbonus. Sie engagieren sich zudem in der Vermittlung von Gebrauchtwaren. In Gebrauchtwarenkaufhäusern werden die gespendeten Gegenstände inspiziert und gegebenenfalls gereinigt, repariert oder anderweitig aufgewertet, bevor sie zum Kauf angeboten werden. Weiter sind reine Tauschplätze, Pinnwände oder Online-Tauschbörsen möglich. Beratungshinweise auf lokale Sozialkaufhäuser und die aktive Sammlung für Akteure, z. B. ehrenamtliche Reparatur-Initiativen für Elektrokleingeräte, Computer oder Fahrräder, sind als weitere Beispiele zu nennen.

Um die Abfallvermeidung und den Klimaschutz zu fördern, erhalten Repair-Cafés finanzielle Unterstützung vom Freistaat Bayern. Das neue bayerische Förderprogramm läuft von November 2024 bis 2026 und soll ein flächendeckendes Netzwerk von Reparaturinitiativen schaffen. Weiterführende Informationen zur Förderung und lokalen Angeboten gibt es unter Abfallratgeber Bayern.